P&R Container-Investments: Anleger haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie können die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals verlangen!
Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
(IINews) - Mehrere Firmen des größten deutschen Anbieters von Investments in Schiffscontainer, der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München, haben Insolvenzantrag gestellt: Außer der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH nun auch die Holdinggesellschaft, die P&R AG, und die P&R Transport-Container GmbH.
Die Insolvenzverwalter raten P&R-Anlegern aktuell, nicht selbst aktiv zu werden. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen , das wäre ein großer Fehler! Diese Anwälte haben von Anfang an gesagt, Anleger haben kein Eigentum an den Containern erworben.
Deshalb Achtung: Die Insolvenzverwalter verschreiben nur "Beruhigungspillen".
•Als Anleger sollten Sie jetzt nicht mehr zögern, sondern den Vertrieb "unter Feuer" nehmen.
Wenn Sie auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach Prüfung durch die hier berichtenden Rechtsanwälte nicht! Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.
Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. (Vom Hohen Norden bis in den Tiefen Süden Deutschlands). Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
hh
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 28.06.2018 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1625861
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Kategorie:
Geldanlage
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