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P & R Container: Ein Abgrund von Vermögensvernichtung tut sich auf.

ID: 1613699

Ein Schadensersatzanspruch ist u. a. darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre das Investment nie getätigt worden. Es ist vollständig rückabzuwickeln.

Neben Erstattung des Anlagebetrags und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Eventuelle Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Beteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.


(IINews) - Die Anfragen enttäuschter Anleger in den Container - Direktinvestments P & R aus Grünwald häufen sich. Wieder sind Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben und es drohen empfindliche Verluste an Vermögen und Lebensqualität.

Rund 1,6 Mio. Verkäufen an etwa 54.000 Anleger steht nach einem Bericht des Branchendienstes kapital - markt intern (k-mi) vom 18.05.2018, der auf Erkenntnisse aus dem Insolvenzverfahren verweist, nur eine Containerflotte von ca. 0,6 Mio. gegenüber. Diese enorme Bestandsdifferenz habe sich über Jahre hinweg aufgebaut und sei schon 2010 signifikant gewesen.

Seit den 90er Jahren habe k-mi vor der fehlenden Transparenz bei den langjährig positiven Darstellungen der Geschäftsverläufe der diversen P & R - Unternehmen gewarnt.

Nach anderen Marktbeobachtern sollen sich selbst den Daten und Unterlagen, die die Verantwortlichen von P & R immerhin veröffentlichten, schon seit geraumer Zeit Ungereimtheiten entnehmen lassen. Eine über Jahre fehlende Transparenz, die jede Angabe zu Unternehmenserfolgen als bloße Behauptung entwertet und erkennbare Auffälligkeiten im Geschäftsverlauf hätten bei einer mit branchentypischem Sachverstand durchgeführten Plausibilitätsprüfung, wie sie jeder Anlageberater schuldet, möglicherweise erkannt werden müssen.

„In so einem Umfeld bieten sich uns als einschlägig erfahrenen Rechtsanwälten oft Anknüpfungspunkte für Schadensersatzforderungen unserer Mandantschaft“. Sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Deshalb findet, wer sich nicht allein mit der Aussicht auf den ungewissen Erfolg eines vermutlich zudem langwierigen Insolvenzverfahrens vertrösten lassen will, bei der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei eine Reihe von vergleichbaren Fällen und Empfehlungen.

•Für zahlreiche Mandanten macht diese Kanzlei bereits erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend, betreibt die Rückabwicklung diverser Beteiligungen und sonstiger Anlagen und berät bei der Abwehr von Rückforderungen von Ausschüttungen und Nachschussforderungen.





Die Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen sind erfreulich oft überdurchschnittlich gut.

Denn beim Vertrieb solcher Investitionen handelt es sich überwiegend schon wegen verheimlichter Interessengegensätze (Stichwort "Rückvergütungen") um den „klassischen Fall“ einer Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse. Kreditinstitute und Freie Berater schulden zudem Schadensersatz, wenn sie z. B. nicht vor erkennbaren Risiken, wie oben erwähnt, gewarnt und wegen mangelhafter Plausibilitätsprüfungen fehlerhafte Empfehlungen gegeben haben.

Ein Schadensersatzanspruch ist u. a. darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre das Investment nie getätigt worden. Es ist vollständig rückabzuwickeln.

Neben Erstattung des Anlagebetrags und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Eventuelle Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Beteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.

•Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Sie sind gern eingeladen, sich von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unverbindlich und kostenfrei aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei Ihrer Investition in P & R Container bestehen, Schadensersatz zu erlangen und, sollte es doch dazu kommen, unberechtigte Forderungen von Dritten abzuwehren.

•Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Melden Sie sich als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an. Senden Sie danach den Rechtsanwälten unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich eines Investments erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Vertragsunterlagen, Annahmebestätigung der Verwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut oder der sonstige Berater die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Investition tätigte, sollte den Rechtsanwälten die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Diese Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.

•Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Anwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller (Fonds-) und sonstigen Anlagen, seien es Medien-, Schiffs ,Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können. Auch gut laufende Anlagen bieten oft noch Verbesserungspotential.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Fakten zu der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:

Der Kanzleiinhaber und seine Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihren zentral gelegenen Büroräumen in einer deutschen Landeshauptstadt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist der hier berichtende Rechtsanwalt einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

•Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

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Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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jg

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 24.05.2018 - 09:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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