easybell verliert Klage gegen die Deutsche Telekom / "Kunde nicht angetroffen": Telekom-Techniker erhalten Freibrief zur Falschaussage
(ots) - "Kunde nicht angetroffen" ist wohl eines der
größten Ärgernisse bei DSL-Schaltungen. Ärgerlich vor allem dann,
wenn der Kunde entgegen der Aussage des Telekom-Technikers
versichert, tatsächlich vor Ort gewesen zu sein. "Uns ist
unverständlich, dass die Deutsche Telekom den Montagenachweisen ihrer
Techniker stets blind vertraut und die eidesstattlichen
Versicherungen der Kunden als nicht glaubwürdig abtut", so
easybell-Geschäftsführer Andreas Bahr. Die unschönen Folgen: Ein
neuer Termin muss vereinbart werden, es entstehen Kosten für die
erneute Anfahrt, der Ruf des Anbieters ist in Mitleidenschaft
gezogen.
Für easybell brachte eine vergebliche VDSL-Schaltung in einem
städtischen Krankenhaus das Fass zum Überlaufen: Der Techniker der
Deutschen Telekom behauptete viermal, keinen Ansprechpartner
angetroffen zu haben und das obwohl der Empfang rund um die Uhr
besetzt ist. "Die Empfangsmitarbeiter versicherten eidesstattlich,
dass sich nie ein Techniker gemeldet hat. Außerdem hat zu einem
dieser Termine der Techniker sogar selbst erklärt, erst nach dem
vereinbarten Zeitfenster dort gewesen zu sein", so Bahr.
Dieser und weitere Fälle waren Anlass für eine Unterlassungsklage
gegen die Deutsche Telekom (LG Berlin, 92 O 2/17 Kart).
Deren Techniker sollten es bei Androhung eines Ordnungsgeldes
unterlassen zu behaupten, einen Kunden nicht angetroffen zu haben,
obwohl sie gar nicht vor Ort gewesen waren. "Uns war und ist wichtig,
im Kundeninteresse künftigen Fällen vorzubeugen", so André Queling,
Rechtsanwalt bei Dr. Grosse+Partner, der easybell vor Gericht
vertreten hat. "Von der Telekom im Nachhinein die Kosten der unnötig
wiederholten Technikeranfahrten zurückzuverlangen, hilft weder den
betroffenen Kunden noch ist es prozessökonomisch sinnvoll", so
Queling weiter.
Anfang Mai haben die Richter des Landgerichts Berlin zugunsten der
Deutschen Telekom geurteilt. Die Richter erkannten nicht an, dass
falsche Technikermitteilungen den Wettbewerb behindern würden. Ihre
Begründung: Es würde ein neuer Termin vereinbart, und die Telekom
hätte hierdurch keinen Vorteil. Ob die Aussagen der Techniker "Kunde
nicht angetroffen" im Einzelfall unzutreffend waren, war für die
Entscheidung nicht mehr wichtig.
"Um eine erfolgreiche Klage zu führen, müsse eine zielgerichtete
Behinderung durch die Deutsche Telekom zum eigenen Vorteil
nachgewiesen werden", so der Rechtsanwalt. easybell konnte hier
jedoch nur an die nach ihrer Auffassung falschen Mitteilungen der
Telekom-Techniker anknüpfen. Dabei sind es auch die unnötigen
Wiederholungstermine, die die Wettbewerber in ihrer Entfaltung
beeinträchtigen. "Das eigentliche Organisationsversagen seitens der
Telekom und dessen wettbewerbsschädliche Zielrichtung nachzuweisen,
ist allerdings für Außenstehende nahezu unmöglich", resümiert
Queling.
Letztlich war es easybell wichtig, mit der Klage eine konstruktive
Lösung herbeizuführen, um dieses Ärgernis in den Griff zu bekommen.
Der Vergleichsvorschlag, die Telekom möge vermuteten Falschaussagen
von Technikern nachgehen statt diese pauschal abzulehnen, hat diese
nicht aufgegriffen. "Die weniger motivierten Techniker müssen also
nicht befürchten, entdeckt zu werden", so Bahr. "Das fehlende Risiko
aufzufliegen bedeutet faktisch einen Freibrief für Telekom-Techniker
zur Falschaussage."
Derzeit sieht easybell den Rechtsweg ausgeschöpft. Die Hoffnung
ist nun, dass sich die Bundesnetzagentur des Themas annimmt. So könne
die BNetzA die Deutsche Telekom beispielsweise verpflichten,
sämtliche vermutete Falschaussagen ihrer Techniker systematisch zu
erfassen. Im nächsten Schritt sollten diese Daten dahingehend
ausgewertet werden, ob einzelne Mitarbeiter überproportional häufig
behaupten, Kunden nicht angetroffen zu haben. Weiterhin würden
Pönalen den Anreiz für die Wettbewerber erhöhen, vermutete
Falschaussagen vor Gericht nachzuweisen.
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Hintergrund-Information:
Als Provider arbeitet easybell mit verschiedenen
Leistungsbetreibern (Carriern) zusammen. Die
Teilnehmeranschlussleitung oder auch "letzte Meile" jeder Leitung
gehört jedoch immer der Telekom, ganz gleich, wer der Provider und
wer der Carrier ist. Einzige Ausnahme: Kabelnetzbetreiber und einige
lokale Anbieter. Im Falle einer DSL-Schaltung muss daher immer ein
Telekom-Techniker entweder zur Schaltung zu den Kunden nach Hause
kommen oder aber die Schaltung kann von der Vermittlungsstelle
durchgeführt werden. Welche Variante durchgeführt wird, entscheidet
die Telekom. Fremdkunden wie Wettbewerber sind hier somit abhängig
von der Service-Qualität der Deutschen Telekom.
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Datum: 06.06.2018 - 09:00 Uhr
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