Diesel-Rückgabe: Landgericht Oldenburg rügt Volkswagen.
Das Gericht sieht eine arglistige Täuschung von Autokäufern.
(IINews) - Betroffene VW-Kunden sollen den Kaufpreis zurückerstattet bekommen, schreibt am 31. 5. 2108 die Nordwest Zeitung (NWZ). Allein in Oldenburg seien schon mehr als 150 Klagen anhängig.
Gute Nachrichten für VW-Kunden, schlechte für Volkswagen:
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg habe sich im Zuge der Dieselaffäre gleich mit neun Fällen beschäftigt, bei denen Autokäufer aufgrund von Manipulationen an ihren Dieselfahrzeugen Ansprüche gegen die Volkswagen AG geltend gemacht haben, heißt es in der Oldenburger Regionalzeitung. Und in allen neun Fällen hätten die Richter deutlich gemacht, dass den betroffenen Autokäufern gegen Rückgabe des Fahrzeugs eine Erstattung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – zustehe.
Zwar sei die Urteilsverkündung erst auf den 18. Juli terminiert, doch bei der mündlichen Verhandlung habe die Kammer keine Zweifel gelassen, in welche Richtung die Entscheidungen gehen werden, heißt es in der NWZ. Der Vorsitzende Richter sprach demnach von einer „arglistigen Inverkehrbringung eines mangelhaften Fahrzeugs beziehungsweise Motors“. Die Typgenehmigung für Fahrzeuge mit dem umstrittenen Dieselmotor „EA189“ sei durch „gezielte Manipulation erschlichen“ worden.
Aus Sicht der Kammer sei eine Nutzbarkeit des Fahrzeugs im ausgelieferten Zustand nicht gewährleistet gewesen.
Die Kammer sah demnach auch den Tatbestand des Betruges als erfüllt an – und daran würden auch die von den Herstellern angebotenen Software-Updates nichts ändern.
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https://www.nwzonline.de/blaulicht/oldenburg-diesel-rueckgabe-landgericht-oldenburg-ruegt-volkswagen_a_50,1,2960959427.html
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Datum: 31.05.2018 - 11:43 Uhr
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