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Drohende Diesel-Fahrverbote: Von der EU zugelassene Spielräume bei den Stickoxid- Messmethoden liefern ungleiche Messergebnisse.

ID: 1612433

Da fragt man sich doch, ob so gemessen wird wie es politisch gerade erwünscht ist. Damit werden sich drohende Fahrverbote allerdings nicht rechtssicher durchsetzen lassen und die Politik kann ihre Verantwortung auf die Gerichte abschieben.


(IINews) - Eine der ganz entscheidenden Fragen in der Messanalytik ist: Wo wird gemessen und in welcher Höhe wird gemessen? Genau darüber wurden in unzähligen EU-Sitzungen gestritten, wo und unter welchen Bedingungen die Anlagen zu stehen haben. Übrigens: Gemäß 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Anhang III A.2.a) sind Messstellen nicht zulässig an Orten, an denen keine festen Wohnungen sind. An Deutschlands berühmtester Messstelle Neckartor sind keine Wohnungen. Sind die Vorschriften eigentlich vollkommen gleichgültig?

Mit Standorten entscheidet man über Messwerte.

Es gibt Messstellen, die häufig so aufgestellt wurden, dass sie höhere Werte produzieren. Erlaubt sind zum Beispiel Messhöhen zwischen 1,50 und 4 Metern, wobei der Grenzwert immer 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft beträgt, egal ob in 1,50 oder 4 Meter Höhe gemessen wird. Je höher die Messhöhe ist umso geringer ist die Konzentration im Schnitt. Jedes Bundesland und jede Stadt führt ihre Messungen in unterschiedlichen Höhen durch und produziert dabei Messergebnisse die man nicht vergleichen kann. Bei den drohenden Fahrverboten kann die Messhöhe eine entscheidende Rolle spielen.

Andere europäische Länder legen die EU-Vorschriften jeweils anders aus, so dass man nicht sagen kann, dass hier einheitliche Daten generiert werden. Griechenland soll sogar eine Messstation auf einer Höhe von 35 Metern betreiben.

Nicht minder wichtig ist aber der Blick hinter die Kulissen der Messtechnik.

Die Frage muss gestellt werden, wie ordentlich die überaus empfindliche Messtechnik arbeitet und wie seriös die Messwerte sind, welche die Technik liefert. Das kennen wir von der alten mechanischen Waage. Wir haben uns besonders gern gewogen, wenn der Zeiger weit links von der Null war. Korrekt aber ist, die Waage vorher auf Null zu stellen. Kalibrieren nennt man das. Genau das muss auch mit der Messtechnik der Messstationen geschehen. Nicht unkompliziert. Die Messgeräte in den Messstellen messen Luftdruck und Außentemperatur. Dazu wird Luft angesaugt; durch einen Katalysator werden die verschiedenen Stickoxide NOx in NO umgewandelt. Denn nur Stickstoffmonoxid ist überhaupt messbar. Durch Ozon wird eine Lumineszenz ähnlich wie beim Glühwürmchen erzeugt. Die Intensität dieses Lichts wird gemessen und in den NO-Gehalt der untersuchten Luft umgerechnet. Mit in die Rechnung einbezogen werden müssen natürlich Luftdruck und Temperatur. Dafür korrigiert die Software auf die Referenzwerte für Luftdruck (101,3 kPa) und Temperatur (293K = ca. 20°C).





Natürlich kann man eine solche Station nicht einfach hinstellen. Es ist wie bei unserer Waage. Genau dasselbe muss mit der sehr empfindlichen Messtechnik gemacht werden. Dafür wird eigens ein spezielles Gas hergestellt, dessen Zusammensetzung genau bekannt ist und in die Anlage eingeführt. Dann erst weiß man, ob das, was herauskommt, auch das ist, was vorn reinkommt. Ob eine solche Kalibrierung auch in den vorgeschriebenen Abständen korrekt erfolgt, kann man von außen nicht so ohne weiteres beurteilen.

Notwendig wäre dazu ein ausführliches Audit, wie das in der Industrie geschieht. Die Frage, wer das bezahlt. Wobei angesichts des mutmaßlichen Schwindels, der mit diesen Werten getrieben wird und angesichts der gewaltigen wirtschaftlichen Auswirkungen mit Milliardenverlusten im Dieselfahrzeugbereich wäre ein solches Audit jedenfalls bei den wichtigsten Stationen angebracht. Ein erfahrener Chemiker jedoch, der nach seinem ersten Eindruck von den Stationen ohne endgültige qualifizierte Bewertung befragt wurde, sagte ziemlich eindeutig: »Aufgrund der allgemeinen Missachtung der relevanten Forderungen für die Schadstoffmessung und des verwahrlosten Aussehens der Messstationen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass hier alles korrekt durchgeführt wird.

