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Der Dieselmotor ist zu Unrecht das Objekt heftigster Anfeindungen: Der Diesel gehört zu Deutschland……..

ID: 1623997

Gab es das in der Geschichte der Menschheit schon einmal, dass politische Abenteurer glaubten, folgenlos den Menschen eine ihrer wichtigsten Kraftquellen verbieten zu können?


(IINews) - Rudolf Christian Karl Diesel, der Erfinder des Dieselmotors wurde vor 160 Jahren am 18. März 1858 geboren. Er hat jene Maschine erfunden, die der Menschheit bis heute zu einer günstigen und äußerst effektiven Quelle für Krafterzeugung verhalf.

Mit seiner Entwicklung stand dem Menschen eine Quelle zuvor nie gekannter Kraft zur Verfügung. Die konnte nicht nur Autos, sondern auch Traktoren, Lokomotiven und Lastwagen antreiben. Der spektakuläre Zuwachs an Produktivität in der Landwirtschaft, die Transportleistungen schwerer Lastwagen, kräftiger Güterzuglokomotiven und riesiger Containerschiffe – unvorstellbar ohne die Erfindung des deutschen Ingenieurs Rudolf Diesel.

Heute ist der Dieselmotor Objekt von heftigsten Anfeindungen:

Sogar Tausende von erfundenen Toten müssen herhalten, um seine Gefährlichkeit zu belegen. Jetzt soll diese beeindruckende Entwicklung im Orkus der Geschichte verschwinden. Grüne, NGOs und Heerscharen von »Umweltschützern« bekämpfen Otto- und Dieselantrieb bis aufs Blut. Aufgrund kruder grüner ideologischer Vorstellungen sollen 16 Millionen Besitzer von Diesel-Fahrzeugen enteignet werden mit einem geschätzten Schaden von 240 Milliarden Euro.

Heute kann man sich den Mut und Ausdauer Diesels zu seinen teilweise gefährlichen Experimenten kaum mehr vorstellen.

Seine Erfindung ist heute salonreif geworden, wir setzen uns in unsere bequemen Autos. Unter der Motorhaube sitzen gleich vier solcher Zylinder, in die unter fast unvorstellbar hohen Drücken Sprit eingepreßt wird. Die mehreren tausend Explosionen in der Minute zerreissen nicht das Gehäuse, sondern treiben mit ungeheurer Kraft Gefährte mit zwei bis drei Tonnen Gewicht nach vorn. Wir hören nur ein sanftes Säuseln und wundern uns vielleicht noch an der Tankstelle, wie wenig Sprit dieses mechanische Wunderwerk benötigt.

1897, vor gut 120 Jahren also, setzte sich der erste funktionierende Motor nach dem Prinzip des Rudolf Diesel laut knatternd in Bewegung.





Früher war der Dieselmotor im Vergleich zum Benzinmotor der rauhe, ungehobelte Geselle.

Aufgrund seiner hohen Kraftentfaltung konnte er gut schwere Lastwagen und Lokomotiven sowie Schiffe antreiben. Er dreht langsam, verbraucht wenig Kraftstoff, ist also sparsam.

Kein Wunder, dass Motorenbauer auch den Diesel als Antrieb für sparsame PKW-Motoren wollten. Mercedes-Motoreningenieuren gelang es zuerst, den Diesel einigermaßen zu zügeln und stellten 1936 den ersten Dieselmotor im Personenwagen vor.

In den Fünfziger und sechziger Jahren eroberte er sich auch im Personenwagen einen größeren Marktanteil; die Autokäufer freuten sich über günstigeren Kraftstoff und sparsamere Motoren.

Zum Leidwesen ihrer Nachbarn, denn ein frühmorgendlicher Kaltstart eines Dieselmotors weckte zuverlässig sämtliche Schlafenden auf, klang so, als würde man einen Eimer mit Kieselsteinen über einem Blechdach ausschütten. Heute kommt der Diesel elegant auf leisen Sohlen daher.

Nachdem Grüne, NGOs und Heerscharen von „Umweltschützern“ den Diesel zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt haben ist die reine Hexenjagd eröffnet.

