Schwarzarbeit in der Gastronomie/Heidelberger Gastronom erhält Strafbefehl über 10 Monate Freiheitsstrafe
(ots) - Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Strafbefehl wegen Vorenthaltens
und Veruntreuens von Arbeitsentgelt erlassen. Der 48-Jährige
Gesellschafter erhielt eine 10-monatige Freiheitsstrafe, die auf drei
Jahre Bewährung mit einer Geldauflage von 7.000 Euro ausgesetzt
wurde. Das Verfahren gegen seine beiden Mitgesellschafter wurde,
wegen geringer Schuld eingestellt, wobei einer zudem mit einer
Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro bedacht wurde. Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe ergaben,
dass die drei Beschuldigten über vier Jahre hinweg eine größere
Anzahl von Angestellten in mehreren gastronomischen Betrieben in
Heidelberg nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und
in der Folge zu geringe Beiträge, u.a. zur Kranken-, Renten- und
Sozialversicherung, entrichtet haben. Dadurch entstand ein
strafrechtlicher Gesamtschaden von rund 70.000 Euro. Der Strafbefehl
ist seit dem 09.03.2018 rechtskräftig.
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Hauptzollamt Karlsruhe
Anne Deubel
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Datum: 28.05.2018 - 06:00 Uhr
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