Stellungnahme der EKD zur pastoralen Handreichung der DBK "Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie"
(ots) - Subhead:
EKD begrüßt die Konkretion der ökumenischen Selbstverpflichtung im
Geist des Reformationsjubiläums 2017
Als Evangelische Kirche in Deutschland begrüßen wir sehr, dass
nach manchen Wirren und Wegen nun der im Februar 2018 mit großer
Mehrheit beschlossene Text der Deutschen Bischofskonferenz "Mit
Christus gehen - Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende
Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie" veröffentlicht
wurde. Denn wir sehen darin nicht nur eine Fortsetzung des
ökumenischen Geistes im Jubiläumsjahr 2017, sondern auch eine
Konkretion der Selbstverpflichtungen, die beide Kirchen anlässlich
des Buß- und Versöhnungsgottessdienstes im März 2017 eingegangen
sind. Dass dabei die Orientierungen, die im Text gegeben werden, von
jedem Ortsbischof noch einmal für seine Diözese angewandt werden
müssen, und dass es dabei möglicherweise unterschiedliche
Anwendungsformate geben wird, überrascht nicht wirklich, waren doch
entsprechende Hinweise schon in den kirchenrechtlichen Regelungen zu
lesen. Als evangelischer Christ wird man sich auch an die eigene
Kirchenpluralität erinnern.
Der Text ist deutlich von einem seelsorglichen Anliegen geleitet:
Die römisch-katholische Kirche wendet sich ganz dem einzelnen
Menschen und seiner möglichen Bedrängnis zu, eine im besten Sinne die
Sorge um die Seele ausdrückende Grundhaltung. Dabei wird weder
behauptet, dass jedes konfessionsverbindende Ehepaar die
Eucharistiefeier braucht, um eine christliche Ehe zu führen, noch
werden bisherige Regelungen der geistlichen Gemeinsamkeit wie z. B.
die gemeinsame Feier des Wortes Gottes, das gemeinsame Gebet, die
`geistliche Kommunion´, der Empfang persönlichen Segens abgewertet
(vgl. Nr. 26). Sondern es geht den Bischöfen um jene, die tatsächlich
unter der Trennung am Tisch des Herrn leiden und darin "eine schwere
geistliche Notlage" erfahren. Für diese gilt nun der befreiende
Grundsatz: "Alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer
reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder
einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil
gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen, eine
`schwere geistliche Notlage´ beenden und die Sehnsucht nach der
Eucharistie stillen zu müssen, dürfen zum Tisch des Herrn
hinzutreten, um die Kommunion zu empfangen." (Nr. 56)
Man ist geneigt, von einem kleinen Schritt in der Ökumene, aber
einem großen Schritt für die katholische Kirche zu sprechen. Denn
tatsächlich müssen wir als evangelische Kirche daran erinnern, dass
dies erst die eine Hälfte des Weges ist. Die Einladung zur
evangelischen Abendmahlsfeier ergeht an alle Getauften, die in ihren
Kirchen zum Tisch des Herrn zugelassen sind, also auch an die
katholischen Geschwister. Aber diese Einladung kann von den
katholischen Geschwistern (noch) nicht angenommen werden (vgl. Nr.
8), was angesichts der intensiven Debatte über jenen ersten
Teilschritt die Ahnung freisetzt, dass diese gegenseitige Freigabe
noch ein Stück des Weges vor sich hat.
Das schmälert aber keineswegs den jetzt formulierten Grundsatz:
Evangelische Christen in konfessionsverbindenden Ehen werden nach
entsprechender Vorbereitung bei der Eucharistie willkommen sein.
Damit hat die Deutsche Bischofskonferenz einen Weg gefunden, wie sie
die faktisch weithin etablierte Realität an der Basis aus dem Licht
der Unrechtmäßigkeit holen kann.