Die Bürger und Autofahrer sehen sich mit einer Hülle von Horrormeldungen konfrontiert, wodurch sich in der Bevölkerung Angst und Unsicherheit wie eine ansteckende Krankheit verbreitet.

Die Attacken gegen den Diesel haben einen Teil der Bevölkerung alleine schon durch die Berichterstattung über Tausende von erfundenen Toten durch die Dieselabgase total verunsichert.

Klimaklagen – das ist der Kampfbegriff der modernen Gesellschaft, um andere wirtschaftliche Ziele durchzusetzen. Mittlerweile ist das Schreckgespenst »Klimakatastrophe« offenbar hinreichend hochgepuscht, sind Grenzwerte in den Gesetzgebungen entsprechend etabliert, dass mit ihnen Machtpolitik gemacht werden kann und Geld, viel Geld.

Und, nein, Fragen der Gesundheit spielen keine Rolle.

Da winken fette Geschäfte. Verkäufer von Elektro-Vehikeln stehen schon Gewehr bei Fuß, malen die Diesel-Zukunft so schwarz wie möglich und preisen neue Geschäftsmöglichkeiten an.

Die Menschen wollen weder ihre Autos verschrotten noch wollen sie sich mit ihren Fahrzeugen aus den Städten aussperren lassen.

Die Autohersteller geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf Umweltfreundlichkeit, Sparsamkeit und Langlebigkeit großen Wert zu legen. Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.

•Die Kunden wurden massiv getäuscht und haben nun Fahrzeuge auf dem Hof stehen die erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben. Dazu kommen noch drohende Fahrverbote für Teilbereiche der Innenstädte. Viele Kleintransportunternehmen, Kranken – und Behinderten-Fahrdienste, sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Die Auto- oder Leasing-Raten müssen weiterhin bedient werden. Bei Ende des Leasingvertrages drohen hohe Nachzahlungen wegen erheblicher Wertverluste der Betrugs-Diesel.

Es ist aber auch notwendig sich in Erinnerung zu rufen, dass Autos immer noch Deutschlands wichtigster Exportartikel sind.

Deutsche Fahrzeuge genossen bisher weltweit einen sehr guten Ruf. Mittlerweile arbeiten aber offensichtlich interessierte Kreise intensiv daran, diesen guten Ruf nachhaltig zu beschädigen. Die Diesel-Technologie, die einst von der Politik als Lösung für den Klimawandel gefeiert und gefördert wurde, soll nun, wenn es nach diesen Kreisen ginge, zu Grabe getragen werden.

Will die Autoindustrie die Diesel-Krise überstehen, dann sollte sie zunächst einmal die Interessen ihrer getäuschten Kundschaft in den Fokus ihres Handelns stellen und akzeptieren, dass es nicht die Kunden sein können, die den Schaden auszubaden haben.

•Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie Ihr Autoverkäufer und der Autohersteller betrogen und Sie haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller.

Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.

•Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem „Rechtsstaat“ noch eine Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?

Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.

Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine vorsätzlichesittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. So hat das LG Bonn kürzlich entschieden. Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben. Sie haben demnach das Recht auf Nachbesserung. Das Update der Motorensoftware reicht nach Einschätzung von Fachleuten und Juristen nicht aus und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden!

Der Motor läuft nämlich danach permanent im Prüfstandsmodus. So wird der Stickoxid-Ausstoß (NOx) deutlich reduziert. Was freilich so nie vorgesehen war – genau deshalb gab es ja die Umschalt-Software. Langzeitschäden können nicht ausgeschlossen werden. Das Zwangs-Update von VW wird mittlerweile auch von einigen Gerichten kritisch gesehen. Das hindert das Kraftfahrt-Bundesamt aber nicht daran einen Rückruf anzuordnen, von dem es eigentlich hätte wissen müssen, dass das Risiko von Folgeschäden für die Fahrzeugbesitzer nicht akzeptabel ist.

Das Landgericht Siegen hat entschieden, dass die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt. Außerdem sei der Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen Auswirkungen auftreten würden. Das Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe.

Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert. Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor. Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand über die Autoindustrie.

Das Ergebnis: Die Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!

Die Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des Schadens..

•„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch eine Ausweitung bereits bestehender Fahrverbote.

UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:

•Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

•Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.

•Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

•Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

•Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, dass hier eine unerlaubte Handlung vorliegt die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gerichtet ist und warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen. Darüber hinaus wird vom Hersteller die Feststellung der Einstandspflicht für aus der Beschaffenheit der Abgasreinigungsanlagen des Fahrzeugs resultierende Schäden gefordert. In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

•Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

•Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.

Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. leisten Sie einen von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag der jedoch 100.- Euro nicht unterschreiten darf. Hier geht’s zu Anmeldung. https://gluecktuning.com/anmeldeformular

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom(at)email.de Wir informieren Sie dann wie es weitergeht.

Zeigen Sie, dass auch Ihr Diesel zu Deutschland gehört:

Meinungsmache kann eine labile Gesellschaft durchaus in eine panikartige Massenangst treiben, je belastbarer jedoch eine Gesellschaft ist, desto weniger wird sie sich durch erfundene Todeszahlen demoralisieren lassen. Gesellschaftspolitische Veränderungen sind in den 70-er und 80-er Jahren nicht zuletzt durch die massenhaft verbreiteten Autoaufkleber politisch engagierter Bürger entstanden. Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. will diesen Erfolg mit seinem neu geschaffenen Autoaufkleber „der Diesel gehört zu Deutschland“ wiederholen.

Je mehr Autos mit solch einem Aufkleber mit dieser positiven gesellschaftspolitischen Aussage auf unseren Straßen fahren, umso schwieriger wird es sein, Falschmeldungen zu verbreiten oder gar Fahrverbote zu verhängen bzw. auszuweiten.

Machen Sie mit! Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für dieses verkehrspolitisch positive und dringend notwendige Statement!

Machen Sie mit bei der Werbung nach dem Schachbrett-Prinzip für den „ Diesel-Aufkleber“

Und so funktioniert es:

Nachdem Sie Ihren eigenen Aufkleber an Ihrem Auto angebracht haben, veranlassen Sie jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis (oder Ihren Hintermann im Stau) ebenfalls einen „ Diesel-Autoaufkleber an seinem Auto anzubringen.

Wenn jeder Autofahrer also nur einen einzigen weiteren Autofahrer veranlasst den Diesel-Autoaufkleber an sein Auto zu kleben, wissen im elften Feld auf dem Schachbrett schon tausend Leute Bescheid! Bereits auf dem 28. Feld ist die gesamte deutschsprachige Bevölkerung informiert und auf dem 34. Feld jeder einzelne Bürger dieser Erde.

Man zeigt wieder Autoaufkleber!

Hätten Sie gedacht, dass Ihre Botschaft auf dem Sticker von mehr als 90% der Menschen die Blickkontakt zu Ihrem Auto haben, gelesen wird? „Der Diesel gehört zu Deutschland….“

Überraschen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer mit Ihrer persönlichen Botschaft pro Diesel!

Der Autoaufkleber für den Diesel eine greifbarere Erklärung als ein anonymer Facebook- oder Twitter- Post.

Der Diesel-Autoaufkleber ist für Sie der effektivste Weg gezielt und wirksam die Aufmerksamkeit der Menschen auf Ihre Botschaft zu lenken: Der Diesel gehört zu Deutschland!

Ihren Diesel-Aufkleber erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber, unter dem Stichwort „Diesel-Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.

Sie können den den PayPal Button nutzen.
https://www.ad-infinitum.online/ad-infinitum-unterstuetzen

Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

Sie können auch per Post (Schein im Briefumschlag) Ihren Diesel-Aufkleber bestellen.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon 06071- 9816811

Telefax 06071- 9816829

e-mail: dokudrom(at)email.de

Internet: https://dokudrom.wordpress.com + https://twitter.com/dokudrom

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor vermiesen wollen. Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!



…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


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Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.



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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 24.06.2018 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Automobilindustrie


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