Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG: Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachkommen.
Kein Anspruch auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen! Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG hatte den im Berufungsrechtszug von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vertretenen Anleger auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen verklagt - ohne Erfolg.
(IINews) - Das Landgericht München I stellte in den Entscheidungsgründen fest, dass dem Anleger ein Recht zur außerordentlichen Kündigung seiner Beteiligung zustand.
Rechtsfolge ist, so das Landgericht München I, dass der durch wirksame außerordentliche Kündigung aus dem Beteiligungsverhältnis ausgeschiedene Kommanditist die Leistung seiner noch nicht erbrachten Kommanditeinlage grundsätzlich verweigern kann. Der ausgeschiedene Kommanditist ist nur noch in Höhe seines negativen Kapitalkontos zur Beitragszahlung verpflichtet, so das Landgericht München I.
In dem durch das Landgericht München I entschiedenen Fall hat das Landgericht München I eine Pflicht des Anlegers zur Beitragszahlung vollständig abgelehnt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG daher, Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachzukommen und, sofern sie sich von der Beteiligung lösen wollen, erforderlichenfalls umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Beteiligungsverhältnis zu beenden.
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
•Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Anlage abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung vornehmen lasse.
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Datum: 17.06.2018 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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