Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel: Maßnahmen zur Minimierung von unerwünschten Einträgen etabliert
(ots) - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) veröffentlichte 2015 erstmals Informationen, wonach auch
pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel Pyrrolizidinalkaloide (PA)
enthalten können. Pyrrolizidinalkaloide, die in einigen Pflanzen
natürlicherweise enthalten sind, sind gesundheitlich bedenkliche
Stoffe für den Menschen und daher in Lebensmitteln unerwünscht.
Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die im BLL
organisiert sind (Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel - AK NEM),
bieten keine Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen, die selbst PA
bilden, wie Huflattich, Beinwell oder Wasserdost, im deutschen Handel
an. Eine Ausnahme bilden Produkte mit Borretschöl. Borretsch gehört
ebenfalls zu den PA-bildenden Pflanzen. In ölbasierten
Nahrungsergänzungsmitteln wurden jedoch bisher keine PA nachgewiesen.
Darüber hinaus gilt es, unbeabsichtigte Einträge* von PA in
pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln soweit wie möglich
auszuschließen. Die Mitglieder des AK NEM haben nach Bekanntwerden
der möglichen Betroffenheit sofort reagiert und
Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen. Im Fokus standen Maßnahmen
zur Minimierung von unbeabsichtigten Einträgen sowie die Kontrolle
von potentiellen PA-Gehalten in Rohware und Endprodukt im Rahmen der
internen Qualitätssicherung. Die deutsche
Nahrungsergänzungsmittelbranche konnte dabei auf den bereits
gesammelten Erfahrungen und eingeleiteten Maßnahmen anderer Branchen
aufbauen, da die verwendeten Pflanzenrohstoffe und die
Rohwarenlieferanten oftmals gleich sind.
Erste Analysedaten aus Deutschland zeigten bereits vor drei
Jahren, dass die unbeabsichtigten PA-Einträge in pflanzlichen
Nahrungsergänzungsmitteln niedriger liegen als die Veröffentlichungen
von EFSA und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vermuten
lassen. Das BfR stützt sich bei seiner aktuellen Risikobewertung auf
Untersuchungen aus einem Forschungsprojekt, das die EFSA in Auftrag
gegeben hat. Hierbei wurden in den Jahren 2014 und 2015 u. a. auch
Nahrungsergänzungsmittel auf PA untersucht.
Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die im AK NEM des
BLL organisiert sind, werden weiterhin unerwünschte Einträge von PA
in Nahrungsergänzungsmitteln so weit minimieren, wie dies
gesundheitlich notwendig und produktionstechnisch erreichbar ist.
Dabei wird auch der sogenannte "Code of Practice zur Minimierung von
Pyrrolizidinalkaloiden in Nahrungsergänzungsmitteln" helfen, der
derzeit erarbeitet wird und Unternehmen als Leitfaden für die
Umsetzung geeigneter Maßnahmen in der Praxis dienen soll.
* PA als natürliche Inhaltsstoffe von Unkräutern können auch
unbeabsichtigt in Lebensmitteln gelangen, indem sie ungewollt
mitgeerntet werden.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.
Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM)
Der AK NEM ist der Fachverband der
Nahrungsergänzungsmittelhersteller in Deutschland, der dem BLL
angeschlossen ist. Im Jahr 2003 haben sich in diesem Kreis neben den
Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln auch Rohwarenhersteller
sowie Dienstleister zum fachlichen Austausch über rechtliche und
wissenschaftliche Fragestellungen und zur gemeinsamen
Interessenvertretung zusammengeschlossen. Mittlerweile zählt der AK
NEM rund 50 Mitglieder.
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Antje Preußker
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Datum: 29.06.2018 - 11:59 Uhr
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