Sturz auf marodem Radweg - wer haftet-
(LifePR) - Die ARAG Experten weisen Radler darauf hin, dass sie keinen Schadensersatz erwarten dürfen, wenn sie auf öffentlichen Radwegen stürzen, weil der Radweg in schlechtem Zustand war. Die Gemeinde muss auch nicht vor dem schadhaften Weg warnen, wenn die Schäden bereits von weitem gut erkennbar sind. In einem konkreten Fall war ein 80-jähriger Radler auf einem öffentlichen Radweg gestürzt, weil der Teerbelag sich hochwölbte und der Weg von Rissen und Kuhlen durchzogen war. Er verlangte von der Stadt Schmerzensgeld und Schadensersatz. Doch die Schäden waren auch auf weite Sicht gut erkennbar, so dass er sein Fahrverhalten darauf hätte einstellen können. Der Mann ging leer aus (Landgericht Marburg, Az.: 10 O 984/17).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.06.2018 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1616357
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 76 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sturz auf marodem Radweg - wer haftet-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).