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Daimler Dieselskandal: Gute gerichtliche Neuigkeiten für Betroffene! BSZ e.V.- Vertrauensanwälte informieren!

ID: 1623709

Im Dieselskandal um Daimler gibt es zur Zeit Neuigkeiten für Betroffene, worauf die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hinweist, die bereits seit August 2017 betroffene Daimler-Kunden vertritt.


(IINews) - Gegenwärtig prüft das Kraftfahrt-Bundesamt dabei wohl auch die G-Klasse, E-Coupe, S-Klasse, GLE sowie die C-Klasse mit Renault-Motor auf mögliche Manipulationen. Bundesweit könnte somit der Rückruf von 238.000 Daimler-Fahrzeugen durch den Verkehrsminister drohen, laut Stern sogar von bis zu 750.000 Fahrzeugen alleine in Deutschland.

Daimler musste inzwischen auch die ersten gerichtlichen Niederlagen (wenn auch noch nicht rechtskräftig) hinnehmen, und zwar zum einen vor dem LG Hanau, Az. 9 O 76/18, das der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadensersatz statt gegeben hat, in dem das Gericht Daimler dazu verurteilte, dass Daimler das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen muss abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer, ebenso wie bekannt wurde, dass auch das Landgericht Karlsruhe unter dem Az. 18 O 24/18 Daimler bereits dazu verurteilt hatte, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Auch die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei, die seit August 2017 mit dem Daimler-Skandal beschäftigt ist, hatte vor kurzem die ersten beiden Termine zur mündlichen Verhandlung für klagende Daimler-Kunden vor den Landgerichten Stuttgart und Duisburg wahrzunehmen, wobei das Landgericht Duisburg der Daimler AG dabei aufgab, eine Reihe technischer Fragen zu beantworten, insbesondere zur genauen Wirkungsweise der seitens der Daimler eingeräumten „Anpassungen an Betriebsbedingungen“.

Nicht nur das: Vom Landgericht Stuttgart liegt inzwischen die Verfügung vom 13.06.2016 in dem Termin vor, den diese Kanzlei für einen Daimler-Kunden vor dem LG Stuttgart wahrgenommen hatten:

Hier schreibt das LG Stuttgart wörtlich:

"Angesichts der aktuellen Pressemitteilungen wird die Beklagte unter Hinweis auf ihre prozessuale Wahrheitspflicht (es ist vollständig und wahrheitsgemäß vorzutragen) und auf die Strafbarkeit eines auch nur versuchten Prozessbetrugs aufgefordert vorzutragen:





•welche Funktionsweisen der von der Beklagten verwendeten Motorsteuerungssoftware nach Meinung des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen sollen-
•welche davon auch bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug zum Einsatz kommen,
•wie genau die Funktionsweise ist (also unter welchen Voraussetzungen welche Funktion wie genau verändert wird, wie diese Voraussetzungen genau festgestellt werden) und
•warum die Beklagte die etwaigen Abschalteinrichtungen im einzelnen für zulässig erachtet.
•Im weiteren Zusammenhang ist umfassend zu den etwaigen technischen Erfordernissen vorzutragen, damit eine Überprüfung durch einen Sachverständigen möglich ist.
•Die Beklagte möge zudem mitteilen, wer sich für die Angaben verantwortlich zeichnet, da beabsichtigt ist, bei einer weiteren Verhandlung, diese Person zu laden."

Diese Verfügung zeigt nach Ansicht der BSZ e.V. Vertrauensanwälte „dass das LG Stuttgart es sehr genau von Daimler wissen will und Daimler ausdrücklich an seine prozessuale Wahrheitspflicht erinnert. Hieran zeigt sich nach Meinung des hier berichtenden Rechtsanwalts, dass das LG Stuttgart auch Daimler in der sekundären Beweislast sieht, nach Meinung des Anwalts sehr gute Neuigkeiten für betroffene Käufer und Leasingnehmer."

Betroffene Daimler-Kunden sollten daher nach Ansicht dieser Rechtsanwälte nicht mehr länger warten, um ihre Rechte zu prüfen, denn nach derer Ansicht können betroffene Daimler-Kunden auch von der bereits ergangenen Rechtsprechung im Fall VW profitieren.

Betroffene könnten dabei sowohl gegen Daimler selbst als auch gegen den Händler vorgehen, sofern ein noch nicht verjährter Sachmangel vorliegt, der zur Sachmangelhaftung berechtigt. Gegen Daimler selbst könnten daher Ansprüche aus unerlaubter Handlung geprüft werden.
Betroffene Kunden, die das KFZ finanziert haben, könnten auch überprüfen lassen, ob nicht eventuell der sog. "Widerrufsjoker" zieht.

Viele Rechtsschutzversicherungen erteilen inzwischen auch Kostenschutz für ein Vorgehen gegen den Hersteller oder Händler.

Betroffene Besitzer von Daimler-Fahrzeugen, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mercedes-Dieselskandal anschließen und über qualifizierte BSZ e.V. Vertrauensanwälte Ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen. (z. B. um eine möglicherweise eintretende Verjährung zu prüfen) und im ersten kostenlosen Schritt prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Daimler AG und/oder den Händler übernimmt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mercedes -Dieselskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Mercedes -Dieselskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 22.06.2018 - 10:56 Uhr
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