Neustart der Digitalisierungsprämie
Berater der Kammer informiert
(PresseBox) - Der Technologie ? und Innovationsberater der Handwerkskammer Karlsruhe, Klaus Günter, begrüßt, dass das Land Betriebe auf dem Pfad in die Digitalisierung der unternehmerischen Strukturen und Geschäftsprozesse finanziell unterstützt. Die neu aufgelegte Digitalisierungsprämie kombiniert jetzt ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss.
?Mit dem neu gestalteten Angebot können mittelständische Handwerksbetriebe, die wir beraten, die notwendigen Digitalisierungsprojekte umzusetzen?. Die Förderbedingungen ermöglichen es auch Unternehmen zu unterstützen, die über wenig freie Eigenmittel zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen verfügen. Die Digitalisierung, so der Berater der Kammer, betreffe ausnahmslos alle Handwerksgruppen, die Notwendigkeit der Betriebe sich zu digitalisieren, steige ständig.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen sowie Freiberufler mit maximal 100 Beschäftigten. Es werden zinsverbilligte Darlehen zwischen 10.000 und 100.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss zwischen 5.000 und 10.000 Euro ausgereicht. Anträge für die Digitalisierungsprämie können ab dem 9. Juli 2018 gestellt werden. Bei der Ausgestaltung des Prämienprogramms sind die L-Bank als Förderbank des Landes und die baden-württembergischen Banken und Sparkassen als Hausbanken eingebunden, um den Unternehmen die Digitalisierungsprämie überall im Land anbieten zu können.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.06.2018 - 10:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1625154
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Karlsruhe
Telefon:
Kategorie:
Marketing & Werbung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 35 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neustart der Digitalisierungsprämie
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Handwerkskammer Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).