Und sie hat deutlich gemacht, welche Erwartungen sie mit einen
solchen gemeinsamen Kommunionsempfang verbindet:
Nach einem Durchgang durch die entsprechenden Lehrtexte und der
Erinnerung an die Ermutigungen zur Ökumene, die von Papst Franziskus
ausgeht, wird herausgestellt, dass es vor allem drei Aspekte sind,
die in einem geistlichen Gespräch vor einer Teilnahme an der
Eucharistie geklärt werden sollten - wobei es wohl auch für den
katholischen Ehepartner hilfreich sein dürfte, diese Art
seelsorgerlicher Katechese mit zu bedenken. Sonst kann schnell der
Eindruck entstehen, dass vom evangelischen Ehepartner mehr Kenntnis
und Einsicht hinsichtlich der katholischen Eucharistiefrömmigkeit
erwartet wird als vom katholischen.
Der katholischen Kirche sind anlässlich der Feier der Eucharistie
besonders wichtig "die Verbundenheit mit Jesus Christus, die
Verbundenheit untereinander in der ganzen Kirche und die
Verbundenheit mit der Welt" (vgl. Nr. 36). Versucht man als
evangelischer Christ, die folgenden Ausführungen einmal nicht auf
bestimmte umstrittene Themen hin zu lesen (wie z. B. Opfer-Begriff;
Nennung Marias und/oder der Heiligen u. a.), sondern Glaube und
Frömmigkeit der Ausführungen zu verstehen, dann werden die Aussagen
des Textes weithin auch aus einem evangelischen Abendmahls-Glauben
heraus nachvollziehbar: Dass wir im Abendmahl die Verbundenheit mit
Jesus Christus dankbar feiern, indem wir seine Lebenshingabe in Brot
und Wein als seinen Leib und sein Blut vergegenwärtigen, muss heute
nicht mehr als konfessioneller Gegensatz gelten, zumal die
katholische Kirche die Selbstvergegenwärtigung Jesus Christi in
diesem Geschehen besonders betont (vgl. Nr. 39). Freilich: Die
reformatorischen Kirchen haben sich 1973 in der Leuenberger Konkordie
auf Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft geeinigt, weil es ihnen
angemessen und ausreichend erschien, Jesus Christus als Geber und
Gabe in den Elementen zu erkennen, während die Art und Weise, wie er
in den Elementen gegenwärtig ist, nicht definiert werden muss. Diese
Zurückhaltung lässt evangelische Christen einerseits recht
zurückhaltend sein im Blick auf die Tradition der eucharistischen
Anbetung (obwohl der würdige Umgang mit den Elementen auch jenseits
der Feier immer bewusster gehandhabt wird), eröffnet andererseits
aber die Möglichkeit, dogmatische Definitionen von Christi Gegenwart
in den Elementen nicht zu schnell abzuweisen. Im Grundsatz lehrt die
evangelische Kirche, dass sich in der Eucharistiefeier Jesus Christus
selbst vergegenwärtigt und eine Teilnahme an dieser Feier
versöhnende, heilende und rettende Kraft hat. Und auch die beiden
anderen im Text ausgeführten Verbundenheiten - untereinander mit der
weltweiten (auch unsichtbaren, ewigen) Kirche und mit der ganzen Welt
- benennen keineswegs Dimensionen, die dem evangelischen
Abendmahlsglauben fremd sind. Daher bleibt es wohl doch dem einzelnen
Seelsorgegespräch vorbehalten, das spezifische Verständnis der
Eucharistie so zu erläutern, dass es dem konfessionsverbindenden
Ehepaar erlaubt, "ihrer eigenen Gewissensentscheidung zu folgen" (Nr.
54). Denn darin besteht die Weisheit dieser seelsorglichen
Handreichung: Ganz auf der Linie von Papst Franziskus steht der
Einzelfall und nicht eine dogmatisch abstrakte Regel im Zentrum.
Darüber können wir uns als evangelische Kirche nur freuen, denn es
geht uns allen jenseits jeder Konfession um den Menschen und um sein
Heil, nicht aber um unseren Bestand oder unser Rechthaben.
Hannover, 27. Juni 2018
Pressestelle der EKD
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Carsten Splitt
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