P & R Container: Anlegern droht Totalverlust. „Ruhe bewahren“, ist hier das falsche Konzept!
Es gibt Anwälte, welche mit den Vermittlern kooperieren und dann auch nicht gegen die Vermittler vorgehen. „Also Vorsicht, wenn Ihnen geraten wird: „Abwarten, Ruhe bewahren, Füße still halten“! Das dient eher den Vermittlern als den betroffenen Anlegern“, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit dem Jahr 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
(IINews) - Die P&R-Pleite weitet sich zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik und zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft aus. Wieder sind Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben und es drohen empfindliche Verluste an Vermögen und Lebensqualität.
Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten. Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden.
Das wird ganz sicher nicht passieren.
Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.
Es gibt Anwälte, welche mit den Vermittlern kooperieren und dann auch nicht gegen die Vermittler vorgehen. „Also Vorsicht, wenn Ihnen geraten wird: „Abwarten, Ruhe bewahren, Füße still halten“! Das dient eher den Vermittlern als den betroffenen Anlegern“, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit dem Jahr 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
•Nach einem Zwischenbericht des vorläufigen Insolvenzverwalters sind etwa eine Million der 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht vorhanden. Ein erheblicher Teil der Anleger-Gelder hat sich damit in Luft aufgelöst.
•Ob die Anleger überhaupt einen Teil ihres Gelder zurückbekommen, ist weiterhin offen. Unklar ist auch, ob die Container, die die Anleger neu kauften und durch die P&R-Gesellschaften vermieten ließen, nicht tatsächlich uralte Boxen waren oder womöglich nur auf dem Zettel existierten.
Nach Einschätzung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten werden die meisten Anleger damit rechnen müssen, dass ihr Kapital höchstwahrscheinlich verloren ist.
„Die von einer BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei geprüften Verträge zeigen, dass die Anleger überwiegend nicht Eigentümer der von ihnen finanzierten Container geworden sind.“ Die Verträge zwischen Anlegern und den P&R-Gesellschaften weisen nach Ansicht der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht schwerwiegende Mängel auf.
"Das würde dazu führen, dass zumindest für diejenigen, die seinerzeit nicht ausdrücklich ein Eigentumszertifikat angefordert hätten, auch kein Eigentum an den Containern übertragen wurde." Und ohne die konkrete Zuordnung sei nicht erkennbar, welche Container den jeweiligen Anlegern tatsächlich gehöre. Der Anwalt: „Das ist aber erforderlich, um einen gesetzlichen Eigentumsanspruch zu begründen, der die Position im Insolvenzverfahren erheblich stärken würde – etwa um über die weitere Verwendung der Container bestimmen zu können."
Seit den 90er Jahren wurde vor der fehlenden Transparenz bei den langjährig positiven Darstellungen der Geschäftsverläufe der diversen P & R - Unternehmen gewarnt.
Eine über Jahre fehlende Transparenz, die jede Angabe zu Unternehmenserfolgen als bloße Behauptung entwertet und erkennbare Auffälligkeiten im Geschäftsverlauf hätten bei einer mit branchentypischem Sachverstand durchgeführten Plausibilitätsprüfung, wie sie jeder Anlageberater schuldet, möglicherweise erkannt werden müssen.
Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater.
Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die spezialisierten BSZ e,V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.
Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss sind diese Rechtanwälte die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Die Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen sind erfreulich oft überdurchschnittlich gut.
Denn beim Vertrieb solcher Investitionen handelt es sich überwiegend schon wegen eventuell verheimlichter Interessengegensätze um den „klassischen Fall“ einer Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse. Kreditinstitute und Freie Berater schulden zudem Schadensersatz, wenn sie z. B. nicht vor erkennbaren Risiken, wie oben erwähnt, gewarnt und wegen mangelhafter Plausibilitätsprüfungen fehlerhafte Empfehlungen gegeben haben.
Ein Schadensersatzanspruch ist u. a. darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre das Investment nie getätigt worden. Es ist vollständig rückabzuwickeln.
Neben Erstattung des Anlagebetrags und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Eventuelle Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Beteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.
•Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Sie sind gern eingeladen, sich von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unverbindlich und kostenfrei aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei Ihrer Investition in P & R Container bestehen, Schadensersatz zu erlangen und, sollte es doch dazu kommen, unberechtigte Forderungen von Dritten abzuwehren.
•Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
Melden Sie sich als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an. Senden Sie danach den Rechtsanwälten unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich eines Investments erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Vertragsunterlagen, Annahmebestätigung der Verwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut oder der sonstige Berater die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Investition tätigte, sollte den Rechtsanwälten die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.
Die Informationen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Diese Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.
•Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Anwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller (Fonds-) und sonstigen Anlagen, seien es Medien-, Schiffs ,Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können. Auch gut laufende Anlagen bieten oft noch Verbesserungspotential.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
•Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 01.06.2018 - 15:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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