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Wie ernst ist es der GENO Wohnbaugenossenschaft eG damit, das Unternehmen Schritt für Schritt zu erneuern und wie profitieren die Mitglieder davon?

ID: 1619429

Am 04.06 2018 hatte der BSZ e.V. berichtet, dass das Amtsgericht Ludwigsburg am 25.05.2018 dem Antrag der GENO Wohnbaugenossenschaft EG für ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung stattgegeben hat


(IINews) - Außerdem schrieb der BSZ e.V. in dem genannten Beitrag, dass ein besserer Anleger- und Verbraucherschutz nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen ist und dass man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde macht und die Finanzindustrie gerne die Abmahnkeule schwingt.

So hatte der BSZ e.V. welcher schon seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist in einem Bericht über die GENO Wohnbaugenossenschaft u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders zitiert. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Außerdem ist jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen: „Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.

Das hat sie aber nicht getan. Sie hat es vorgezogen den BSZ abmahnen zu lassen. In ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da schon seit längerer Zeit ein komplett anderes Bild.

Unter Berücksichtigung des „Neustarts“ der GENO Wohnbaugenossenschaft EG durch ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung hatte der BSZ e.V. den zitierten Beitrag vom 04.06.2018 versöhnlich beendet:

„Wir wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im Wege der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und transparenten Partner machen kann“.





•Als Dankeschön hat die abmahnende Kanzlei durch das Landgericht Hamburg einen Kostenfeststellungsbeschluss ausfertigen Lassen. Der BSZ e.V. wir damit aufgefordert 1222,50 Euro zu bezahlen.

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG teilt auf ihrer Internetseite mit, dass der Aufsichtsrat der GENO Wohnbaugenossenschaft eG am 4. Mai 2018 die Herren Jens Meier und Martin Däuber von ihrem Vorstandsamt enthoben hat. Zeitgleich habe der Aufsichtsrat beschlossen, eine übliche Sonderprüfung über Pflichtwidrigkeiten der Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber sowie über das Bestehen von Regressansprüchen zu beauftragen. Nach den ersten Zwischenergebnissen der Sonderprüfung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Schadensersatzansprüche der GENO eG gegenüber Jens Meier und Martin Däuber bestehen. Bei der Mitgliederversammlung im Juni 2018 sollen unter anderem über die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Jens Meier und Martin Däuber beraten und Beschluss gefasst werden. Bereits jetzt sollen sich die unter der Amtszeit von Jens Meier festgestellten Verluste in den Jahren 2012 bis 2016 auf insgesamt rund 18,3 Millionen Euro belaufen.

Vor diesem Hintergrund hatte man bei dem BSZ e.V. gehofft, dass man von Seiten der GENO das Abmahnverfahren beendet.

•Das Gegenteil ist nun der Fall.

Nachdem sich auf unseren letzten Beitrag wieder einige GENO Mitglieder bei dem BSZ e.V. gemeldet haben, werden wir auch weiterhin die Entwicklung kritisch verfolgen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

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Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

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Fazit des BSZ e.V.:

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer zusammen zu schließen . So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einem solchen Zusammenschluß zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 11.06.2018 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Geldanlage


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