Bußgeld: VW muss eine Milliarde Euro an die Staatskasse zahlen. Und wo bleiben die betrogenen Dieselfahrer?
Das ist schon beachtlich, da kassiert der Staat von VW bei welchem er über das Land Niedersachsen mit 11,8 Prozent beteiligt ist, ein Bußgeld von 1 Milliarde Euro. Trotz des Aufsichtsratsmandats des niedersächsischen Ministerpräsidenten bei VW ist es zum Diesel-Skandal gekommen und auch bald drei Jahre danach, ist noch kein Ende abzusehen. Der Aufsichtsrat sollte eigentlich für Transparenz und das Einhalten von Umweltregeln und bestehender Gesetze stehen.
(IINews) - „Wohin die enge Verflechtung von Politik und Wirtschaft führen kann, zeigt sich doch sehr deutlich an diesem Skandal“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
•Jetzt wäre eigentlich die Zeit für die völlige Privatisierung von Volkswagen gekommen. Als Abfindung kassiert der Staat ja bereits eine Milliarde Euro.
Wenn man das zunächst als gigantisch erscheinende Bußgeld von einer Milliarde Euro herunterrechnet auf das einzelne manipulierte Auto verbleiben gerade einmal ungefähr 90.- Euro. Kein schlechter Deal für VW.
In Summe sind das eine Milliarde Euro. Die Geldbuße soll sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von 5 Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammensetzen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig welche das Bußgeld wegen des Diesel-Skandals gegenüber dem VW-Konzern verhängt hat, wirft dem Unternehmen „Aufsichtspflichtverletzungen“ vor.
Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei es zu "Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung" gekommen. Diese seine "mitursächlich" dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 "insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden".
Nach EU-Recht sind Abschalteinrichtungen verboten. Wer dagegen verstößt muss solche Fahrzeuge wieder in gesetzeskonformen Zustand bringen.
Außerdem müssen administrative Sanktionen auferlegt werden. Da Deutschland jedoch bis heute keinerlei Sanktionen verhängt hat, leitete die Brüsseler Behörde Ende 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein.
•Es können Bußgelder für solche Verstöße von bis zu 5000.- Euro pro Fahrzeug verhängt werden. Bei VW wären dies bis zu zwölf Milliarden Euro. Aber die Bundesregierung tut in dieser Hinsicht nichts. Beim Autofahrer dagegen wird bei dem kleinsten Verstoß sofort Bußgeld fällig und auch beigetrieben. Das war geradezu eine Einladung an die Autokonzerne auch noch lange nach Aufdeckung des Betrugs weiterhin illegale Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen.
Warum die vorhandenen Bußgeldmöglichkeiten weder angewandt geschweige denn, noch ausgeschöpft werden, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung.
Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll dem Autobauer Daimler nach neuen Abgas-Vorwürfen einem "Spiegel"-Bericht zufolge mit 3,75 Milliarden Euro Bußgeld gedroht haben. Außer dem bekannten Rückruf wurde aber nichts weiter veranlasst. Vom Bußgeld ist keine Rede mehr.
Der Umgang der Bundesregierung mit der Diesel-Affäre ist der Skandal im Skandal.
Die nationalen Behörden müssen darüber wachen, dass die Auto-Hersteller die Rechtsvorschriften tatsächlich einhalten. In Deutschland passierte offenbar weder das eine noch das andere.
VW hatte im September 2015 eingeräumt, bei Millionen Dieselautos Abgastests manipuliert zu haben, und stürzte daraufhin in eine schwere Krise. Etwa 1,5 Millionen Autos der Marke VW mit Manipulations-Software musste der Konzern in Deutschland zurückrufen. Die anderen Konzern-Marken hinzugerechnet, waren es ursprünglich fast 2,5 Millionen alleine in Deutschland.
Bei AUDI, der Tochterfirma des VW-Konzerns leitete die Münchner Staatsanwaltschaft jüngst ein Verfahren gegen den AUDI-Chef Stadler ein. Vorwurf: Es sollen Dieselautos mit manipulierter Abgasreinigung in Europa in den Verkehr gebracht worden sein. Das KBA Kraftfahrtbundesamt hat bisher für 216.000 AUDI- Diesel-Autos Rückruf angeordnet.
Auch bei der VW-Tochter Porsche ermittelt die Staatsanwaltschaft. Auch hier geht es um den Verdacht des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Manipulation der Abgasnachbehandlung. Das KBA hat auch hier Rückrufe angeordnet.
Es wird viel über die Konzerne und ihre Betrügereien berichtet aber wenig über die geschädigten Autofahrer.
So ist das in Deutschland sagt UTR-Vorstand Horst Roosen: „Der Täter hat die Öffentlichkeit, die Opfer, den Schaden.“ Das erinnert an den Bankenskandal. Der lief nach dem gleichen Strickmuster.
