InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Wer klimaneutral reist, lässt den Fiskus zahlen

ID: 1623254


(ots) - Fährt der Steuerzahler in den Urlaub, freut sich
das Finanzamt. Urlaub ist eine beliebte Einnahmequelle für den
Fiskus. Das fängt beim Urlaubsgeld an, auf das Lohnsteuer einbehalten
wird. Auch beim Flug, Betanken des Autos und der Unterkunft verdient
der Fiskus mit. Nicht zu vergessen die Kurtaxe, die oftmals erhoben
wird. Zeit, den Spieß umzudrehen! Wer sich dafür entscheidet,
klimaneutral zu reisen und als Kompensation für den CO2-Ausstoß eine
Ausgleichszahlung für jeden zurückgelegten Kilometer tätigt, kann
diese von der Steuer absetzen!

Viele Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsportale im
Internet bieten für Flugreisen, Busreisen und Kreuzfahrten an, mit
einer CO2-Ausgleichsabgabe das schlechte Gewissen zu beruhigen, denn
Urlaubsreisen quer durch die Welt belasten die Umwelt enorm. Durch
die Verbrennung fossiler Energieträger werden der Treibhauseffekt und
damit der Klimawandel mit allen einhergehenden Katastrophen
verstärkt. Die CO2-Abgabe für die eigene Urlaubsreise wird an eine
Klimaschutzorganisation abgeführt und fließt in internationale
Klimaschutzprojekte.

Die Klimaschutzorganisationen, die die CO2-Ausgleichsabgabe
erhalten, sind in der Regel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen,
wie atmosfair oder myclimate. Somit kann die Ausgleichszahlung wie
eine Spende behandelt werden und Spenden sind bekanntlich als
Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. "Sie müssen nur die
Jahrespauschale von 36 Euro übersteigen", erklärt Gudrun Steinbach,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dieser Betrag wird bei einem
einmaligen innereuropäischen Flug nicht erreicht, bei
Langstreckenflügen jedoch schon und bei Kreuzfahrten locker. Aber
auch Kurzstreckenflüge können gesammelt am Jahresende eingereicht
werden.

Ein Beleg im Fall von Spenden ist der Einkommensteuererklärung




nicht mehr anzufügen, aber sicherheitshalber sollten die
Ausgleichszertifikate als Zuwendungsbestätigungen aufgehoben werden,
falls das Finanzamt einen Nachweis einfordert. Somit bringt
CO2-neutrales Reisen fast jedem einen Vorteil. Es wird etwas für die
Umwelt getan und dem Urlauber entstehen dadurch nicht einmal Kosten,
da diese in voller Höhe vom Fiskus getragen werden! Im Jahr 2017
haben sich immerhin schon zehn Prozent aller Reisenden daran
beteiligt.

https://www.lohi.de/steuertipps.html



Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes(at)lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neues Pauschalreiserecht: Wer Hotel und Auto zusammen bucht, ist jetzt besser geschützt
Zahl des Tages: 8 Prozent der Autofahrer mit Kindern haben ihren Nachwuchs schon einmal früher aus der Schule genommen, um zu verreisen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.06.2018 - 09:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1623254
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

München.


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 37 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wer klimaneutral reist, lässt den Fiskus zahlen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 191


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.