Ein Adventskranz mit vier Kerzen erzeugt mehr Stickoxid als tausende von Dieselfahrzeugen wie etwa am Stuttgarter Neckartor. Es geht nicht um den Diesel und den Benziner und um saubere Luft, es geht um den Kampf gegen die individuelle Mobilität.

Die EU verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der Grund: Die angeblich schlechte Luft in den Städten und die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die in 66 deutschen Städten überschritten würden. Feinstaub spielt interessanterweise offenbar in der Klage der EU keine Rolle, wohl aber bei den Klagen gegen andere Länder.

In Deutschland werde laut EU in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen.

Dazu gehörten Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Die Klage bedeutet, dass ein Verfahren vor dem EuGH eingeleitet wird.

Vorwurf: Vertragsverletzung. Verliert Deutschland den Rechtsstreit, drohen hohe Strafzahlungen an Brüssel.

Überraschend ist das nicht. Seit geraumer Zeit plustert sich der EU-Umweltkommissar auf und verlangt neben Deutschland auch von Frankreich, Spanien, Italien und dem Vereinigten Königreich, »Maßnahmen zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen«.

Vella kommt von der sozialdemokratischen Partei Maltas, dem Inselstaat, in dem im Herbst vergangenen Jahres eine regierungskritische Journalistin ermordet wurde und das für die illegale Jagd auf Zugvögel berüchtigt ist. Es ist übrigens nicht bekannt, dass sich der EU-Umweltkommissar gegen die ausufernde Reisetätigkeit von EU-Bediensteten quer durch Europa aus Gründen der Verbesserung der Luftqualität stemmt.

Er behauptet seit längerem, dass es in der EU jährlich 400.000 »vorzeitige« Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung gebe.

Millionen Menschen litten an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen würden. 2013 seien anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70.000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich. Auf irgendeine Weise belegt ist keine dieser Horrorzahlen. Sie sind im wahrsten Sinne aus der Luft geholt und dienen als Rechtfertigung für die Aktionen des Kommissars.

Klar sein dürfte, dass mit diesem Schritt der EU Bewegung in die Diesel-Diskussion kommt.

Wenn erst bestimmte Straßenteile gesperrt werden sollten, sind Klagen betroffener Autofahrer möglich. Anwaltskanzleien bieten für diesen Fall bereits eilfertig ihre Dienste feil. Vor allem dürfte dann auch die Position der Messstellen mit ihren teilweise zweifelhaften Werten eine wichtige Rolle spielen.

Denn in Deutschland ist nicht geklärt, ob die Werte in den Städten alle den Vorgaben entsprechend gemessen wurden, und ob die Alarmmeldungen berechtigt sind. Die Verkehrsminister von Bund und Länder haben daher im April beschlossen, die Messstellen daraufhin zu überprüfen, ob sie korrekt aufgestellt sind und korrekt Werte messen.

Rufen wir uns in Erinnerung: Einen Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsgefahren gibt es nicht. Weder NO2 noch Feinstaub zeitigen in den geringen Konzentrationen, um die es hier geht, irgendwelche gesundheitlichen Effekte. Die Grenzwerte, die die EU festgelegt hatte, entbehren jeder Grundlage. Sie sind politisch motiviert. Damit ist klar:

Es handelt sich um einen politisch gewollten Kampf und Wirtschaftskrieg gegen die deutsche Autoindustrie.

Das Spiel ist einfach, wie wir hier immer wieder berichtet haben: Die grünen NGOs haben über die Bande in Brüssel für exorbitant niedrige Grenzwerte gesorgt. Brüssel dringt daraufhin auf Einhaltung und kommt mit Klagen. Dementsprechend laut jubelt unter anderem der Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe« auf: »Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung erhält Autokanzlerin Angela Merkel von der EU-Kommission eine schallende Ohrfeige.

