Daimler-Chef Zetsche bei Bundesverkehrsminister Scheuer. Bei dem Gespräch hätte man Mäuschen sein wollen.
Der Bundesverkehrsminister bekommt bisher nichts hin: Deutschlands Straßen sind auf Drittweltniveau, fast alle Brücken über den Rhein sind Schrott und die Bahn ist in beklagenswertem Zustand. Also muss ein schnelles Ausweichmanöver auf ein anderes, für ihn ungefährlicheres Terrain her, um den starken Max zu mimen.
(IINews) - So hat es die Politik gern: Da kriecht der Chef eines großen Automobilherstellers demütig vor dem Bundesverkehrsminister zu Kreuze. Der nämlich bestellte Dieter Zetsche von Daimler „zum Rapport“, heißt es in Berichten. Bei dem Gespräch hätte man Mäuschen sein wollen.
Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte es auch eilig, schon zwei Stunden nach dem Treffen verbreitet seine Pressestelle das Ergebnis: 238 000 Mercedes-Dieselfahrzeuge sollen zurückgerufen werden. „Unverzüglich!“
„Der Bund wird für deutschlandweit 238.000 Daimler-Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen unverzüglich einen amtlichen Rückruf anordnen.
Insgesamt sind in Europa 774.000 Fahrzeuge betroffen. Dabei handelt es sich neben dem Vito insbesondere um die Volumen-Modelle GLC 220d und C 220d. Daimler erklärt darüber hinaus, dass mit maximalem Abarbeitungstempo und in kooperativer Transparenz mit den Behörden die vom Bund beanstandeten Applikationen in der Motorsteuerung beseitigt werden.“
•Aus der Mitteilung geht noch nicht einmal hervor, was bei der Rückrufaktion genau geschehen und in welchem Zeitraum die Aktion laufen soll. Populistischer gehts kaum und verschwommener ebenso wenig. Völlig offen sind die technischen Hintergründe. Das Kraftfahrtbundesamt »vermutet«, anstatt konkret zu belegen. Das Amt »hält« illegale Abschalteinrichtungen für möglich.
»Legale Abschalteinrichtungen« sind bisher nicht definiert. Nach EU-Verordnung 715/2007 ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen verboten, die die „Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen verringern“. Laut Verordnung gibt es auch „zulässige Abschalteinrichtungen“, die die Abgasreinigung verändern, um etwa den Motor zu schützen. Hier beginnt ein breites Feld für reichliche juristische Auseinandersetzungen. Denn Katalysatoren beispielsweise, funktionieren nur in einem bestimmten Temperaturbereich, und bei zu kühlen Abgastemperaturen darf kein AdBlue eingespritzt werden.
Das KBA teilt mit, dass es „unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt“ habe, die dazu führen können, dass es „im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen“ komme.
•Daraus wird in den Berichten schnell „hat eine illegale Abschalteinrichtung“ eingebaut. Daimler bestreitet dies, die beanstandeten angeblich zwei Funktionen der Steuersoftware, seien nicht unzulässig, und will das vor Gericht klären lassen. Das ist das erste Mal, dass ein Autochef etwas standhafter auftritt und gerichtlich klären lassen will, was legale und nicht legale Prozesse in einer Motorsteuerung sind.
VW hatte diesen Schritt nicht getan, sondern in den USA „mit den Behörden kooperiert“. In den USA gelten jedoch andere, für Diesel strengere Abgasvorschriften in einem anderen Bewertungssystem als hierzulande; Vergleiche sind daher schwierig.
Es lohnt einmal ein Blick darauf, worüber wir eigentlich reden, was die Grundlage für den Wirtschaftskrieg gegen die deutsche Autoindustrie ist und in welcher Größenordnung der „Betrug“ liegen könnte.
•Angenommen, VW hat den in Euro 5 vorgesehenen niedrigeren NOx Ausstoß nur durch Tricks erreicht und nicht den Sprung von Euro 4 auf Euro 5 geschafft. Dann haben diese Motoren maximal 70 mg/km zu viel NOx ausgestoßen. Das war der Betrag, um den der NOx Ausstoß bei der Euro 6 Norm reduziert werden sollte.
•Das bedeutet: Fährt das Auto 15 000 km in einem Jahr, stößt es 1,05 kg/Jahr NOx „zu viel“ aus. Bei 2,3 Millionen betroffenen VW-Fahrzeugen sind das 2.415 Tonnen NOx im Jahr, die durch „Tricks“ zu viel ausgestoßen wurden.
Welche Rolle spielt dieser Wert, der auf den ersten Blick hoch klingt?
Der Vergleich zum gesamten NOx Ausstoß in Deutschland pro Jahr, wie ihn das Umweltbundesamt ausweist: 1.186,1 Tausend Tonnen für das Jahr 2015.
Das sind knapp zwei Promille an Mehremissionen in einem Jahr in Deutschland, die durch Tricks angefallen wären.
