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P&R Container: Sollen mit dem Thema Insolvenzanfechtung…Mandate generiert werden?

ID: 1621436

Gesehen haben die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte die Gefahr von Beginn an. Es ist jedoch nicht deren Art, Anleger zu verunsichern. Da es aber im Fall P&R versucht wird, mit der Angst der Anleger Mandate zu generieren, werden und müssen wir uns heute zu einem heiklen Thema äußern – die Rückforderung der bereits erhaltenen Zahlungen. Was kommt hier möglicherweise auf Anleger zu?


(IINews) - Unentgeltliche Leistungen sind zurückzufordern

Da es gesetzliche Aufgabe des Insolvenzverwalters ist, die zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerte dieser auch wieder zuzuführen, ist jeder Insolvenzverwalter verpflichtet auch Zahlungen der Insolvenzschuldnerinnen an Dritte – also die Investoren – dahingehend zu untersuchen, ob es hierfür einen Rechtsgrund gab. Wenn es keinen Rechtsgrund gab, können solche Zahlungen sog. unentgeltliche Leistungen sein, die vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können und auch müssen.

Vereinfacht gesagt: Gab es für die Zahlungen an die Anleger keinen Rechtsgrund, sind diese Zahlungen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen eventuell zurückzuzahlen. Gab es für die Zahlungen einen Rechtsgrund kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen nicht zurückfordern.

Frage des Einzelfalles

Eine generelle Aussage, ob hier ein Rechtsgrund vorliegt oder nicht, verbietet sich schon deswegen, da die Verträge der P&R-Unternehmensgruppe nicht einheitlich sind.

So sehen einige Verträge z.B. garantierte Zahlungen vor. Das stellt nach Auffassung der hier berichtenden Rechtsanwälte einen Rechtsgrund dar. Wieder andere Verträge sehen eine Mietzahlung auf Basis eines gültigen Mietvertrages vor. Damit liegt nach unserer Auffassung ebenfalls ein Rechtsgrund vor. In beiden Fällen wären die Zahlungen somit nicht unentgeltlich und zurückzufordern.

Die Frage, woher diese Zahlungen folgten und ob diese im Rahmen eines Schneeballsystems erfolgten, ist erstens nach Auffassung dieser Rechtsanwälte damit irrelevant und zweitens muss der Insolvenzverwalter ein solches überhaupt erst einmal beweisen (können).

Klagerisiko gleichwohl nicht gebannt

Unabhängig von ihrer rechtlichen Einschätzung sehen diese Rechtsanwälte die Wahrscheinlichkeit möglicher Inanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter als hoch an. Zwar schreiben die Insolvenzverwalter auf ihrer Informationsseite, dass sie auf Basis ihrer rechtlichen Prüfung derzeit davon ausgehen, dass diese Auszahlungen nicht zurückzufordern sind, aber das kann sich ja auch noch ändern und ein Verzicht ist damit sicher nicht verbunden.





Wenn man sich das Honorarvolumen für die vertretenden Anwälte der Insolvenzen für solche Klagen anschaut, dann wecken Honorare im zweistelligen Millionenbereich sicher Begehrlichkeiten. Dass diese dann unter Umständen zu Lasten der Masse und damit zu Lasten der Anleger geführt werden, wenn die Klagen negativ verlaufen, ist leider gesetzgeberisch gewollt.

Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hieran etwas ändert. Hierfür setzen diese Anwälte sich ein. Da das aber sich noch eine Weile dauern wird, stehen sie in der Zwischenzeit den Investoren mit Hilfestellungen zum Umgang mit diesem Risiko zur Verfügung.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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