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Lkw-Kartell: Betroffene LKW Käufer können vom bereits vorliegenden Gutachten profitieren!

ID: 1614828

Das bedeutet für die vom Gutachter geprüften Fahrzeuge einen Schaden durch die Preisüberhöhung von rund 7.000 Euro.


(IINews) - Die Geschädigten des Kartells müssen eine konkrete Schadenshöhe darlegen, die sie durch die illegalen Preisabsprachen der beteiligten Lkw-Hersteller erlitten haben.

Gutachten zur Schadenshöhe liegt vor.

Der von der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei beauftragte Experte hat sein Gutachten vorgelegt: Je nach Lkw und Ausstattung konnte er eine sogenannte „Overcharge“ von etwa 10 Prozent ermittelt.

Das bedeutet für die vom Gutachter geprüften Fahrzeuge einen Schaden durch die Preisüberhöhung von rund 7.000 Euro.

Mit dem Gutachten werden die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte und die mit ihnen kooperierenden Kanzleien nun für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche geltend machen und entsprechende Klagen einreichen. Jede Kanzlei und auch jeder Spediteur erhält ein auf die betreffenden Lkw bezogenes, individuelles Gutachten.

Alle Lkw-Nutzer, die sich bisher nicht an dem Gutachten beteiligt haben, können dies ab sofort nachholen, sofern die betreffenden Fahrzeuge ab 2002 gekauft oder geleast wurden.

Die Anwälte konnten mit dem Gutachter einen neuen Auftrag abschließen, der es ihnen ermöglicht, wieder einen Preis von 100 Euro netto pro Lkw für das Gutachten anzubieten.

Sie sollten nunmehr schnell handeln und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen damit auch Sie vom Gutachten profitieren können.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.





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Datum: 28.05.2018 - 14:16 Uhr
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Kategorie:

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