P&R-Insolvenzverfahren: Erste Vermögenswerte für die geschädigten Anleger gesichert.
Das Wichtigste vorweg: Für die Anteile an der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. konnte ein Pfandrecht erwirkt werden. Damit steht das dort vorhandene Vermögen den Anlegern zur Verfügung.
(IINews) - Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 25. 06 .2018 auf www.investmentcheck.de wieder:
Weiterer Fahrplan im P&R-Insolvenzverfahren: Erste Vermögenswerte für die geschädigten Anleger gesichert
Nach dem anfänglichen Chaos wird zumindest der Zeitplan im Insolvenzverfahren bei P&R etwas klarer. Noch im Juli wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die 54.000 Investoren können ihre Forderungen anmelden. Im Oktober folgt dann die Gläubigerversammlung. Außerdem können die vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke erste Fortschritte bei der Sicherung des Restvermögens vermelden.
Vermögenssicherung.
Das Wichtigste vorweg: Für die Anteile an der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. konnte ein Pfandrecht erwirkt werden. Damit steht das dort vorhandene Vermögen den Anlegern zur Verfügung. Die von Investmentcheck aufgedeckte und den Anlegern bisher verschwiegene Beteiligung an der Blue Sky Ltd. ist durch den Rückzug von Heinz Roth und die Installierung eines neuen Directors gesichert. Auch die Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen verantwortliche Personen erfolgt derzeit. Erste Ansprüche sind bereits angemeldet worden. Allerdings dürfen sich Anleger keine zu großen Hoffnungen daraus machen: „Angesichts des enormen Schadens im Milliardenbereich wird das Vermögen der etwaig verantwortlichen Personen nicht ausreichen, um sämtliche Ansprüche auch nur ansatzweise zu befriedigen.“
Zeitplan.
In Kürze wollen die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter ihre Gutachten zu den Insolvenzgründen an das Amtsgericht München übermitteln. Ende Juli soll dann voraussichtlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen. Dann erhalten die Investoren Post, um Ihre Ansprüche anmelden zu können. Es wird Hilfestellungen zum Ausfüllen der Formulare für Anleger geben. Im Oktober soll dann die erste Gläubigerversammlung stattfinden. Investmentcheck hat etwas vom 16. Oktober gehört. Das ist allerdings unbestätigt, da die Entscheidung darüber das Amtsgericht München fällt. Ein unverbindliches „Save-the-Date“ könnte vielbeschäftigten Investoren vielleicht helfen, weshalb das Datum hier spekulativ bereits genannt wird.
Fehlbestand.
Die Kanzlei Jaffé hat in der aktuellen Presseinformation die vorläufigen Zahlen über fehlende Container bestätigt. Von den 1,6 Millionen an rund 54.000 Anleger verkauften Standardboxen sind heute noch 618.000 Stück vorhanden. Auch der Beginn dieser „Fehlentwicklung“ wurde mit mehr als zehn Jahre wie gehabt datiert.
Systematische Urkundenfälschung.
Bezug nehmen die vorläufigen Insolvenzverwalter in ihrer aktuellen Mitteilung auch auf die ausgestellten Eigentums-Zertifikate. Angeblich seien „die dort benannten Container in den meisten Fällen nicht oder nicht mehr vorhanden.“ Das kann Investmentcheck allerdings nur zum Teil bestätigen. Es gibt zahlreiche Dokumente, die falsche oder nicht mehr vorhandene Container ausweisen. Aber selbst wenn die Container zum Teil älter sind als beim Kauf von P&R zugesagt, so dürfte es für diese Anleger immer noch überlegenswert sein, eine Aussonderung anzustreben. Zurückhaltend, aber nicht komplett ablehnend kommentiert das die Kanzlei Jaffé: „Soweit kein Eigentums-Zertifikat vorliegt, fehlt es bereits an der Zuordnung eines konkreten Containers zum Anleger. Aber auch in den wenigen Fällen, in denen ein solches Zertifikat übersandt wurde, ist eine Übereignung von Containern in den zugrundeliegenden Verfahren aus einer Vielzahl rechtlicher Gründe fraglich.“ Anleger mit Zertifikat sollten deshalb vorsorglich ihre Container tracken. Nur so wissen sie, ob bei ihren Containern ein Aussonderungsantrag sinnvoll ist oder nicht. In den mehreren hundert Fällen, in denen Investmentcheck das bereits durchführte, erschien eine diesbezügliche Überlegung häufig sehr sinnvoll.
Verantwortliche.
Auch wenn einen Betrug im strafrechtlichen Sinn in unserem Rechtsstaat am Ende nur ein Richter attestiert, so steht heute mindestens ein massiver Verdacht im Raum. Das über zehn Jahre aufgebaute und nun bestätigte Fehlen von einer Million Container ist mehr als dramatisch. Wer wusste wann davon? Zwei der früheren Geschäftsführer in Grünwald sind bereits verstorben. Deren überraschende Tode zu thematisieren dient keiner Befriedigung von Sensationsgier, sondern der Aufarbeitung von Verantwortlichkeiten. Am Ende geht es auch um die Heranziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens. Dass von den vorläufigen Insolvenzverwaltern bereits erste Ansprüche geltend gemacht wurden, ist ein gutes Zeichen. Sie nehmen ihren Job sehr ernst und treffen auch unliebsame Entscheidungen, um den Schaden für die Gläubiger zumindest etwas abzumildern. Auch das Signal ist menschlich wichtig. Wer solche Betrügereien begeht, darf am Ende nicht damit durch kommen.
Loipfinger’s Meinung.
Der Großteil des Vermögens von P&R-Anlegern ist vernichtet. Jetzt geht es nur noch darum, den Verlust etwas zu verringern. Eine individuelle Verwertung von Containern ist kompletter Unsinn, weshalb nur ein gemeinsamer Weiterbetrieb und späterer Verkauf über den Insolvenzverwalter Sinn macht. Außerdem müssen die Vermögen der Verantwortlichen herangezogen werden, auch wenn es am Ende die Insolvenzquote nur unwesentlich steigern wird. Solche Werte, wie die von Investmentcheck aufgedeckte, verheimlichte Beteiligung an Blue Sky, können einen gewissen Beitrag dazu leisten. In Bezug auf die Aussonderung von Vermögen schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Zum einen kann es ein Vorteil für die Anleger sein, die ein Zertifikat besitzen. Andererseits wäre deren Vorteil der Nachteil aller Anleger ohne Zertifikat, weil die Masse für den Rest entsprechend kleiner ausfällt. Schließlich kann nur verteilt werden, was noch da ist. Investoren ohne Zertifikat können dann ihrem „Finanzberater“ dafür danken, dass er sich für die kassierten Provisionen nicht einmal die Mühe machte, ein Eigentumszertifikat anzufordern.
Link zum Beitrag: http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3836
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Datum: 25.06.2018 - 16:24 Uhr
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