Kfz-Gewerbe: Manches Auto mit Wasserschaden ist zu retten (FOTO)
(ots) -
Bei den sintflutartigen Regenfällen der letzten Tage in manchen
Regionen Deutschlands haben auch zahlreiche Autos Schaden genommen.
Doch nicht immer muss ein Auto mit Wasserschaden gleich als
Totalverlust abgeschrieben werden. Darauf hat ein Sprecher des
Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hingewiesen. Er empfiehlt den
Betroffenen, in jedem Fall den Rat eines Kfz-Meisterbetriebs
einzuholen.
Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden nicht noch
größer zu machen. Keinesfalls sollte versucht werden das Auto zu
starten, das zuvor unter Wasser stand. Ist nämlich Wasser in den
Motor eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten
"Wasserschlag" beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt
besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist beziehungsweise
noch angesaugt wird. Dann wäre ein Motorschaden ebenfalls zu
befürchten.
Auch das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann
Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder der
Fahrzeugelektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie
möglich abklemmt werden. Am besten ist es, das Auto in eine
Fachwerkstatt schleppen zu lassen. Der Kfz-Meister wird dort
untersuchen, ob sich eine "Trockenlegung" lohnt. Je nach Zeitwert,
Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser kann dies durchaus zu einem
positiven Ergebnis führen. Die Profis des Kfz-Gewerbes kennen auch
die Möglichkeiten moderner Fahrzeugaufbereitung, die Wasserschäden im
Innenraum mit Erfolg beseitigen können.
Auf der Flucht vor oder durch das Wasser fragen sich Autofahrer
oft: Welche Wassertiefe kann ein Auto eigentlich durchqueren? Bis zur
Höhe der Radnaben ist es meist unproblematisch. Die
Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige "Eintauchtiefe".
Diese ist bei SUVs und geländegängigen Fahrzeugen naturgemäß größer
als bei einem tiefer liegenden Sportwagen. Kritisch wird eine Fahrt
im Wasser stets, wenn der Motor ganz oder teilweise unter die
Wasseroberfläche gelangt. Wasser kann angesaugt werden, was wiederum
zum Wasserschlag führt. In jedem Fall sollten überschwemmte Straßen
nur im Notfall, mit Bedacht und nicht zu schnell durchquert werden.
Denn in den Motorraum gelangendes Wasser kann die Fahrzeugelektronik
und damit den Motorstillstand nach sich ziehen. Dann heißt es wie bei
überschwemmten Autos: Abschleppdienst oder Werkstatt anrufen.
Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser
ab. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät aber
zur Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit schließt mitunter den
Versicherungsschutz aus.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
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Datum: 04.06.2018 - 10:06 Uhr
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