Benutzung von Achterbahnen und Karussell: Verhaltensregeln beachten / TÜV Rheinland: Kinder nie unbeaufsichtigt lassen / Während der Fahrt nicht mit dem Handy filmen
(ots) - Fahrgeschäfte begeistern auf Jahrmärkten und in
Freizeitparks Besucher aller Altersklassen. Damit der Fahrspaß auch
sicher ist, werden bei Karussells, Achterbahnen und anderen
sogenannten "Fliegenden Bauten" umfangreiche technische Prüfungen
durchgeführt. Doch Kirmesgäste können selbst zur Sicherheit
beitragen, indem Sie sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Diese
befinden sich häufig zusammen mit Größen- und Altersbeschränkungen an
den Kassen und im Eingangsbereich.
Ein spezielles Augenmerk gilt Kindern. "Kinder sollten während der
Fahrt nicht aus den Augen gelassen und von einem Erwachsenen
begleitet werden", sagt Achim Hüsch, Experte für die Prüfung von
Fahrgeschäften bei TÜV Rheinland. Bei schnellen Rundfahrgeschäften
empfiehlt der Experte, Kinder auf die inneren Sitze zu platzieren.
"Vor dem Start sollte der Fahrgast selbst prüfen, ob der
Sicherheitsbügel eingerastet ist und sicher anliegt", rät Achim
Hüsch. Lose Gegenstände wie Regenschirme, Selfie-Sticks, Kameras oder
Taschen dürfen nicht mit ins Fahrgeschäft genommen werden. "Durch die
hohen Beschleunigungen kann ein Mobiltelefon schnell zu einem
gefährlichen Geschoss werden", so Hüsch. Daher solle man
sicherheitshalber auf das Filmen während der Fahrt verzichten.
Technische Prüfungen für sicheren Fahrspaß
Damit das Fahrvergnügen unter technischen Gesichtspunkten sicher
ist, müssen die sogenannten Fliegenden Bauten vor der ersten
Inbetriebnahme von unabhängigen Dienstleistern, wie TÜV Rheinland,
geprüft werden, um die Ausführungsgenehmigung für den Betrieb zu
erhalten. Ist das Fahrgeschäft auf dem Kirmesplatz aufgebaut, wird
vor Ort durch das zuständige Bauaufsichtsamt eine weitere
Überprüfung, die sogenannte Gebrauchsabnahme, veranlasst. "Die
Fahrgeschäfte in Deutschland befinden sich auf einem sehr hohen
Sicherheitsniveau", so Hüsch. Die Bauten unterliegen der
Landesbauordnung und müssen nach der umfangreichen Erstprüfung und
zusätzlich zur Gebrauchsabnahme regelmäßig auf Herz und Nieren
überprüft werden. Vergleichbar mit der Hauptuntersuchung eines Autos,
muss sich jedes Fahrgeschäft einer Verlängerungsprüfung unterziehen.
"Damit wird sichergestellt, dass das Fahrgeschäft zum Beispiel nach
starker Beanspruchung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben
werden kann", so der Experte.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.06.2018 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1618845
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 65 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Benutzung von Achterbahnen und Karussell: Verhaltensregeln beachten / TÜV Rheinland: Kinder nie unbeaufsichtigt lassen / Während der Fahrt nicht mit dem Handy filmen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).