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Presseinformation Roger Waters / Roger Waters wehrt sich gegen Antisemitismus-Vorwurf durch Münchener Oberbürgermeister Reiter

ID: 1621489


(ots) - Als Anwalt von Roger Waters teilen wir auf diesem
Wege mit, dass wir beauftragt sind, gegen die Aussagen des Münchener
Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Konzert von Roger Waters
in der Münchener Olympiahalle rechtliche Schritte einzuleiten. Wie
sich aus dem beigefügten Schreiben, welches ich heute an die
Landeshauptstadt München im Namen von Herrn Roger Waters geschickt
habe, ergibt, stellt die Pressemitteilung des Oberbürgermeisters vom
12.6.2018 eine Verletzung des Neutralitätsgebotes des Staates dar.
Zudem weist Herr Waters die erhobenen Antisemitismus-Vorwürfe mit
aller gebotenen Nachhaltigkeit zurück. Hierzu nehmen wir ebenso Bezug
auf den Inhalt unseres Schreibens.

Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt

Roger Waters ./. Landeshauptstadt München OB Dieter Reiter
Pressemitteilung vom 12. Juni 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in obiger Angelegenheit zeigen wir Ihnen an, dass wir Herrn Roger
Waters vorliegend in seinen persönlichkeitsrechtlichen
Angelegenheiten vertreten. Die entsprechende Bevollmächtigung wird
hiermit anwaltlich versichert.

Unser Mandant hat uns mit der Wahrnehmung seiner Interessen im
Hinblick auf die von Ihnen verbreitete nicht akzeptable
Pressemitteilung vom 12. Juni 2018 beauftragt. In dieser
Pressemitteilung bezeichnen Sie sowohl Äußerungen unseres Mandanten
als auch unseren Mandanten selbst wiederholt als antisemitisch. Sie
distanzieren sich ferner von dem zum Zeitpunkt der
Erstveröffentlichung der Mitteilung bevorstehenden Auftritt unseres
Mandanten in der Münchener Olympiahalle und drücken Ihr Bedauern
darüber aus, dass der zugrundeliegende Mietvertrag vor Verabschiedung
des Stadtratsbeschlusses "Gegen jeden Antisemitismus" geschlossen
wurde und aus diesem Grunde der Auftritt unseres Mandanten nicht mehr




zu verhindern sei. Sie legen ferner "im Vorfeld des Konzerts" Wert
auf die Feststellung, dass die von Ihnen behauptete "antisemitische
Stimmungsmache" unseres Mandanten in München weder willkommen sei
noch unwidersprochen bleibe.

Wir haben Sie hierzu auf das Folgende hinzuweisen:

Unser Mandant ist entsetzt über Ihre falsche Darstellung von ihm
und seinen Äußerungen als antisemitisch. Wir weisen Sie hiermit in
aller Deutlichkeit darauf hin, dass die wiederholt vorgebrachten
Vorwürfe des Antisemitismus vollends ungerechtfertigt sind und jeder
Tatsachengrundlage entbehren.

Nicht zuletzt deshalb, weil Ihre Äußerungen in erheblichem Maße
geeignet sind, das Ansehen unseres Mandanten in der Öffentlichkeit
herabzusetzen, verletzen Sie durch Ihre Äußerungen in mehrerlei
Hinsicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten. Da
Sie sich zudem in Ihrer Funktion als Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt München geäußert haben und Ihre Äußerungen auf dem
offiziellen Stadtportal www.muenchen.de veröffentlicht wurden,
stellen Ihre Äußerungen auch einen hoheitlichen Eingriff in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten dar. Dieser
Eingriff verletzt sowohl das Neutralitätsgebot als auch das Gebot der
Sachlichkeit. Auch und gerade deshalb ist der Eingriff rechtswidrig.

1. Insbesondere verletzen Ihre Äußerungen das Neutralitätsgebot.
Wie Sie wissen, muss, wenn ein Inhaber eines Amtes am Meinungskampf
teilnimmt, grundsätzlich sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf
die mit dem Amt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt.
Nimmt aber ein Amtsträger für sein Handeln die Autorität des Amtes
oder die damit verbundenen Ressourcen in spezieller Weise in
Anspruch, so ist er dem Neutralitätsgebot unterworfen. Durch Ihre
verbreitete Pressemitteilung verletzen Sie dieses Neutralitätsgebot
in mehrerlei Hinsicht:

So ist zunächst festzustellen, dass Ihre Äußerungen zu dem
bevorstehenden Auftritt unseres Mandanten einem regelrechten
Boykottaufruf gleichkommen. Ihre diesbezüglichen Äußerungen können
vom angesprochenen Leser nur dahingehend verstanden werden, dass der
Auftritt unseres Mandanten bedauerlicher Weise nicht verhindert
werden konnte und er als Person insgesamt in München nicht willkommen
ist. Insbesondere da Sie zudem diese Schilderungen mit dem haltlosen
Vorwurf des angeblichen Antisemitismus verbinden, verletzen Sie
eindeutig Ihre Neutralitätspflichten.

2. Gerade dieser wiederholt vorgebrachte und vollkommen haltlose
Vorwurf des Antisemitismus gegen unseren Mandanten verletzt auch Ihre
Verpflichtung zur Sachlichkeit. Diese erfordert schließlich, dass
mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden, Werturteile
nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlichen Rahmen
nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und
zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern
beruhen. Auch diesen Maßstäben werden Ihre Äußerungen ersichtlich in
keinem einzelnen Punkt gerecht.

Ihre Äußerungen beruhen deshalb bereits nicht auf einem
zutreffenden Tatsachenkern. Richtig ist allein, dass unser Mandant
sich wiederholt kritisch mit der Politik des Staates Israel
auseinandergesetzt hat und seit vielen Jahren für die Wahrung der
Menschenrechte für jedermann eintritt. Er hat sich zu keinem
Zeitpunkt abfällig über Menschen jüdischen Glaubens geäußert und
würde sich auch niemals derart äußern. Vor dem Hintergrund, dass
sowohl enge Freunde als auch Familienmitglieder unseres Mandanten
jüdischen Glaubens sind, nimmt unser Mandant Ihre unbegründeten
Anwürfe auch mit großem Befremden zur Kenntnis.

Nach alledem sind Ihre vorzitierten Äußerungen über unseren
Mandanten in Gänze rechtswidrig. Wir haben Sie daher hiermit namens
und in Vollmacht von Herrn Roger Waters aufzufordern, dafür Sorge zu
tragen, dass die vorzitierte Pressemitteilung vom 12. Juni 2018 von
der Internetseite www.muenchen.de entfernt wird und uns bestätigen,
dass die Mitteilung auch künftig weder durch Sie persönlich noch
durch die Landeshauptstadt München erneut veröffentlicht oder
verbreitet wird.

Ihrer bestätigenden Rückäußerung erlauben wir uns bis

18.00 Uhr

entgegenzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
E-Mail: CS(at)Schertz-Bergmann.de

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Datum: 15.06.2018 - 16:04 Uhr
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