Insolvente Wölbern Invest B.V. durch Insolvenzplan beendet
(ots) - Gläubiger akzeptieren Insolvenzplan einstimmig
- Jahrelange Rechtsstreitigkeiten über mehr als 100 Mio. Euro
verhindert
- Ansprüche der Kleingläubiger werden vollständig befriedigt
- Forderungen der Fondsanleger sind nicht tangiert
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wölbern Invest
B.V. hat Insolvenzverwalter Dr. Tjark Thies nach vier Jahren
Verfahrensdauer nun einen Insolvenzplan umgesetzt und das Unternehmen
damit erfolgreich saniert. Der Plan wurde von den Gläubigern
einstimmig angenommen und vom Insolvenzgericht bestätigt.
"Die konstruktiven Auseinandersetzungen zwischen allen Beteiligten
haben dazu geführt, dass eine für alle Beteiligten überaus
erfreuliche Lösung erzielt werden konnte. Damit ist das erste
Verfahren aus dem Wölbern-Komplex beendet", sagt Thies. Das Ergebnis
zeige zudem, wie sinnvoll das vom Gesetzgeber geschaffene
Insolvenzplanverfahren auch in derartigen Verfahren sein könne.
Die Wölbern Invest B.V. war Mittelpunkt der Unterschlagungen des
früheren Firmenchefs Prof. Heinrich Maria Schulte, die zu dessen
mehrjähriger Haftstrafe führten. Die Gesellschaft hatte Anleihen in
dreistelliger Millionenhöhe herausgegeben, die von rund 25
Fondsgesellschaften gezeichnet wurden. Die daraus erzielten Beträge
leitete die Wölbern Invest B.V. dann überwiegend an andere
Gesellschaften des Wölbern Konzerns weiter.
Der Insolvenzplan beinhaltete im Kern einen Verzicht der Wölbern
Invest B.V. auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen
die Fondsgesellschaften. Diese Ansprüche ergaben sich durch
anfechtbare Rückzahlung in Höhe von knapp 110 Millionen Euro vor der
Antragstellung. Die Forderungen der Fondsgesellschaften selbst
bleiben jedoch erhalten und werden nunmehr außerhalb des
Insolvenzverfahrens durch Ausgleiche zwischen den Fondsgesellschaften
befriedigt werden können. Durch den Insolvenzplan konnte Thies somit
jahrelange Rechtsstreitigkeiten abwenden. Diese hätten nicht nur zu
hohen Kosten, sondern auch zu Folgeinsolvenzen mehrerer
Fondsgesellschaften führen können.
Ein zweiter wesentlicher Teil des Insolvenzplans sieht eine
Einmalzahlung der Fondsgesellschaften in Millionenhöhe vor. Diese
Einzahlung ermöglicht den vollständigen Ausgleich der Forderungen der
Massegläubiger und weiterer Insolvenzgläubiger.
Auf bestehende Forderungen der Kapitalanleger gegen die
Fondsgesellschaften hat der vorliegende Insolvenzplan keine
rechtlichen Auswirkungen.
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