Bekanntmachungüber die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
(ots) -
Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 b) und Absatz 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch
("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Artikel 6 Absatz 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen:
Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer
HRB 108617 mit Sitz in Frankfurt und der Geschäftsanschrift
Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main, hat als
Stabilisierungsmanager im Rahmen der erstmaligen Zulassung der auf
den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00
je Aktie der STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68; WKN: A1TNU6;
Börsenkürzel SF3) zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse am 30. Mai 2018 die nachstehend
einzeln aufgeführten Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt: siehe
Dokument zum Download.
Pressekontakt:
Sandra Freimuth
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
Telefon 089/2393-2111
sandra.freimuth(at)hauck-aufhaeuser.com
www.hauck-aufhaeuser.com
Original-Content von: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 12.06.2018 - 08:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Frankfurt
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Banken und Versicherungen
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