Feierliche Amtsübergabe - Stefan Schulte folgt auf Michael Kerkloh als ADV-Präsident - mit klaren Forderungen an die Bundesregierung
(ots) - Gestern Abend in Berlin überreichte Dr. Michael
Kerkloh, Flughafenchef München, feierlich die altehrwürdige Amtskette
des Luftfahrtverbandes ADV an seinen Nachfolger.
Mit klaren Forderungen an die Bundesregierung beginnt Dr. Stefan
Schulte ab 1. Juli 2018, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, seine
Präsidentschaft bei der ADV. "Unsere Flughäfen sind leistungsstarke
Verkehrs- und Logistikknotenpunkte, die den Menschen Mobilität und
Wohlstand bringen. Die Koalition hat sich vorgenommen, die
Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu
stärken. Das freut uns und wir sagen bei der Umsetzung des
Koalitionsvertrages die Unterstützung der Flughäfen zu."
Zu den Schwerpunkten seiner Präsidentschaft erklärte Dr. Stefan
Schulte: "Erste Aufgabe muss eine Neuregelung der
Luftsicherheitskontrollen sein. Die großen Flughafenstandorte sind
bereit, Verantwortung von der Bundespolizei unter Beteiligung der
Airlines zu übernehmen. Unser Ziel: Die Kontrollen müssen effektiver,
wirtschaftlich effizienter und passagierfreundlicher werden - ohne
Sicherheitsverlust."
Der scheidende Präsident Dr. Michael Kerkloh unterstrich: "Fast
sechs Jahren durfte ich das Amt des ADV-Präsidenten ausüben. Ich habe
dies mit Stolz und Freude getan. Die ADV ist die unverzichtbare
Stimme der Flughäfen mit einer starken Verankerung in den Ländern, im
Bund und in Brüssel. Ich freue mich die Amtskette an meinen
Nachfolger Dr. Stefan Schulte zu übergeben, der als erfahrener
Luftfahrtexperte mit seinem Weitblick für ein modernes und
nachhaltiges Flughafenmanagement steht."
Im Rückblick auf seine Amtszeit betont Michael Kerkloh: "Bei der
ADV stand stets die Förderung der Nachhaltigkeit und des
Interessensausgleichs ganz oben auf der Agenda. Die gesellschaftliche
Akzeptanz und die internationale Wettbewerbsfähigkeit bedingen
einander. Insbesondere beim Fluglärmschutz konnten deutliche
Fortschritte erreicht werden. Deshalb besteht kein Anlass für eine
Änderung des Fluglärmschutzgesetzes."
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Datum: 07.06.2018 - 08:23 Uhr
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