Die tatsächlichen Emissionen lassen sich daraus nicht herleiten, weil die nicht viel mit dem in den Prüfzyklen gemessenen Werten zu tun haben. Der Prüfstandswert sagt nichts über den tatsächlichen Wert aus. Solche „Realmessungen“ waren zudem früher nicht vorgeschrieben, es gab sie nicht. Sie sind erst in der Euro 6 temp Norm vorgeschrieben. Selbst die neuen, vorgeblich realitätsnäheren Messungen haben mit dem tatsächlichen Ausstoß nichts zu tun, denn der hängt in erster Linie von Gasfuß und Fahrweise des Fahrers ab.
Es dürfte für Juristen schwer werden, etwas als Betrug zu verurteilen, wenn Grenzwerte zum Zeitpunkt der Zulassung nicht vorlagen und erst mit späteren Normen eingeführt wurden.
•Die Frage wird immer lustiger: Wie will die Autoindustrie eigentlich aus dieser Nummer wieder herauskommen? Sie gibt einen prächtigen Buhmann selbst für Verkehrsminister ab. Eine Antwort gibt es nicht. Bisher jedenfalls.
Denn einerseits haben die Autohersteller ohne genauere technische Untersuchungen abzuwarten, schnell mal zugegeben, manipuliert zu haben und das Büßergewand angezogen, wie es Krisenkommunikationsberater, die den nächsten guten Auftrag wittern, empfehlen: Mea Culpa, mea maxima culpa!
Von dieser Argumentationslinie wieder wegzukommen, dürfte schwer fallen. Denn offen ist immer noch: Was ist in Deutschland gesetzeswidrig gewesen? Zum Zeitpunkt der Zulassung, so weisen Motorenbauer hin, erfüllten die Autos die vorgegebenen Grenzwerte. Wenn Grenzwerte später gesenkt oder gar neu definiert werden, dann könne man die Motoren später nicht nachträglich für illegal erklären. So viel Rechtssicherheit müsse sein.
Jetzt liegt das Kind im Brunnen und kann nicht mehr herausgeholt werden.
Der Verkehrsminister hat zudem offenbar beim Kraftfahrtbundesamt kräftig Rauch reingelassen und das Amt zu einer politischen Behörde getrieben.
Ziemlich versagt haben die Kommunikationsabteilungen der meisten Autohersteller. Sie zeichneten mit Begeisterung ein grünes Bild mit knallbuntem Auto drin. Wir haben das schon häufiger hier skizziert: Die Autowerbewelt ist bunt und grün. Dein Auto ist so was wie eine neue App. Nachteile wie Abgase gibt es nicht.
Das wundert nicht, sitzen doch in diesen aufgeblähten Abteilungen Kohorten grüner, linker und selbst vielfach eher mit Medien- statt Technikkompetenz ausgestatteter Menschen, die ein Bild nach außen transportieren, das mit der realen Autowelt nicht viel gemein hat.
Statt zu erklären, wie sich das mit Abgasen und Grenzwerten verhält und die geringen Größenordnungen deutlich machen, um die es geht, preisen sie e-Mobilität als die Zukunft an. Sie hätten erzählen können, welche technisch richtig komplexen Steuerungsfragen in der Steuerelektronik eines Motors gelöst werden, wann bei welchen Temperaturen, Druck, Leistungsanforderungen, Wetterverhältnissen, Fahrzuständen was geschaltet wird.
Das alles könnte Autofahrern gleichgültig sein.
Doch sie sind es, die letztlich den Spaß bezahlen müssen. Die Chemiefabrik unter dem Wagenboden ist richtig teuer geworden, auch im Unterhalt, wenn mal wieder der Partikelfilter oder das komplexe Abgasrückführungsventil defekt ist und teuer ausgetauscht werden muss.
•Mit Gebrüll und Hurra auf die Autoindustrie und damit auf etwa eine Million Beschäftigte, die noch für den Rest an Produktivität in Deutschland sorgen. Kräftig verdienen daran die diversen NGOs, die neue Industrie. Nur dass die keine Wertschöpfung betreibt. Aber dieser Begriff ist ohnehin ziemlich überholt.
Die Autohersteller haben ohne genauere technische Untersuchungen abzuwarten, schnell mal zugegeben, manipuliert zu haben und das Büßergewand angezogen, wie es Krisenkommunikationsberater, die den nächsten guten Auftrag wittern, empfehlen: Mea Culpa, mea maxima culpa! Das dadurch aber ihre Kunden zu Leidtragenden wurden ist nicht bedacht oder einfach billigend in Kauf genommen worden.
•So ist das in Deutschland sagt UTR-Vorstand Horst Roosen: „Der Täter hat die Öffentlichkeit, die Opfer, den Schaden.“ Das erinnert an den Bankenskandal. Der lief nach dem gleichen Strickmuster.
