Wer zahlt, wenn...
... der Blitz einschlägt?
(LifePR) -
Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden am Gebäude
Hausratversicherung springt bei Schäden an der Einrichtung ein
Deutschland steht ein echtes Sommer-Wochenende bevor: Meteorologen gehen davon aus, dass das Thermometer in einigen Teilen Deutschlands am Samstag und Sonntag sogar die 30-Grad-Marke übersteigt. Doch mit der Hitzewelle geht auch eine steigende Unwettergefahr inklusive schwerer Gewitter einher. Jährlich schlagen in Deutschland etwa eine halbe Millionen Blitze ein und richten teils hohe Sachschäden an. Aber wer zahlt eigentlich, wenn der Blitz einschlägt?
Die gewaltige Energie von Blitzen kann gravierende Schäden an Mauerwerk und Fassade verursachen. Wenn die Spannung nicht durch einen Blitzableiter ins Erdreich abgeleitet wird, können Risse und Bruchstellen entstehen, die die Statik des Gebäudes so massiv beeinträchtigen, dass es im schlimmsten Fall nicht mehr gefahrlos bewohnt werden darf. Die notwendige Beseitigung der Schäden kann horrende Kosten bis hin zum finanziellen Ruin der Hausbesitzer nach sich ziehen.
Gerade für Eigenheimbesitzer unverzichtbar: eine Wohngebäudeversicherung
Verbraucher können sich für diese Fälle mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. ?In unseren Tarifen sind unter anderem Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer, worunter auch Blitzeinschläge fallen, gedeckt?, erklärt Kerstin Postert, Produktmanagerin Wohngebäudeversicherung bei der Gothaer. Zwar handelt es sich bei der Wohngebäudeversicherung nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, gerade als Hausbesitzer sollte man aber auf keinen Fall auf diesen Schutz verzichten, rät Postert. ?Denn die Wohngebäudeversicherung leistet beispielsweise auch, wenn eine Familie aufgrund von Sanierungsarbeiten nach einem Schadenfall vorrübergehend ins Hotel ziehen muss.?
Die Gothaer hat erst kürzlich neue Tarife in der Wohngebäudeversicherung vorgestellt, die von dem unabhängigen Rating-Institut Morgen & Morgen bereits mit der höchsten Bewertung ausgezeichnet wurden.
Hausratversicherung leistet bei Schäden am Inventar
Doch nicht nur das Gebäude, auch die Einrichtung kann durch ein Gewitter beschädigt werden. Sollte der Blitz über Stromleitungen in Fernseher oder Computer einschlagen, springt die Hausratversicherung ein. In vielen Versicherungen, so auch bei der Gothaer, sind gewöhnlich auch Überspannungsschäden enthalten. Verbraucher sollten jedoch darauf achten, die Entschädigungsgrenzen ausreichend hoch anzusetzen. Bei der Hausratversicherung der Gothaer sind Überspannungsschäden ab der Produktlinie Plus bis zur Versicherungssumme abgesichert. Grundsätzlich sollten Verbraucher ihre elektronischen Geräte bei Gewitter allerdings vom Stromnetz trennen, insbesondere bevor sie das Haus verlassen.
Für verlorene Daten zahlt die Hausratsversicherung jedoch im Allgemeinen nicht: Schlägt der Blitz in die Festplatte des Computers ein, gibt es zwar Geld für das Bauteil, wichtige Dokumente und Fotos sind aber unter Umständen verloren. Hier bietet die Gothaer einen besonderen Mehrwert: Sind Daten und Programme verloren gegangen oder beschädigt, werden in der Produktlinie Plus der Gothaer Hausratversicherung die Kosten für die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung bis zu zwei bzw. drei Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 4,3 Mio. Versicherten eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden und vielfältige digitale Services und Angebote
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 4,3 Mio. Versicherten eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden und vielfältige digitale Services und Angebote
Datum: 25.05.2018 - 08:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1614186
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wer zahlt, wenn...
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Gothaer Versicherungsbank VVaG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).