Unterlassungserklärung unterzeichnet: Skandal-Rapper Farid Bang gibt im Streit mit Dr. Alice Weidel kleinlaut bei
(ots) - Trotz Entlassung durch Plattenfirma und
Abschaffung des Echos hatte Bang erneut strafbare Beleidigungen in
Song veröffentlicht
Weidel hat Strafanzeige gestellt
Im Streit mit der AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel hat
der Rapper Farid Bang (bürgerlich: Farid Hamed El Abdellaoui) jetzt
klein beigegeben und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Nachdem seine Plattenfirma ihn nach dem Skandal um antisemitische
Entgleisungen ("Mein Körper definierter als der von
Auschwitz-Insassen") entlassen und der Musikpreis "Echo" wegen der
kontroversen Verleihung an ihn abgeschafft wurde, hatte er in der
Nacht vom 14. auf den 15. Mai auf Instagram und Facebook einen kurzen
Ausschnitt aus einem neuen Song veröffentlicht. Dazu schrieb der
31-Jährige: "Hier nochmal ne kleine Kostprobe zu Killa 2018." In dem
20 Sekunden langen Videoausschnitt ist zu hören, wie er die
AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel als "Nazi-Bitch" und "Nutte"
bezeichnet und ihr damit droht, ihr das Nasenbein zu brechen.
Wörtlich heißt es: "Brech'' Alice Weidel ihr Nasenbein, es wird zu
gravierend. Und wenn mein Haken trifft, kann die Nazi-Bitch ihren
Namen nicht mehr buchstabieren. (Bitch) Nutte du weißt, die Polizei
findet dich in der U-Bahn liegend, weil du mir den Pass abnehmen
wolltest wie beim Fußballspiel."
Weidel hatte den Text zunächst nicht kommentieren wollen, dann
aber durch Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel juristische Schritte gegen
Bang prüfen lassen. Sowohl Facebook als auch Instagram hatten das
Video dann auf dessen Aufforderung hin gelöscht. "Es liegen sowohl
strafbare als auch persönlichkeitsrechtsverletzende Beleidigungen
vor", sagt dieser. "Diesmal hat Bang sich mit dem falschen Gegner
angelegt und kleinlaut gekniffen." Neben der Unterzeichnung einer
Unterlassungserklärung versprach Bang nun die Zahlung einer "in das
billige Ermessen" von Frau Dr. Weidel gestellten Vertragsstrafe,
sollte er die streitigen Äußerungen erneut machen oder verbreiten.
Die Kosten für die Abmahnung in Höhe von mehreren tausend Euro wird
Bang ebenfalls zu übernehmen haben. Auch eine Strafanzeige gegen Bang
sei inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, seinem
Wohnsitz, gestellt worden.
Der Jargon Bangs ist nichts Neues. Er provoziere, so die FAZ "mit
Texten, in denen Frauen meist als ''Huren'' auftreten, gerne auch mal
vergewaltigt werden, in denen sich Gewaltorgien und
Menschenverachtung durch die Verse ziehen und zu deren Leitkultur die
Erniedrigung von Juden und Antisemitismus gehören." Die Entgleisungen
von Bang seien laut Steinhöfel der gänzlich misslungene Versuch einer
Retourkutsche. Weidel hatte anlässlich der Echo-Verleihung,
getwittert, Bang sei "nichts weiter als ein asozialer Marokkaner" -
eine Anspielung auf dessen Song "Asozialer Marokkaner". Der Musiker
hat marokkanische Wurzeln, wurde aber in Spanien geboren und lebt
seit seiner Kindheit in Deutschland.
"Ein Kritiker nannte die Texte von Farid Bang einmal ''bestürzend
dumm''. Dass dies zutrifft, hat er hier erneut unter Beweis gestellt",
resümiert Steinhöfel. "Leider ist zu befürchten, dass Bang sich auch
in Zukunft an Schwächeren und Wehrlosen verbal vergreifen wird.
Dümmere zu finden, wird für ihn nicht so einfach sein."
Über Rechtsanwälte Steinhöfel
Der Hamburger Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der
profiliertesten und bekanntesten deutschen Wettbewerbs- und
Medienrechtler. Weitere Kernbereiche seiner 1989 gegründeten Kanzlei
sind Rechtsfragen des Internets und E-Commerce. Steinhöfel kann auf
Erfahrungen aus nahezu 10.000 Zivilprozessen zurückgreifen, die
häufig über mehrere Instanzen geführt wurden - bis heute brachte er
weit über 200 Verfahren zum Bundesgerichtshof (BGH). Steinhöfel, der
zudem als Publizist und Blogger tätig ist, setzt sich seit Jahren für
die Meinungsfreiheit, insbesondere in sozialen Netzwerken, ein und
gilt als vehementer Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
(NetzDG). Auf der von ihm ins Leben gerufenen Seite "Facebook-Sperre
- Wall Of Shame" dokumentiert er seit 2016 zahlreiche Fälle von zu
Unrecht gesperrten Usern oder gelöschten Beiträgen sowie
unterbliebenen Löschungen von strafbaren Kommentaren. Der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die gesammelten Fälle in
einem Gutachten (WD 10 - 3000 - 037/17) als Beleg für die schwierige
Beurteilung von strittigen Inhalten von Hasskommentaren anhand der
vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook
erwähnt. Mehr unter www.steinhoefel.de sowie
https://facebook-Sperre.steinhoefel.de
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Datum: 08.06.2018 - 09:00 Uhr
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