Erste Hilfe: Verbreitete Irrtümer
(LifePR) - Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) räumt mit weit verbreiteten Irrtümern hinsichtlich der "Ersten Hilfe" auf:
1. ?Ich kann durch meine laienhafte Hilfe mehr falsch machen als zu helfen?
Wer aus Angst etwas falsch zu machen die Erste Hilfe unterlässt, macht den größten Fehler, den man begehen kann, nämlich gar nicht zu helfen. Niemand verlangt vom Ersthelfer hundertprozentiges Können. Was aber verlangt wird, ist eine schnelle Hilfeleistung bis der Rettungsdienst eintrifft. Wer bei der Ersten Hilfe nach bestem Wissen vorgeht, wird auch juristisch nicht belangt. Der Gesetzgeber verfolgt eher das Gegenteil: Die ?unterlassene Hilfeleistung?.
2. ?Ein Klapphelm kann mit hochgeklapptem Kinnteil auf dem Kopf des Verletzten bleiben!?
Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen das Kinnteil samt Visier hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helmes bei einem bewusstlosen Motorradfahrer erforderlich. Denn nur so sind eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich. Übrigens, sehr hartnäckig hält sich in den Köpfen vieler Auto- und Motorradfahrer der Glaube, einem Bewusstlosen den Helm generell nicht abzunehmen, obwohl bereits seit 1984 unter Experten Einigkeit darüber herrscht, dass der Helm in jedem Fall abzunehmen ist. Das Risiko bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helmes. Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden.
3. ?Die Pulskontrolle ist wichtig?
Schon lange wird nicht mehr dazu geraten bei einem bewusstlosen Verletzten den Puls zu überprüfen. Die Prüfung ist nicht so einfach wie man oftmals vermittelt bekommt. Ist beim Verletzten keine Atmung festzustellen, fängt man unverzüglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung an. Dies gilt übrigens auch bei Unsicherheit darüber, ob der Verletzte atmet oder nicht. Also nicht lange zögern, sondern wiederbeleben.
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Datum: 05.06.2018 - 13:28 Uhr
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