Die BaFin hat der Agri Terra KG den Vertrieb ihrer „OrangenRENTE“ untersagt.
Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 19. 06 .2018 auf www.investmentcheck.de wieder:
(IINews) - BaFin untersagt Vertrieb. Erstes Verbot nach eineinhalb Jahren.
Seit dem 1. Januar 2017 müssen alle Angebote, „die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen“, einen Verkaufsprospekt bei der BaFin vorlegen.
Erst nach Gestattung der Verkaufsunterlagen darf zwölf Monate lang Geld bei Anlegern eingesammelt werden. Manche Anbieter schert das nicht, was aufgrund der bisherigen Untätigkeit der Aufsichtsbehörde immer gut ging. Jetzt hat es aber den ersten Anbieter erwischt.
Die BaFin hat der Agri Terra KG den Vertrieb ihrer „OrangenRENTE“ untersagt.
Verbot.
Nachdem das Vermögensanlagengesetz nun schon seit fast eineinhalb Jahren für Direktinvestments ein 3-seitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt und einen Verkaufsprospekt vorschreibt, hat die BaFin nun dem ersten Anbieter den Vertrieb untersagt, da er sich nicht an diese Vorgabe hält. Dabei handelt es ich um die Agri Terra KG, die Geld mit der zweifelhaften Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ sammelte. Die Veröffentlichung des Verbotes erfolgte erst sechs Wochen nach der Mitteilung an den Anbieter am 3. Mai 2018.
Homepage.
Auf der Homepage der Agri Terra KG findet sich aktuell der Hinweis, dass derzeit in Deutschland keine Vermögensanlage angeboten wird: „Derzeit wird für den Vertrieb in Deutschland der für diese Vermögensanlage erforderliche Verkaufsprospekt gemäß VermAnlG / VermVerkProspV erstellt.“ Informationen bekommt nur noch der, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz mit außerhalb Deutschlands angibt.
Pressemitteilung.
Spannend wird der Fall, wenn man die vor einer Woche noch veröffentlichte Presseinformation einbezieht. Am 12. Juni hat Agriterra über anhaltendes Wachstum „dank erfolgreichem Investitionskonzept“ berichtet: „Die Orangenernte als Kombination aus Landeigentum in Paraguay und Bewirtschaftungsvertrag ist längst ein Erfolgsmodell.“ Und obwohl die BaFin am 3. Mai das Vertriebsverbot ausgesprochen hat, wurde vollmundig verkündet: „Mit der Orangenernte von Agri Terra setzen deutsche Investoren auf langfristig stabile Renditeaussichten, die ein regelmäßiges passives Einkommen ermöglichen. Die Investition in bewirtschaftete Landparzellen einer großen Orangenbaumplantage, auch Orangenrente genannt, erweist sich als nachhaltig und erfolgreich – nicht nur für Investoren, sondern auch für die Agri Terra KG.“
Dauerwerbung.
Nicht nur mit der Pressemitteilung wurde ohne Verkaufsprospekt Anlegerkapital geworben. Agri Terra-Geschäftsführer Carsten Pfau erklärte im März 2018 in einem Interview mit wallstreet-online: „Wenn ich mit Sicherheit wenig oder gar keine Rendite mit Investitionen in Deutschland und Europa erziele -egal, ob ich dabei auf Sparbuch-Zinsen, Mietrenditen oder Dividenden schaue- dann bin ich auch schnell bereit, moderat höhere Risiken einzugehen, wenn ich dabei dann aber solide, zweistellige Renditen erwarten darf.“ Die Finanzumschau berichtete im Januar über Ernteerträge von jährlich 2.000 bis 6.000 US-Dollar bei einem Investment von 16.500 US-Dollar. Auf dem Portal wirtschaft.com wurde vorgerechnet, dass selbst unter konservativen Annahmen 150.000 Euro Ertrag über 25 Jahre zu erwarten sind.
Sachwert-Magazin.
Die Werbekassen zweifelhafter Anbieter sind meist prall gefüllt. Agri Terra hat sich beispielsweise als „Bester Anbieter Öko-Investment“ auszeichnen lassen. Das Sachwert Magazin von Julien D. Backhaus hat das unerlaubte Produkt Anfang 2017 aufgrund einer „durchgeführten Datenerhebung“ belobigt. Natürlich ist kein Zusammenhang zwischen den regelmäßigen Anzeigen im Heft und der Auszeichnung herstellbar. Aber ein Produkt ohne vorgeschriebenen Verkaufsprospekt zeugt nicht gerade von einer unabhängigen und/oder qualifizierten Auswahl bei der Bewertung.
BaFin-Untätigkeit.
Ein anderes Beispiel für die Untätigkeit der Aufsichtsbehörde bei Anbietern von Direktinvestments wurde von investmentcheck.de bereits im Dezember 2017 veröffentlicht. “Warum tut die BaFin nichts dagegen?“, http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3559 lautete damals die Überschrift. Trotz Anzeige bei der BaFin ist bis heute nichts passiert und der Anbieter UAB Family Trees verkauft weiter unter dem Slogan „Bäume fürs Leben“.
Loipfinger’s Meinung.
Im Zweifel für den Anbieter. So lautet offenbar die Interpretation von Gesetzen der BaFin. Der seit 2015 vom Gesetzgeber festgeschriebene Auftrag des “kollektiven Verbraucherschutzes“ http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3528 interessiert nicht. Und bei Agri Terra hat die BaFin nun sogar selbst festgestellt, dass ein Verkaufsprospekt notwendig ist. Doch warum hat es eineinhalb Jahre gedauert, bis die Aufsichtsbehörde diese Erkenntnis in die Tat umsetzte? Ich bin gespannt, ob es sich hier um eine Eintagsfliege handelt oder ob nun öfter unseriösen Anbietern der Vertrieb ohne Verkaufsprospekt untersagt wird. Es wird Zeit, dass die BaFin den Verbraucherschutz endlich systematisch anpackt!
Link zum Beitrag: http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3825
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der jeweils betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der Agri Terra KG engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agri Terra KG an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agri Terra KG an!
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agri Terra KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Agri Terra KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Datum: 19.06.2018 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1622250
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
Telefon: 060719816810
Kategorie:
Geldanlage
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 158 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die BaFin hat der Agri Terra KG den Vertrieb ihrer „OrangenRENTE“ untersagt.
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).