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Versicherungstipp: Freie Fahrt für Helfer - worauf Autofahrer bei Rettungsgassen achten sollten

ID: 1620324


(ots) -

- Rettungsgassen können Leben retten. Doch nicht jeder
Verkehrsteilnehmer weiß, wie er den Helfern freie Bahn
verschafft.
- 42 Prozent der Autofahrer haben schon mal erlebt, dass
Rettungsfahrzeuge behindert wurden, weil die Rettungsgasse nicht
richtig gebildet wurde oder Autos die Durchfahrt blockiert
haben. Das ergab eine forsa-Studie (1) im Auftrag von
CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.
- Was Autofahrer beim Bilden einer Rettungsgasse beachten sollten,
erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von
CosmosDirekt.

Nach einem schweren Unfall zählt jede Minute. Doch oft verlieren
Feuerwehr und Notärzte bei der Anfahrt wertvolle Zeit - weil
Autofahrer die Fahrspuren blockieren. Schon seit 1982 regelt die
Straßenverkehrsordnung (§ 11 Abs. 2 StVO) gesetzlich die Bildung von
Rettungsgassen. Im letzten Jahr wurden diese Regeln vereinfacht - und
trotzdem wissen längst nicht alle Verkehrsteilnehmer, wie und wann
sie den Weg für die Retter frei machen müssen. Frank Bärnhof,
Kfz-Versicherungsexperte, erläutert, worauf es beim Bilden einer
Rettungsgasse ankommt - und welche Konsequenzen drohen, wenn
Autofahrer die Regeln missachten.

WANN MUSS ICH ALS AUTOFAHRER EINE RETTUNGSGASSE BILDEN?

Für Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei
Fahrstreifen pro Richtung gilt: Wer Schrittgeschwindigkeit fährt, ist
gesetzlich dazu verpflichtet, Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu
ermöglichen. Das klappt so: "Bei einer dreispurigen Straße wird die
Rettungsgasse zwischen der linken und der unmittelbar rechts daneben
liegenden Fahrspur gebildet", sagt Frank Bärnhof, "auf zweispurigen
Straßen führt die Gasse durch die Mitte." Für die Verkehrsteilnehmer
heißt das: Die Fahrer auf der rechten Spur weichen nach rechts, die




Fahrer auf der linken Spur nach links aus. Auch wenn noch kein
Rettungswagen in Sicht ist, sollten Autofahrer diese Regel bereits
bei stockendem Verkehr oder Staus beherzigen.

WIE VERHALTE ICH MICH IM STADTVERKEHR?

Eine gesetzliche Grundlage zur Bildung einer Rettungsgasse in der
Stadt gibt es laut StVO zwar nicht. In § 38 StVO ist jedoch klar
geregelt: Sobald sich ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und
Martinshorn nähert, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort
freie Bahn schaffen. Frank Bärnhof: "Staut sich der Verkehr an einer
roten Ampel, weicht man nach Möglichkeit nach rechts aus. Ist dies
nicht möglich, dürfen Autofahrer auch über Rot in die freie Kreuzung
hineinfahren, um dem Rettungsfahrzeug Platz zu machen. Wird man
hierbei geblitzt, sollte man zur Dokumentation Datum, Uhrzeit und Ort
notieren." Zeigt die Ampel grün an, gibt es zwei Möglichkeiten:
Rechts halten oder zur Seite fahren. Und wenn es nicht anders geht,
muss auch ein Umweg in Kauf genommen werden - zum Beispiel wenn es
nötig ist, an der Kreuzung abzubiegen, um die Straße frei zu machen.

WELCHE STRAFEN DROHEN MIR, WENN ICH MICH NICHT AN DIE REGELN
HALTE? (2)

Wer auf Autobahnen oder Außerortsstraßen bei stockendem Verkehr
keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und
zwei Punkten in Flensburg rechnen. Für Autofahrer, die
Einsatzfahrzeuge mit blinkendem Blaulicht und Martinshorn behindern,
werden 240 Euro Strafe fällig - inklusive zwei Punkten in Flensburg
und einmonatigem Fahrverbot. Bärnhof: "Gefährdet das Fehlverhalten
Retter oder Verletzte, steigt das Bußgeld auf 280 Euro. Bei einer
zusätzlichen Sachbeschädigung werden 320 Euro fällig. Hinzu kommen in
den letzten beiden Fällen jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein
einmonatiges Fahrverbot."

(1) Repräsentative Umfrage "KfZ-Sicherheit" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.506 Autofahrer ab 18
Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt.

(2) Bußgeldkatalog 2018:
https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: cosmosdirekt.de/versicherungstipp-rettungsgasse-2018

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie hier:
https://www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen/



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner

Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa(at)generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de(at)generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.06.2018 - 10:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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