P&R-Container: Anleger klagen gegen Anlagevermittler.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben erste Klagen gegen Anlagevermittler eingereicht. Hintergrund der Klagen gegen die Vermittler ist, dass aufgrund der intransparenten Berichterstattung durch P&R eine Plausibilitätsprüfung lange Zeit überhaupt nicht möglich war.
(IINews) - D.h. aufgrund der von P&R zur Verfügung gestellten Daten konnte über Jahre hinweg nicht ordentlich überprüft werden, inwieweit das Geschäftsmodell überhaupt und für die Zukunft tragfähig ist.
"Darauf hätten die Vermittler ihre Kunden hinweisen müssen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der interessierte Anleger vom Anlagevermittler darüber informiert werden, wenn eine Plausibilitätsprüfung nicht durchgeführt wurde oder gar nicht möglich ist. Aus diesem Grund hatte sogar ein renommierter Brancheninformationsdienst immer wieder vor Haftungsrisiken gewarnt, denen sich die Vermittler von P&R aussetzen.
•Wäre eine Plausibilitätsprüfung von Seiten der Vermittler erfolgt, hätten diese die schneeballsystemähnliche Struktur erkannt - und den Anleger über dieses Negativkriterium aufklären müssen.
Auch darüber hätten Anleger aufgeklärt werden müssen:
Die P&R-Gesellschaften haben teilweise die Container über die P&R Equipment & Finance Corp. (Schweiz) und diese wiederum über die Blue Sky Intermodal Ltd. (UK) Container vermietet und von dieser Container gekauft. Bis ins Jahr 2018 waren diese Umstände nicht bekannt. Auch in den 2017 veröffentlichten Prospekten finden sich dazu keine Angaben. Die Tatsache, dass diese Beteiligung bewusst verschwiegen wurde, eröffnet den Investoren weitere Möglichkeiten zum Schadensersatz.
Die nunmehr bei verschiedenen Gerichten eingereichten Schadensersatzklagen können auch für andere P&R-Anleger die insgesamt ca. 3,5 Milliarden Euro in die P&R -Container investiert haben, ein Hoffnungsschimmer sein. Denn nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein Großteil der 1,6 Millionen verkauften Container nicht vorhanden. Etwa eine Million Container existieren demnach nur auf dem Papier. Geschädigte Anleger sollten etwaigen Hinhalteparolen der Vermittler, die sie schon vor der Investition darüber im Unklaren gelassen haben, dass sie selbst nicht genau genug hingeschaut haben, deshalb keinen Glauben schenken, sondern Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
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cllb
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Datum: 17.06.2018 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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