Widerrufsjoker: Die Trumpfkarte für Verbraucher die ihr Fahrzeug loswerden wollen.
Der Widerrufsjoker wurde vor allem im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen bekannt. Er sticht aber auch bei Autokrediten und kann so die Trumpfkarte für Verbraucher werden, die ihr Fahrzeug loswerden wollen.
(IINews) - „Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf einer Autofinanzierung ist einzig und alleine eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch die Bank. Ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, spielt keine Rolle. Angesichts des Wertverlusts bei Diesel-Fahrzeugen kann der Widerruf aber die Lösung sein, um sich von seinem ungeliebten Diesel zu trennen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht.
Die ersten verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile zum Widerruf von Autokrediten liegen bereits vor. So stellte beispielsweise das Landgericht Arnsberg fest, dass die VW Bank ihre Kunden fehlerhaft belehrt hat und der Widerruf des Autokredits deshalb möglich ist. Insbesondere bemängelte das Gericht unzureichende Informationen über die Kündigungsmöglichkeiten (Az.: 2 O 45/17). Zu ähnlichen Ergebnissen sind auch das Landgericht Berlin (Az.: 4 O 150/16) oder das Landgericht München (Az.: 29 O 14138/17) gekommen.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt ist überzeugt, dass nicht nur der VW Bank, sondern auch zahlreichen anderen Banken bei den Darlehensverträgen zur Autofinanzierung Fehler unterlaufen sind, die auch noch Jahre nach Vertragsschluss zum Widerruf berechtigen.
Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird nach einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. In der Praxis bedeutet das, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine bereits gezahlten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung zurückerhält und keine weiteren Pflichten aus dem Darlehensvertrag mehr hat.
Umstritten ist derzeit noch, ob der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss: „Selbst wenn ein Wertersatz gezahlt werden muss, dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen lohnen. Gerade Dieselfahrzeuge haben durch den Abgasskandal enorm an Wert verloren. Durch den erfolgreichen Widerruf wird dieser Wertverlust in der Regel mehr als kompensiert. Hier sollte dringend fachanwaltliche Beratung eingeholt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Hersteller ein sog. ,Software-Update‘ anbietet, weil dadurch nach Auffassung einiger Gerichte Rechtsnachteile entstehen können“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Betroffene Kunden, die das KFZ finanziert haben, könnten jetzt überprüfen lassen, ob nicht eventuell der "Widerrufsjoker" zieht.
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Datum: 27.06.2018 - 14:53 Uhr
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Kategorie:
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