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GTÜ warnt: Software-Nachrüstung zurückgerufener Diesel-Fahrzeuge nicht auf die leichte Schulter nehmen (FOTO)

ID: 1620513


(ots) -
Ohne Update gibt es bei der Hauptuntersuchung keine Prüfplakette.
Wer die gesetzte Frist zum Update verstreichen lässt, dem droht zudem
die Stilllegung seines Autos.

Diesel-Skandal und keine Ende: Wegen des Einbaus unzulässiger
Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung hat die Bundesregierung
erneut den bundesweiten Rückruf von mehr als 200.000 Fahrzeugen
angeordnet. Betroffen ist in diesem Fall Mercedes mit seinen
Diesel-Modellen der C-Klasse, des Geländewagens GLC und des
Transporters Vito. Bereits zuvor wurden tausende VW- und Audi-Modelle
wegen manipulierter Abgas-Software zur Nachrüstung in die Werkstätten
gerufen.

Vor diesem Hintergrund appelliert die GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung an alle von den Rückrufaktionen betroffenen
Fahrzeughalter, die Software-Aktualisierung für Dieselfahrzeuge nicht
auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern das Update zeitnah
aufspielen zu lassen. "Wenden Sie sich nach Erhalt des Schreibens
Ihrer Zulassungsbehörde so bald wie möglich an Ihr Autohaus oder Ihre
Kfz-Fachwerkstatt und vereinbaren Sie einen Termin zur Nachrüstung",
raten die GTÜ-Experten.

Auch bei der Hauptuntersuchung (HU) wird überprüft, ob das
Fahrzeug an der entsprechenden Rückrufaktion teilgenommen hat oder
nicht. Denn betroffene Fahrzeuge müssen in der ihnen gesetzten Frist
das Software-Update durchgeführt haben. Fehlt das Update, wird das
Auto als "erheblich mängelbehaftet" eingestuft und erhält keine
Prüfplakette.

Wer seinen von der Abgas-Affäre betroffenen Diesel-Pkw nicht
updaten lässt, muss zudem mit der zwangsweisen Stilllegung seines
Fahrzeugs rechnen. Die ersten Fälle, in denen Zulassungsbehörden die
"zwangsweise Außerbetriebsetzung" angeordnet haben, wurden dieser
Tage bekannt. Weitere Stilllegungen drohen in den kommenden Wochen.




Betroffen sind davon rund 15.000 Diesel-Besitzer. Das
Kraftfahrtbundesamt hat den säumigen Fahrzeughaltern nun eine letzte
Frist zur Nachrüstung gesetzt.

Rechtliche Bedenken zum Software-Update sind übrigens unbegründet:
Auch im Falle einer Software-Aktualisierung bleiben eventuelle
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller
bestehen, so die GTÜ-Experten.



Pressekontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz · Leiter Unernehmenskommunikation
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: hans-juergen.goetz(at)gtue.de · http://presse.gtue.de

Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH, übermittelt durch news aktuell


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