OYAK ANKER Bank vergibt wieder Großkredite / Zweiter Geschäftsleiter neu im Amt / BaFin sieht Vieraugenprinzip in der Geschäftsführung als erfüllt
(ots) - Die OYAK ANKER Bank GmbH mit Sitz in Frankfurt
am Main darf wieder Großkredite vergeben. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hob das Verbot der
Großkreditvergabe vom 2. Januar 2018 am 16. Mai 2018 auf. Zur
Begründung erklärte die BaFin, dass die OYAK ANKER Bank GmbH wieder
einen zweiten Geschäftsleiter hat und damit die Anforderungen an das
Vieraugenprinzip erfüllt.
Eine Pressesprecherin der OYAK ANKER Bank GmbH betonte: "Wir
freuen uns, dass wir unsere Firmenkunden ab sofort wieder im
gewohnten Umfang mit Großkrediten bedienen können." Das Tagesgeschäft
der Privatkunden war von der Maßnahme der BaFin nicht betroffen. "Wir
bleiben ein verlässlicher Partner für jeden einzelnen Kunden", fügte
die Pressesprecherin hinzu.
Die 1958 in Koblenz gegründete OYAK ANKER Bank GmbH bietet unter
anderem Geldanlagen sowie Konsumentenkredite an. In den vergangenen
Jahren wurde die Bank mehrfach, auch von der Stiftung Warentest, für
ihre Qualität und die hervorragenden Konditionen ihrer Produkte
ausgezeichnet. 2017 gehörte die OYAK ANKER Bank GmbH zu den
Preisträgern des Zins-Awards.
Die an den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher
Banken e.V. angeschlossene OYAK ANKER Bank GmbH mit Hauptsitz in
Frankfurt am Main ist seit über 50 Jahren auf dem deutschen Markt
vertreten. Sie zeichnet sich durch eine bedarfsgerechte
Angebotspalette im Kredit- und Geldanlagebereich sowie ihre
individuellen Lösungen für Privatkunden aus.
Pressekontakt:
Frau Fatma Topcu
Tel: 069 2992297-172
E-Mail: presse(at)oyakankerbank.de
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Datum: 04.06.2018 - 15:05 Uhr
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