Die EU stützt mit ihrer heutigen Entscheidung ausdrücklich die Rechtsposition der Deutschen Umwelthilfe und wirft nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der deutschen Bundesregierung vor, den Gesundheitsschutz ihrer Bevölkerung mit Füßen zu treten. Den Vorwurf der DUH, die ehemals stolze Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt sei in der Regentschaft von Merkel zum Bettvorleger der Autokonzerne verkommen, bestätigt die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben, dass gegen die EU-Typzulassungsvorschriften verstoßen wurde.«

DUH-Chef und Vielflieger Jürgen Resch, der eine abgebrochene Verwaltungslehre vorweisen kann, will Fahrverbote und massive Enteignungen der Autofahrer:

»Die DUH rechnet damit, dass die heutige Entscheidung die Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten deutlich beschleunigen wird. Noch im Mai werden erste Straßen in Hamburg für Diesel bis einschließlich Euro 5 gesperrt. Angesichts immer neuer Nachweise rechtswidriger Abschalteinrichtungen bei selbst in diesem Jahr noch produzierten und mit ‚Umweltprämien‘ dem Verbraucher angedrehten Diesel-Pkw wie dem Audi A6, rechnet die DUH mit einer schnellen Ausdehnung der Diesel-Fahrverbote auch auf viele Euro 6 Diesel.«

Anton Hofreiter, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, sieht eine „Klatsche mit Ansage“.

Lethargie, Kumpanei mit der Autoindustrie und Ignoranz hätten dazu geführt, dass Deutschland nun vor Gericht stehe. Der Verkehrsexperte der FDP, Oliver Luksic, meinte „mit der Politik des Wegduckens“ von Merkel müsse Schluss sein. „Sonst ist Frau Merkel die Fahrverbots-Kanzlerin“. Die neue Bundesumweltministerin Svenja Schulze von der SPD: „Wir bedauern, dass die Kommission unsere bisherigen Anstrengungen – zum Beispiel das Sofortprogramm Saubere Luft – nicht für ausreichend hält.“

Dr. Dirk Spaniel, verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, studierter Maschinenbauingenieur und Motorenentwickler bei Daimler, urteilt:

»Nun ist das eingetreten, wovor die AfD und andere vernünftige Stimmen gewarnt haben. Die künftigen Strafzahlungen der EU werden von den hart erarbeiteten Steuergeldern aller deutschen Bürger berappt. Zusätzlich müssen Dieselbesitzer mit Fahrverboten rechnen. In Hamburg stehen bereits die ersten – noch abgeklebten Schilder – und Stuttgart wird es auch bald soweit sein.«

Spaniel zitiert das Ergebnis des vom Bundestag eingesetzten Abgasausschusses:

»Die deutsche Regierung hat vollkommen versagt, weil weder das Verkehrs- noch Umweltministerium darauf gedrungen haben, sich gegen die wissenschaftlich unhaltbaren Phantasiewerte für Luftschadstoffe zu stemmen. Diese absurd niedrigen Immissionswerte wurden willkürlich festgelegt. Allein das ist ein Skandal.« Spaniel verweist darauf, dass zum Beispiel ein Adventskranz mit vier Kerzen mehr Stickoxid erzeuge als tausende von Dieselfahrzeugen, so etwa am Stuttgarter Neckartor.

Für den Autofahrer und Steuerzahler ist es teuer. Und klar ist ebenfalls: Es geht nicht um den Diesel, der nur einen Teil der Abgase beiträgt, und um saubere Luft, es geht um den Kampf gegen die individuelle Mobilität. Als nächstes ist der Benziner dran, der von den Straßen verschwinden soll. Der stößt auch Abgase und Feinstaub aus und steht bereits in der Schusslinie grüner NGOs.

Bemerkung des UTR e.V.:

Der wirtschaftliche Schaden für die Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge - auch mit verursacht durch fragwürdiger Messmethoden - beträgt mehrere Milliarden Euro. Der rechtstreue Bürger reibt sich jetzt erstaunt die Augen, dass er bestraft werden soll und nicht die Verursacher des Desasters. Die totale Verquickung der Politik mit dem Kapital ist die Ursache des Übels und produziert wie am Fließband, Verarmung, Chaos und Umweltschäden. Der eigene Machterhalt ist offensichtlich wichtiger, als sich um die Belange der Bürger zu kümmern.

Die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit und Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen, werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern willkürlich vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt sich zum Richterstaat.

Betroffene Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln.

Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.

Teilnehmer sind:

•UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
•BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
•EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
•1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
•4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
•Journalisten aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik

Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.

Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

•Auto zurück – Geld zurück.
•Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
•Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Link zum Anmeldeformular

Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können den den PayPal Button nutzen.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

Übrigens…….

Betroffene Autobesitzer sollten sich nicht auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage verlassen.

Was gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?

Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch vor Gericht trauen. Mehr nicht.

Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.

Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen.

Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage?

Außer der Verjährungshemmung gar nichts.

Im Gegenteil:

Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgasmanipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm um nichts!


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
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Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben


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Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.



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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 18.05.2018 - 14:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:

Automobilindustrie


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