Die EU verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der Grund:
Die angeblich schlechte Luft in den Städten und die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die in 66 deutschen Städten überschritten würden. Feinstaub spielt interessanterweise offenbar in der Klage der EU keine Rolle, wohl aber bei den Klagen gegen andere Länder.
(IINews) - In Deutschland werde laut EU in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehörten Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Die Klage bedeutet, dass ein Verfahren vor dem EuGH eingeleitet wird.
Vorwurf:
Vertragsverletzung. Mangelnde Überwachung der Autohersteller, dass die Vorschriften zum Schadstoffausstoß auch tatsächlich eingehalten werden. Verliert Deutschland den Rechtsstreit, drohen hohe Strafzahlungen an Brüssel.
Dass die Bundesregierung im Gegensatz zu der US Regierung keine Sanktionen gegen die betroffenen Autobauer erlassen hat, ist nach Meinung von Experten rechtswidrig. Die Bundesregierung könnte wegen der Abgasmanipulation Bußgelder gegen die Hersteller verhängen und zwar 5000.- Euro je betroffenem Fahrzeug.
Durch die enge Verbandelung der Regierung mit der Autoindustrie sind die Bürger in ihren Rechten beeinträchtig und wirtschaftlich erheblich geschädigt worden. Obwohl den Verantwortlichen schon sehr früh klar war, dass es zu Fahrverboten kommen würde, lautete die Parole: „Mit uns gibt es keine Fahrverbote!“
Der Bürger wird für dumm verkauft:
Wie sonst kann man erklären, dass ein kleiner Verein wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. aus vielen Töpfen der Bundesregierung finanziert wird und dieser zum Dank dafür, gegen Städte in denen die Schadstoffwerte der Luft angeblich überhöht sind vor Gericht zieht. Die Politik verspricht ihren Bürgern, dass es keine Fahrverbote geben wird, finanziert aber gleichzeitig einen umstrittenen Verein der Fahrverbote vor Gericht erzwingen will.
Deutsche Umwelthilfe e.V.: ist das eine von einer großen Mitgliederzahl getragene Umweltorganisation?
Dieser Abmahnverein der seine traurige Berühmtheit alleine schon durch erreicht hat, dass er bei den Autohändlern mit der Abmahnung selbst banalster Verstöße abkassiert, hat offensichtlich weniger als 500 ordentliche Vereinsmitglieder.
Aus solch einer geringen Mitgliederzahl kann sich doch kein Mandat herleiten lassen mit dubiosen Klageverfahren die Gesundheit der Bevölkerung schützen zu wollen. Aber die Politik schaut diesem Treiben einer dubiosen Minderheit nicht nur zu, nein sie unterstützt das auch noch mit Millionen staatlicher Fördermittel.
Wenn die Medien über diesen Verein berichten, wird stets nur der Name „Deutsche Umwelthilfe“ benutzt. Die Rechtsform e.V. wird einfach weg gelassen.
Bei vielen Bürgern ist dadurch der Eindruck entstanden, es handele sich bei dieser „Deutsche Umwelthilfe“ um eine staatliche Einrichtung.
Durch das bewusste Weglassen der Rechtsform e.V. liegt der Verdacht nahe , dass damit erreicht werden soll, dass der Eindruck entstehen soll, der Verein vertrete ganz Deutschland und nicht nur eine bestimmte Region.
Die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ ist nach meiner Ansicht zur Täuschung geeignet, weil sie der Allgemeinheit den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs vermittelt und es sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltvereine in Deutschland handele - was ja nicht zutrifft, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Datum: 21.05.2018 - 15:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1612668
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Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
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Kategorie:
Automobilindustrie
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