Alexander König und Ernst Weidenbusch: EU-Kommission bestätigt: GBW-Verkauf war faktisch unausweichlich
(ots) - Auch die Stellungnahme der EU-Kommission
bestätigt, dass die Bayerische Landesbank mit dem Verkauf der
GBW-Anteile richtig gehandelt hat. "Es bleibt dabei: Der Verkauf der
GBW-Anteile durch die BayernLB war unausweichlich. Die EU hat die
BayernLB faktisch gezwungen, die Anteile zu verkaufen." So fasst der
Untersuchungsausschuss-Vorsitzende und stellv.
CSU-Fraktionsvorsitzende, Alexander König den weiteren Verlauf des
GBW-Untersuchungsausschusses zusammen.
"Die EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung", so König. Erstens
gehörte laut dem Schreiben der EU-Kommission die GBW nicht zum
Kerngeschäft der BayernLB. Zweitens war ein Kauf der Anteile durch
den Freistaat faktisch ausgeschlossen, da der Freistaat dafür das
höchste Gebot hätte abgeben müssen und somit eine Summe oberhalb des
Marktpreises hätte bezahlen müssen, den private Bieter bereit waren
zu zahlen. Das hätte ein Beihilfeverfahren ausgelöst.
Weitere Erhellung könnten auch die persönlichen Aussagen von
Mitarbeitern der EU-Kommission bringen. Dass die EU-Kommission das
verweigert und sich nur schriftlich äußert, kritisiert der
CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch. "Soweit die EU-Kommission
die falsche Darstellung des ehemaligen Vizepräsidenten der
EU-Kommission, Joaquín Almunia, formal rechtfertigen will, ist dies
politisch verständlich. Es spricht jedoch Bände, dass die
EU-Kommission keinem einzigen Zeugen eine Aussagegenehmigung erteilt
hat", so Weidenbusch.
Die EU-Kommission stellt in der Stellungnahme vom 18. Juni 2018
schriftlich fest:
"In §31 Umstrukturierungsmitteilung stellt die Kommission insoweit
generell fest, dass zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrung alle
Beteiligungen, die nicht zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Bank
notwendig sind, veräußert werden sollten, damit die Kommission zu
einem positiven Ergebnis bei der Prüfung der Zulässigkeit einer
Beihilfe kommen kann. Die GBW gehörte nicht zum Kerngeschäft der
BayernLB (siehe Erwägungsgrund 205 und 206 der Entscheidung) und war
zudem eine wesentliche Beteiligung (Tabelle 12 der Entscheidung."
"Punkt 11 des Zusagenkatalogs legt fest, dass die GBW-Anteile zu
veräußern sind. Wie unter den Äußerungen zu Frage 1 bereits
festgestellt, war der Verkauf jedenfalls geeignet, dazu beizutragen,
die Bedingungen der Umstrukturierungsmitteilung zu erfüllen. Da die
vorgeschlagenen Beteiligungsverkäufe bereits im ursprünglichen
Umstrukturierungsplan enthalten waren, wurde sie im Verlauf des
förmlichen Verfahrend nicht mehr gesondert thematisiert. Über den
Verkauf der GBW-Anteile im Speziellen wurde erste am Ende des
Verfahrens auf Grundlage des vorgelegten Zusagenkatalogs hinsichtlich
der Verkaufsmodalitäten gesprochen."
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte sich noch als
Finanzminister intensiv dafür eingesetzt, einen Exklusivverkauf der
GBW-Anteile auf Basis eines Wertgutachtens zu erreichen. Aber die
EU-Kommission hat dem im März 2012 eine Absage erteilt und die
Durchführung eines Bieterverfahrens gefordert. So führte etwa der
Zeuge Häusler zu den Versuchen eines Exklusivverkauf an die Kommunen
aus: "Im März 2012 jedenfalls war das ganz große Stoppzeichen der
EU-Kommission. Denn bis zum März war eines passiert: Die LBBW hatte
nämlich in Stuttgart ihre Wohnungsbaugesellschaft in einem
Bieterverfahren mit guten Ergebnissen verkauft, und dadurch sagte
Herr Lienemeyer von der EU-Kommission: Wenn das in Stuttgart geht,
dann muss das bei euch in München ja auch machbar sein."
"Daraus wird deutlich, dass die EU-Kommission einen
Exklusivverkauf an die Kommunen verboten hat - und zwar insbesondere
deswegen, weil unter Grün-Rot in Stuttgart beim Verkauf der dortigen
Wohnungsbaugesellschaft auch kein Exklusivverkauf, sondern ein
Verkauf im Rahmen eines Bieterverfahrens durchgeführt wurde", erklärt
der Ausschussvorsitzende König. "Dementsprechend ordnete die
EU-Kommission final auch die Durchführung eines Bieterverfahrens an."
Wörtlich heißt es im maßgeblichen Bescheid C(2013) 507: "Entsprechend
Vorgabe der EU-Kommission werden die Anteile an der GBW AG im Rahmen
eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens
veräußert."
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Datum: 19.06.2018 - 12:22 Uhr
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