Deutsche Umwelthilfe fordert strenge EU-Flottengrenzwerte für CO2-Ausstoß von PKW und leichten Nutzfahrzeugen
(ots) - Nach dem Offenbarungseid der Bundesregierung beim
Klimaschutzplan gerade im Verkehrsbereich sind drastisch verschärfte
Grenzwerte für den Spritverbrauch und damit den CO2-Ausstoß von
Neufahrzeugen unverzichtbar - DUH fordert Bundeskanzlerin Merkel auf,
ihre Richtlinienkompetenz endlich für Klima und Menschen und nicht
länger zur Profitsteigerung der Autokonzerne auszuüben - Scheitern
der Klimaschutzvorgaben für den Verkehrssektor birgt enormes
Kostenrisiko in Milliardenhöhe durch Ausgleichszahlungen
Vor dem am 25. Juni 2018 stattfindenden Treffen der europäischen
Umweltminister zur Fortschreibung der CO2-Flottengrenzwerte bei Pkw
und leichten Nutzfahrzeugen nach 2021 muss sich die Bundesregierung
auf eine gemeinsame Haltung einigen und ambitionierte Grenzwerte
gegen den Widerstand der Autokonzerne durchsetzen. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) fordert die sich gerne als Autokanzlerin gerierende
Angela Merkel sowie die Bundesminister Andreas Scheuer und Peter
Altmaier auf, sich in Brüssel für eine an den verbindlichen
Klimaschutzzielen orientierte Weiterentwicklung der Flottengrenzwerte
einzusetzen. Dazu sind nach Ansicht des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes die Festsetzung absoluter Grenzwerte
anstelle prozentualer Reduktionsziele sowie eine Kontrolle der
Einhaltung der Emissionen im realen Fahrbetrieb unerlässlich.
Ein Viertel der europäischen Treibhausgasemissionen stammt aus dem
Verkehrssektor. In Deutschland stiegen 2017 die Emissionen sogar an.
So gestand Umweltministerin Svenja Schulze nicht nur ein, dass
Deutschland das nationale CO2-Einsparziel von 40 Prozent bis 2020 um
acht Prozent verfehlen wird. Diese Woche bestätigte die Ministerin
zudem Berechnungen der Umweltverbände, dass die realen Zahlen noch
viel schlechter ausfallen werden, da im aktuellen Klimaschutzplan von
unrealistischen Annahmen ausgegangen wurde.
Die deutsche Umweltministerkonferenz forderte am 8. Juni 2018 die
Bundesregierung auf, sich für die Ausgestaltung ambitionierter
CO2-Flottengrenzwerte für Pkw in Brüssel einzusetzen.
Umweltministerin Schulze hatte vorgeschlagen, den CO2-Ausstoß für
Neuwagen um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2021 zu
reduzieren. Sie geht damit über den Vorschlag der EU-Kommission von
einer Minderung um nur 30 Prozent hinaus. Den Vorschlag des
federführenden Bundesumweltministeriums lehnt Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer jedoch ab und spricht von "politisch-ideologischen"
Grenzwerten. Auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium fehlt bislang
die Unterstützung dieser nach Ansicht der DUH nicht ausreichenden
Forderung des BMU. Die DUH fordert ein Minderung des
Flottengrenzwerts um 60 bis 70 Prozent bis 2030.
"Eine ambitionierte Weiterentwicklung der Flottengrenzwerte
brauchen wir nicht nur, um das Pariser Klimaschutzabkommen sowie den
nationalen Klimaschutzplan 2050 einzuhalten", betont Barbara Metz,
Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. Der Verkehrssektor
muss wie andere Sektoren, die nicht in den Emissionshandel (ETS)
eingebunden sind, im Rahmen des sogenannten
Effort-Sharing-Beschlusses verbindliche CO2-Reduktionsziele bis 2030
vorweisen. "Ohne wirksame Flottengrenzwerte für die Jahre 2025 und
2030 werden wir dieses Reduktionsziel nicht einhalten können. In der
Konsequenz muss Deutschland zulasten des Steuerzahlers
Emissionsrechte von anderen EU-Ländern erwerben. Damit ist der
Verbraucher hierzulande doppelt geschädigt: einmal durch anhaltend
hohe Verbrauchswerte auch moderner Fahrzeuge, zum anderen durch
erhöhte Steuerlast, die das Nichtstun der Industrie ausgleichen muss.
Die Minister für Verkehr und Wirtschaft, die heute mit kurzsichtigem
Protektionismus ihre Hand über die Hersteller halten, werden dies
verantworten müssen", so Metz weiter.
Der deutsche Projektionsbericht 2017 im Auftrag des
Bundesumweltministeriums prognostiziert für den Zeitraum 2021 bis
2030, dass in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und
Abfall (Nicht-ETS-Sektoren) bis zu 300 Millionen Tonnen CO2 zu wenig
eingespart werden. Für die dafür zu erwerbenden Emissionsrechte ab
2021 werden die Preise im europäischen Binnenmarkt ansteigen, so dass
die Bundesregierung mit Kosten in Milliardenhöhe rechnen muss.
Die DUH sieht derzeit außerdem nicht einmal die effektive
Umsetzung der geltenden Flottengrenzwerte als gegeben. Eine am 9.
April 2018 veröffentlichte Studie des Verbands Transport and
Environment (T&E) zeigte erneut, dass die CO2-Emissionen von
Neufahrzeugen in der EU real nicht sinken, sondern im Durchschnitt um
42 Prozent höher ausfallen, als die offiziellen Herstellerangaben
glauben machen. Die Autohersteller werden daher den für 2021
festgelegten EU-Flottengrenzwert für Pkw nur auf dem Papier
erreichen. Der Hauptgrund für diese Abweichung: Gegenwärtig gibt es
in Deutschland oder anderen europäischen Staaten keine konsequente
Überwachung der Spritverbrauchsangaben durch die zuständigen Behörden
oder unabhängige Prüfeinrichtungen.
Die DUH und andere Umweltverbände fordern daher für das Jahr 2030
einen absoluten Grenzwert von 40 g CO2/km im realen Betrieb. Dies
entspricht einer CO2-Minderung um 60 bis 70 Prozent. Dieser Wert ist
Voraussetzung für den Pfad in Richtung vollständiger Dekarbonisierung
des gesamten Pkw-Bestandes bis zum Jahr 2050 - einer der zentralen
Voraussetzungen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens.
Neben einer Nachschärfung des Vorschlags muss die EU-Kommission
schnellstmöglich ein Testverfahren für die Ermittlung der
CO2-Emissionen auf der Straße entwickeln. Dieses Verfahren soll ab
2024 in das Zulassungsverfahren für neue Pkw-Typen einfließen. Für
dieses Jahr schlägt die EU-Kommission eine Überprüfung der neuen
CO2-Verordnung vor. Nur Straßentests zusammen mit einer wirksamen
Marktüberwachung können die Einhaltung der Werte und damit eine
faktische Minderung von CO2-Emissionen im Realbetrieb sicherstellen.
Links:
Studie T&E "CO2 emissions from cars: The facts":
http://ots.de/H13GDe
Positionspapier CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge:
http://ots.de/wlCJAT
Pressekontakt:
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Datum: 21.06.2018 - 12:00 Uhr
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