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Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage

ID: 1621283

Schadensersatzansprüche müssen weiter individuell durchgesetzt werden – Anmeldung im Klageregister


(IINews) - München / Berlin, 15.06.2018 - Ob sie nun der große Wurf ist oder nicht – der Bundestag hat am 14. Juni 2018 mit den Stimmen der Koalition die Einführung der sog. Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten. Während Befürworter der Klage von einem Meilenstein für den Verbraucherschutz sprechen, bemängeln Kritiker, dass sie eine Mogelpackung sei.

„Fakt ist, dass die Musterfeststellungsklage nicht mit einer Sammelklage in den USA vergleichbar ist. Denn ihre Ansprüche müssen die Verbraucher immer noch individuell durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.

Positiv ist zunächst festzuhalten, dass das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten soll und damit auch noch bevor die Ansprüche der durch den VW-Abgasskandal geschädigten Verbraucher Ende 2018 verjähren. Klageberechtigt sind nur bestimmte Verbraucherschutzverbände mit mindestens 350 Mitgliedern. Im ersten Schritt muss der klagende Verband die gleichgelagerten Fälle von zehn Verbrauchern sammeln und Klage einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich in einer Frist von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden, damit die Musterfeststellungsklage überhaupt zugelassen wird. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt gerne die notwendige Registrierung für ihre Mandanten.

Kommt es in einem Musterverfahren zu einem Urteil, bekommen die Verbraucher aber noch keinen Schadensersatz. Ihre Ansprüche müssen sie anschließend mit einer individuellen Klage geltend machen. Dadurch kann ein Verfahren insgesamt in die Länge gezogen werden. Dementsprechend wird die Musterfeststellungsklage auch als zu bürokratisch und zu langatmig kritisiert.

Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten. Rechtsanwalt Leitz: „Wir wollen unsere Mandanten unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.“





Grundsätzlich geht es bei der Musterfeststellungsklage natürlich nicht nur um den Dieselskandal, sondern um viele Massenschadensfälle, in denen der Schaden für den Einzelnen zu gering ist und er deshalb das Risiko einer Klage scheut.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 15.06.2018 - 10:34 Uhr
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