P&R-Pleite: Sind die Investoren der insolventen Containerfirma doch nicht Eigentümer der Container?
• Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.
• Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.
• Handeln Sie jetzt!
• Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.
(IINews) - Ähnlich wie bei Magellan kündigt sich ein erbitterter Streit über die Frage an, wer Eigentümer der P&R-Container ist. Derweil planen die vorläufigen Insolvenzverwalter den Verkauf der Boxen und gehen dabei schon jetzt von der Zustimmung der Anleger aus, berichtet am 26. 6. 2018 FONDS Professionell online.
Eigentlich wollten sie nur ein paar Neuigkeiten kundtun und für Ruhe sorgen, erreicht haben dürften sie das Gegenteil, heißt es bei FONDS Professionell online. Denn in ihrer aktuellen Pressemitteilung würden die vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Gruppe sehr deutlich machen, dass die 54.000 Investoren der insolventen Containerfirma ihrer Meinung nach nicht Eigentümer der Container sind.
Zitat: "Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn."
Diese Ansage ist für die Geldgeber ein schwerer Schlag, heißt es bei FONDS Professionell online weiter. Die zweite Hiobsbotschaft in dem dreiseitigen Pamphlet: Unverändert sind eine Million Container, die es auf dem Papier gab, spurlos verschwunden
Fazit des Fachmagazins: Die Insolvenzverwalter wollen eine möglichst große Masse bilden, weil damit auch ihre Vergütung steigt. Wenn die Anleger aber außerhalb der Insolvenzverfahren Forderungen durchsetzen und vollstrecken, wird der Kuchen für die Insolvenzverwalter nicht nur kleiner. Es droht ihnen sogar, dass die Verantwortlichen selbst in die Insolvenz gehen. Natürlich haben Investoren das Recht, gegen die Eigentümer und handelnden Personen bei P&R vorzugehen, heißt es bei FONDS Professionell online.
Das sehen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ganz genauso:
•Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.
•Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.
•Handeln Sie jetzt!
•Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.
Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.
Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss ist die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Den in Auszügen zitierten Artikel von FONDS Professionell online finden Sie HIER. http://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/pr-pleite-neue-hiobsbotschaften-fuer-anleger-144584/ref/2
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Datum: 27.06.2018 - 09:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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