Sommer-Party: Auf guten Sonnenschutz achten / TÜV Rheinland: Auch Sonnencremes haben ein Verfallsdatum / Dermatologisch getestet ist kein Qualitätsmerkmal / Pflegesubstanzen können schaden
(ots) - Fußball-Weltmeisterschaft ohne Public Viewing ist für
viele Fans nicht mehr denkbar. Meist unter freiem Himmel, lassen sie
sich stundenlang von den Ballkünstlern verzaubern - auch bei 30 Grad
Celsius und praller Sonne. Deshalb ist die Wahl des richtigen
Sonnenschutzmittels von großer Bedeutung. "Wichtig ist vor allem der
Lichtschutzfaktor, der für Kinder besonders hoch sein sollte", rät
Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. Der
Lichtschutzfaktor ist eine verlässliche, allgemeinverständliche
Orientierungshilfe. Kein Qualitätsmerkmal ist dagegen die Bezeichnung
"dermatologisch getestet". Dahinter verbirgt sich lediglich die
Tatsache, dass das Produkt auf der menschlichen Haut getestet wurde.
"Es ist aber möglich, dass Probanden nach dem dermatologischen Test
mit Hautproblemen zu kämpfen hatten. Hier sind Zusätze wie sehr gut
oder hautverträglich wichtig", verdeutlicht Dr. Dau. Die Bezeichnung
wasserfest ist ebenfalls irreführend, da solche Mittel nur eine
gewisse Resistenz gegen Feuchtigkeit aufweisen. Nach starkem
Schwitzen sollte trotz der Bezeichnung nachgecremt werden, um den
Schutz aufrechtzuerhalten.
Bei Inhaltsstoffen genau informieren
Bei den Inhaltsstoffen empfiehlt Dr. Dau genau hinzuschauen.
Pflegesubstanzen wie Aloe Vera sollten Produkte nicht enthalten, da
diese Symptome eines Sonnenbrandes überdecken können. "Auf ältere
Restposten sollten Kunden ebenfalls verzichten, da diese Produkte
noch potenziell hautschädigende Stoffe enthalten können", so die
Expertin. "Aber auch einige zugelassene UV-Filter wie beispielsweise
Octocrylene oder Homosalate stehen im Verdacht hormonell wirksam zu
sein." Wer diese UV-Filter umgehen möchte, sollte zu Sonnencremes auf
Titandioxidbasis ohne Nanopartikel greifen, da die Kleinstpartikel
gegebenenfalls durch geschädigte Haut dringen können. "Wer die Cremes
ohne Nanopartikel anwendet, muss aber mit dem bekannten leichten,
weißen Film auf der Haut leben", erklärt Dr. Dau. "Auf keinen Fall
sollte dies aber ein Grund sein, die empfohlene Auftragungsmenge zu
verringern, da dies den UV-Schutz reduziert und der angegebene und
gewünschte Lichtschutzfaktor dann nicht mehr erreicht wird."
Beim Kauf des Sonnenschutzmittels sollten Kunden zudem genau auf
das Haltbarkeitsdatum achten. Ist das abgelaufen, lässt der Schutz
der Sonnencreme stark nach. Und: Nachcremen verlängert nicht das
unbedenkliche Sonnenbad. Je nach Hauttyp sollte man nach wenigen
Minuten bis maximal drei Stunden den Aufenthalt in der Sonne beenden.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.06.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1618305
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 86 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sommer-Party: Auf guten Sonnenschutz achten / TÜV Rheinland: Auch Sonnencremes haben ein Verfallsdatum / Dermatologisch getestet ist kein Qualitätsmerkmal / Pflegesubstanzen können schaden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).