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Urlaub mit dem Auto: Genauüber die Verkehrsregeln im Ausland informieren / TÜV Rheinland: Großer Unterschied bei Parksystemen / Pflichten und Promillegrenzen beachten

ID: 1626120


(ots) - Italien ist seit Jahren das mit Abstand beliebteste
Auslandsziel der Deutschen, die mit dem Auto in den Urlaub fahren.
Wer eine Reise mit dem Pkw plant, sollte sich gründlich über die
geltenden Verkehrsregeln des jeweiligen Ziellandes informieren.
"Italien ist für Autourlauber ein gutes Beispiel. Wer gegen die
dortigen Verkehrsregeln verstößt, dem drohen teils hohe Bußgelder.
Und Unwissenheit schützt auch im Ausland vor Strafe nicht", sagt
Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Anders als in Deutschland gilt in Italien auf Landstraßen die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, auf Autobahnen beträgt
sie 130 km/h. Wer dies nicht beachtet und mit mindestens 20 km/h zu
schnell unterwegs ist, dem droht bereits ein Bußgeld ab 170 Euro -
kein anderes Nachbarland Deutschlands verhängt bei diesem Vergehen
höhere Strafen. Da in Italien zudem zu jeder Zeit Lichtpflicht
besteht, sind mindestens 41 Euro fällig, wenn am eigenen Fahrzeug
weder Tagfahr- noch Abblendlicht eingeschaltet ist.

Farben statt Schilder

Für Verwirrung kann bei deutschen Urlaubern auch das Parksystem in
Italien sorgen. Denn dies ist durch unterschiedliche Farbgebung an
der Bordsteinkante geregelt - bei einem Verstoß sind mindestens 40
Euro fällig. Blau steht für gebührenpflichtiges Parken, Schwarz-Gelb
signalisiert ein Parkverbot und an gelben Bordsteinen dürfen
lediglich Taxis, Busse oder Anwohner parken. Kostenlos erlaubt ist
das Parken lediglich an weiß markierten Bordsteinen. Wie in
Deutschland gilt auch in Italien ein Handyverbot am Steuer, eine
Warnwestenpflicht sowie eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgelder
fallen mit mindestens 160 Euro (Handy), mindestens 38 Euro
(Warnweste) und mindestens 530 Euro (Alkohol) wesentlich höher aus.

Diese Institutionen geben Auskunft





Obwohl sich die Verkehrsregeln in den meisten europäischen Ländern
im Vergleich zu Deutschland nicht gravierend unterscheiden, können
die finanziellen Folgen bei Vergehen ungleich größer sein. "Deshalb
sollten sich Reisende beispielsweise auf den Webseiten der
Automobilclubs, der Fremdenverkehrsämter oder der Botschaften und
Konsulate der betreffenden Länder gut informieren", rät Mißbach.



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Datum: 29.06.2018 - 10:00 Uhr
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