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Achtung! Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht einlullen und "ruhigstellen".

ID: 1619841

Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller Handlungsbedarf".

Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die Kunden nicht aufs Dach steigen…

• Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.


(IINews) - Mit beruhigenden Schreiben des Anlagevermittlers und der Insolvenzverwalter sollen Anleger "ruhiggestellt" werden. So heißt es etwa, die aktuellen Entwicklungen bei P&R seien "leider teilweise negativ", es würden zwar eine Million Container fehlen, trotz "dieses negativen Umstandes seien noch erhebliche Werte vorhanden".

Das ist ja wohl schamlos untertrieben:

Wenn von 1,6 Millionen Containern, eine Million fehlt, bedeutet das zunächst rein rechnerisch, dass allein schon deshalb ein Verlust von über 70 Prozent entsteht. Trotz dieses negativem Umstands seien noch erheblich Werte vorhanden das ist großer Unfug, weil die insolventen Gesellschaften gar kein Eigentum haben. Genau so wenig, wie die Anleger. Wo sollen deshalb erhebliche Werte herkommen. Die Aussage soll bei den Anlegern den Eindruck erwecken bzw. verstärken, sie könnten aus dem Insolvenzverfahren Geld bekommen.

Weiter heißt es, es hätten "erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsströme ... zu Gunsten der deutschen Kunden erzielt werden" können.

Das können allenfalls Mieten für Container sein, die gegenwärtig noch im Gebrauch sind. Wenn aber gleichzeitig eine Million Container fehlen, welche Zahlungsströme sollen das sein?

Dann wird den Anlegern erklärt, nahezu alle Container befänden sich aktuell in der Vermietung. Es würden also Mieteinnahmen erzielt.

Das ist nur die halbe Wahrheit: Wenn überhaupt, dann Mieteinnahmen doch nur von 600.000 anstatt von 1,6 Millionen Containern.

Auch wenn Kunden kein Eigentumszertifikat hätten, könnten sie Ansprüche geltend machen, heißt es außerdem.

Auch das nur eine Teil-Wahrheit und - nach Meinung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei - eine bodenlose Anlegerverdummung: Wer kein Eigentumszertifikat vorweisen kann, hat bestenfalls Schadensersatzansprüche und keine Aussonderungsrechte. Ansprüche in Insolvenzverfahren werden nur minimal quotal befriedigt und das auch nur, wenn es überhaupt etwas zu holen gibt.





Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller Handlungsbedarf".

Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die Kunden nicht aufs Dach steigen…

•Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investments

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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