Abgas-Skandal – Auch Porsche unter Manipulationsverdacht: Kraftfahrtbundesamt ruft 60.000 Porsche zurück.
Wer einen Porsche fährt, speziell einen Diesel Cayenne oder Macan, wird demnächst in die Werkstatt müssen. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) will Porsche zum Rückbau einer Abgas-Manipulationssoftware zwingen. Rund 60.000 Fahrzeuge sind aktuell betroffen
(IINews) - Das Bundesverkehrsministerium bestätigte dem Bayerischen Rundfunk (BR) und dem "Spiegel", wonach das Kraftfahrtbundesamt jetzt den Rückruf von fast 60.000 Porsche Cayenne und Macan mit Diesel-Motor angeordnet und eingeleitet hat. Konkret gehe es um fast 53.000 Fahrzeuge des Typs Cayenne 4,2l V8DTI sowie knapp 6.800 Macan 3,0l V6TDI - beide haben Schadstoffklasse Euro 6.
"Das Kraftfahrtbundesamt hat im Zuge von Messungen Abschalteinrichtungen festgestellt, die unzulässig sind. Aus diesem Grunde wurde per Bescheid am 14. 5. bzw. 16. 5. ein verpflichtender Rückruf eingeleitet", teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen könne es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen.
Dem Hersteller sei aufgegeben worden, die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.
Aber Vorsicht:
Dadurch kann im Extremfall der Beweis vereitelt werden, beim Kauf Ihres Porsche vom Hersteller getäuscht worden zu sein.
Es ist unsere Aufgabe, der Industrie zu sagen: Ihr müsst verloren gegangenes Vertrauen selber wieder gut machen“,
sagte die Bundeskanzlerin am Mittwoch im Bundestag. Sie wolle die deutschen Autobauer nicht mit übermäßigen Konsequenzen aus dem Diesel-Skandal für wichtige Investitionen ausbremsen. „Es könne nicht unser Interesse sein, dass wir durch politische Maßnahmen die Automobilindustrie so schwächen, dass sie keine Kraft mehr hat, in die eigentlichen Zukunftsinvestitionen etwas hineinzustecken“.
Die EU hatte jedoch schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert.
•Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“
Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor. Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand über die Autoindustrie.
Das Ergebnis: Auch Volkswagen täuscht und vertuscht weiter.
Der Konzern bemüht sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des Schadens. Mittlerweile ist klar, ohne Hardware-Nachrüstung wird es nicht gehen. Um die Kosten gibt es nach wie vor Streit.
Die Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, entsprachen zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den seinerzeit geltenden Regeln.
Da fragt sich der betroffene Bürger doch mit Recht, ob und welche Rolle Regeln in unserem „Rechtsstaat“ eigentlich noch spielen.
Es darf nicht sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden.
•Wo bleibt da die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz.
•Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs.
•Dieser Mangel berechtigt gegenüber dem Händler zum Rücktritt.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
•Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. So hat das LG Bonn kürzlich entschieden.
•Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben. Sie haben demnach das Recht auf Nachbesserung.
Das Update der Motorensoftware reicht nach Einschätzung von Fachleuten und Juristen nicht aus und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden! Der Motor läuft nämlich danach permanent im Prüfstandsmodus. So wird der Stickoxid-Ausstoß (NOx) deutlich reduziert. Was freilich so nie vorgesehen war – genau deshalb gab es ja die Umschalt-Software.
Langzeitschäden können nicht ausgeschlossen werden. Das Zwangs-Update von VW wird mittlerweile auch von einigen Gerichten kritisch gesehen. Das hindert das Kraftfahrt-Bundesamt aber nicht daran einen Rückruf anzuordnen, von dem es eigentlich hätte wissen müssen, dass das Risiko von Folgeschäden für die Fahrzeugbesitzer nicht akzeptabel ist
•Das Landgericht Siegen hat entschieden, dass die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt.
•Außerdem sei der Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen Auswirkungen auftreten würden.
•Das Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe. D
•Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.
•Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot.
Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.
Was gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?
Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch vor Gericht trauen. Mehr nicht.
Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.
Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen.
Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage?
Außer der Verjährungshemmung gar nichts.
Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgasmanipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm um nichts!
Bemerkung des UTR e.V.:
Der wirtschaftliche Schaden für die Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge - auch mit verursacht durch fragwürdiger Messmethoden - beträgt mehrere Milliarden Euro. Der rechtstreue Bürger reibt sich jetzt erstaunt die Augen, dass er bestraft werden soll und nicht die Verursacher des Desasters. Die totale Verquickung der Politik mit dem Kapital ist die Ursache des Übels und produziert wie am Fließband, Verarmung, Chaos und Umweltschäden. Der eigene Machterhalt ist offensichtlich wichtiger, als sich um die Belange der Bürger zu kümmern.
Die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit und Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen, werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern willkürlich vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt sich zum Richterstaat.
Betroffene Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln.
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
•UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
•BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
•EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
•1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
•4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
•Journalisten aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.
Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:
•Auto zurück – Geld zurück.
•Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
•Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.
Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Link zum Anmeldeformular
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
Sie können den den PayPal Button nutzen.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
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Betroffene Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln.
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
• UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
• BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
• EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
• 1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
• 4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
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Datum: 19.05.2018 - 14:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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