Besitzer manipulierter Fahrzeuge sollten diese umgehend ihrem Händler wieder auf den Hof stellen! Kaufverträge können nichtig sein!
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann können Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer haben.
Erhebliche Wertverluste bei den betroffenen Fahrzeugen. Drohende Fahrverbote, wer das umstrittene Software-Update nicht aufspielen lässt. Hohe Kosten für die Rechtsdurchsetzung. „Das alles muss nicht sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Grenzwerte beim Stickstoffdioxid werden auch wegen der manipulierten Dieselfahrzeuge weit überschritten. Da die Behörden über Jahre hinweg nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass bestehende Gesetze auch in der Praxis umgesetzt werden, haben nun Gerichte das Sagen. Da Schadstoffgrenzwerte Gesetzeskraft haben, musste man kein Hellseher sein um zu ahnen wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde.
Die Verantwortung für den gesetzeswidrigen Zustand liegt allerdings nicht bei den Autofahrern, sondern bei den Autoherstellern, die mit ihren betrügerischen Machenschaften zur Verschleierung des tatsächlichen Schadstoff-Ausstoßes ihrer Autos gesorgt haben.
•Dem Kraftfahrtbundesamt lagen bereits seit 2006 Erkenntnisse über viel zu hohe Abgaswerte im realen Fahrbetrieb vor. Unternommen hat die Behörde allerdings nichts. Man kann diese Untätigkeit durchaus als eine massive Amtspflichtverletzung ansehen.
Die Geschädigten sind die Bürger, die wegen der Schadstoffe in der Luft gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzunehmen haben. Viele Experten sind sich darin einig, das bei den betroffenen Dieselfahrzeugen ein Software-Update so gut wie nichts bringt. Die EU Grenzwerte lassen sich mit so einem Feigenblatt nicht erreichen. Auf jeden Fall durften die Diesel-Fahrer beim Kauf ihrer Autos davon ausgehen, dass sie ein Fahrzeug erwerben welches nicht gegen bestehende Gesetze verstößt.
In einem rechtlichen Hinweis vertritt das Oberlandesgericht Karlsruhe den Standpunkt, dass beim Abgasskandal Sachmängel vorliegen.
Dies sei auch durch das Eingreifen des Kraftfahrtbundesamtes bestätigt. Das Gericht hält auch die verbindlichen Software-Updates für inakzeptabel und unzumutbar, weil das Update von jenem Unternehmen sei, welches erst für die Probleme verantwortlich ist. Darüber hinaus sieht das Gericht auch Schadensersatzansprüche bei VW als Hersteller.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei den Autokonzernen soll dies alles nicht gelten? Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“
•Die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, ist ein erheblicher Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung.
Ein Gericht rügte bereits die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe.
Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung, nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist, dürfen nach § 27 Abs. 1 S. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen technische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie somit einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer.
Ist Ihr Kaufvertrag nichtig, so wird er behandelt als wäre er nie abgeschlossen worden. Er ist von Anfang an als unwirksam anzusehen und eine Heilung ist hier nicht möglich.
Wer seine Kunden betrügt und nicht bereit ist den entstandenen Schaden zu ersetzen, der hat nicht verstanden, dass Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ein zentraler Wert unserer Gesellschaft ist, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.
Daimler muss wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Hunderttausende Autos zurückrufen. Dem Vernehmen nach muss Daimler für die zum Rückruf beorderten Autos nun doch keine Ordnungsstrafe zahlen. Ein Ordnungsgeld von 5000 Euro pro Fahrzeug war im Gespräch und soll nun vom Tisch sein. Nach dem Warum braucht man eigentlich nicht mehr zu fragen.
Die Politik hat das rechtswidrige Verhalten der Autoindustrie über viele Jahre toleriert und spielt nun den empörten Aufklärer. Das Ausmaß des angerichteten wirtschaftlichen Schadens geht in die Milliarden. Den Schaden haben die Autofahrer. Der Rechtsstaat findet es offensichtlich auch in Ordnung die Betrüger straffrei davon kommen zu lassen und stattdessen die Bürger mit einem zweifelhaften „Zwangsupdate“, Fahrverboten und Enteignung zu bestrafen. Daraus wird aber nichts, wenn sich die Bürger wehren!
Ein Blick nach den USA und der dortigen Sanktions- und Entschädigungspraxis lässt die deutschen Verbraucher staunen und am deutschen Rechtsstaat (ver-)zweifeln!
Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück!
•Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nicht reagiert, muss nun damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.
•Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.
Es ist ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.
•Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.
•Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann setzen die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihren berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer durch. Sie geben dem Verkäufer Ihr Auto zurück und er zahlt den Kaufpreis zurück.
•Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere E-Mailadresse dokudrom(at)email.de. oder per Fax, gerne auch per Post. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.
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Datum: 15.06.2018 - 11:01 Uhr
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