Besitzer manipulierter Fahrzeuge sollten diese umgehend ihrem Händler wieder auf den Hof stellen! Kaufverträge können nichtig sein!
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann können Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer haben.
Erhebliche Wertverluste bei den betroffenen Fahrzeugen. Drohende Fahrverbote, wer das umstrittene Software-Update nicht aufspielen lässt. Hohe Kosten für die Rechtsdurchsetzung. „Das alles muss nicht sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Grenzwerte beim Stickstoffdioxid werden auch wegen der manipulierten Dieselfahrzeuge weit überschritten. Da die Behörden über Jahre hinweg nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass bestehende Gesetze auch in der Praxis umgesetzt werden, haben nun Gerichte das Sagen. Da Schadstoffgrenzwerte Gesetzeskraft haben, musste man kein Hellseher sein um zu ahnen wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde.
Die Verantwortung für den gesetzeswidrigen Zustand liegt allerdings nicht bei den Autofahrern, sondern bei den Autoherstellern, die mit ihren betrügerischen Machenschaften zur Verschleierung des tatsächlichen Schadstoff-Ausstoßes ihrer Autos gesorgt haben.
•Dem Kraftfahrtbundesamt lagen bereits seit 2006 Erkenntnisse über viel zu hohe Abgaswerte im realen Fahrbetrieb vor. Unternommen hat die Behörde allerdings nichts. Man kann diese Untätigkeit durchaus als eine massive Amtspflichtverletzung ansehen.
Die Geschädigten sind die Bürger, die wegen der Schadstoffe in der Luft gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzunehmen haben. Viele Experten sind sich darin einig, das bei den betroffenen Dieselfahrzeugen ein Software-Update so gut wie nichts bringt. Die EU Grenzwerte lassen sich mit so einem Feigenblatt nicht erreichen. Auf jeden Fall durften die Diesel-Fahrer beim Kauf ihrer Autos davon ausgehen, dass sie ein Fahrzeug erwerben welches nicht gegen bestehende Gesetze verstößt.
In einem rechtlichen Hinweis vertritt das Oberlandesgericht Karlsruhe den Standpunkt, dass beim Abgasskandal Sachmängel vorliegen.
Dies sei auch durch das Eingreifen des Kraftfahrtbundesamtes bestätigt. Das Gericht hält auch die verbindlichen Software-Updates für inakzeptabel und unzumutbar, weil das Update von jenem Unternehmen sei, welches erst für die Probleme verantwortlich ist. Darüber hinaus sieht das Gericht auch Schadensersatzansprüche bei VW als Hersteller.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei den Autokonzernen soll dies alles nicht gelten? Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“
•Die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, ist ein erheblicher Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung.
Ein Gericht rügte bereits die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe.
Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung, nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist, dürfen nach § 27 Abs. 1 S. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen technische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie somit einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer.
Ist Ihr Kaufvertrag nichtig, so wird er behandelt als wäre er nie abgeschlossen worden. Er ist von Anfang an als unwirksam anzusehen und eine Heilung ist hier nicht möglich.
Wer seine Kunden betrügt und nicht bereit ist den entstandenen Schaden zu ersetzen, der hat nicht verstanden, dass Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ein zentraler Wert unserer Gesellschaft ist, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.
Daimler muss wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Hunderttausende Autos zurückrufen. Dem Vernehmen nach muss Daimler für die zum Rückruf beorderten Autos nun doch keine Ordnungsstrafe zahlen. Ein Ordnungsgeld von 5000 Euro pro Fahrzeug war im Gespräch und soll nun vom Tisch sein. Nach dem Warum braucht man eigentlich nicht mehr zu fragen.
Die Politik hat das rechtswidrige Verhalten der Autoindustrie über viele Jahre toleriert und spielt nun den empörten Aufklärer. Das Ausmaß des angerichteten wirtschaftlichen Schadens geht in die Milliarden. Den Schaden haben die Autofahrer. Der Rechtsstaat findet es offensichtlich auch in Ordnung die Betrüger straffrei davon kommen zu lassen und stattdessen die Bürger mit einem zweifelhaften „Zwangsupdate“, Fahrverboten und Enteignung zu bestrafen. Daraus wird aber nichts, wenn sich die Bürger wehren!
Ein Blick nach den USA und der dortigen Sanktions- und Entschädigungspraxis lässt die deutschen Verbraucher staunen und am deutschen Rechtsstaat (ver-)zweifeln!
Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück!
•Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nicht reagiert, muss nun damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.
•Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.
Es ist ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.
Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann setzen die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihren berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer durch. Sie geben dem Verkäufer Ihr Auto zurück und er zahlt den Kaufpreis zurück.
Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere E-Mailadresse dokudrom(at)email.de. oder per Fax, gerne auch per Post. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.
Versprechen von:
Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“
UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Datum: 14.06.2018 - 10:59 Uhr
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