BaFin stellt Verfügung bezüglich der Aras Group klar
(ots) - Die Aras Group aus den Vereinigten Arabischen
Emiraten wehrt sich gegen umstrittene Äußerungen von Bloggern. Das
Unternehmen hat die BaFin darum gebeten, eine im vergangenen Jahr
ausgesprochene Verfügung anzupassen beziehungsweise den Wortlaut
klarzustellen. Diese neue Fassung wurde am 9. Mai 2018 veröffentlicht
und beinhaltet zwar weiterhin, dass es der Aras Group untersagt ist,
ihre Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland zu betreiben.
Allerdings gibt es eine wichtige Klarstellung, was genau damit
gemeint ist.
Das Verbot der Werbung bedeutet keinesfalls, dass es sich bei der
Aras Group um einen unseriösen Anbieter handeln würde. Stattdessen
wurde ausschließlich beanstandet, dass Darlehensverträge mit
bestimmten Namen beworben wurden, wie zum Beispiel
"Nachrangdarlehen", "Auslandsdarlehen" oder auch
"Beteiligung(sfinanzierung)". In ihrer Änderung stellt die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen jetzt klar, dass vom Verbot
der Werbung nicht Nachrangdarlehensverträge mit Unternehmen betroffen
sind, die auf Grundlage eines ausreichend qualifizierten Nachrangs
keine zwingende Rückzahlbarkeit der Kreditsumme vorsehen. Somit wurde
jetzt durch die BaFin klargestellt, dass es sich keineswegs um ein
generelles Verbot von Nachrangdarlehen durch die Aras Group handeln
würde.
Bei der Aras Group handelt es sich um ein Unternehmen, bei dem
Investoren aus Arabien Projekte finanzieren. Dies sind insbesondere
Großprojekte und Beteiligungen, sodass die Finanzierung eine echte
Alternative zum Bankkredit darstellen kann. Finanziert werden die
Projekte über sogenannte Risikodarlehen und es gibt immer mehr
Unternehmen, die Millionenkredite von arabischen Investoren erhalten.
Dabei begleitet die Aras Group Projekte rund um den Globus und hat
selbst einige eigene Projekte, wie zum Beispiel das
Expo-2020-Projekt.
Durch Investitionen gibt die Aras Group auch immer mehr
europäischen Unternehmen die Möglichkeit, eigene Projekte zu
finanzieren und eine Alternative zum Bankdarlehen in Anspruch zu
nehmen. Dabei hat sich die Gruppe unter anderem das Ziel gesetzt,
eine Brücke zwischen Arabien und Europa zu schaffen. Das Unternehmen
hat seinen Hauptsitz in Dubai und bietet Nachrangdarlehensverträge
an, die - insbesondere nach der aktuellen Änderung - unter den
genannten Voraussetzungen BaFin-konform sind.
Pressekontakt:
Sami Kilani
s.kilani(at)aras-group.ae
00971 - 488 79 100
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Datum: 25.06.2018 - 10:00 Uhr
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