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Tag der Artenvielfalt-
KEIN Tag wie jeder andere für den Zoll (FOTO)

ID: 1612938


(ots) -
Heute ist der internationale Tag der biologischen Vielfalt. Für
den Zoll eine wichtige Aufgabe: Zum Schutz von Tieren und Pflanzen
überwacht er den internationalen Warenverkehr.

Eine intakte Natur versorgt uns mit sauberer Luft, frischem
Trinkwasser, liefert uns wertvolle Rohstoffe. Voraussetzung dafür,
dass die Natur dies tun kann, ist ihre Vielfalt und ihr Reichtum. Um
Bewusstsein für diese Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu
stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai eines jeden Jahres
zum Internationalen Tag der Artenvielfalt oder Tag der Biodiversität
ausgerufen. Die Arbeit des Zolls trägt zum Erhalt der vom Aussterben
bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der
Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im
internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000
Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte
Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig
ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden
beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder
gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen
transportiert werden. So waren im Jahr 2017 934 Aufgriffe von
artgeschützten Tieren und Pflanzen mit 45.134 beschlagnahmten
Exemplaren das Resultat zöllnerischer Aufmerksamkeit. Das illegale
Verbringen geschützter Tier- und Pflanzenarten erfolgt oft im
Flugverkehr, wo sowohl im gewerblichen Bereich als auch im
Reiseverkehr lebende und tote Tiere und Pflanzen als Urlaubssouvenirs
nach Deutschland mitgebracht werden. Die exotischen Souvenirs, im
Urlaubsland oft teuer erstanden, werden bei der Einreise in die
Europäische Union zumindest weggenommen. Zusätzlich drohen oftmals
empfindliche Strafen. Ein eindrucksvoller Erfolg des Zolls im Jahr




2017 im Bereich des gewerblichen Verkehrs war die Beschlagnahme von
405 Kilogramm getrockneter Haifischflossen im Luftverkehr auf dem Weg
von Mexiko nach Hongkong, die am Flughafen Frankfurt am Main ohne die
erforderlichen Dokumente aufgegriffen wurden. Hier wurde nach
Einschaltung eines Sachverständigen der Weitertransport verhindert.
Eine weitere große Herausforderung im Rahmen des Artenschutzes ist
die Überwachung des grenzüberschreitenden Postverkehrs, der durch den
steigenden internationalen Internethandel stetig zunimmt. Seit
Unterschutzstellung von Palisanderholz im Februar 2017 ist zum
Beispiel aufgrund des Onlinehandels mit Musikinstrumenten eine
Vielzahl von Beschlagnahmen zu verzeichnen. Weiterhin liegen aus
Ländern wie Thailand typische Lederwaren wie Schuhe, Handtaschen,
Geldbörsen und Gürtel aus Krokodil-/Alligatoren- oder Schlangenleder
oder exotische lebende Pflanzen wie Orchideen oder Kakteen beim
Online-Handel im Trend.

INFOBOX

Eine Auflistung der in den Urlaubsregionen angebotenen geschützten
Arten ist unter www.artenschutz-online.de abrufbar. Weitergehende
Informationen zum aktuellen Schutzstatus von Tieren und Pflanzen
finden Sie unter www.wisia.de oder www.cites.bfn.de.



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11611
Pressestelle.GZD(at)zoll.bund.de

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Datum: 22.05.2018 - 12:13 Uhr
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