Trotz Freisprecheinrichtung: Handygebrauch am Autosteuer auf Minimum beschränken / TÜV Rheinland: Telefonate lenken Fahrer ab / Auch Bordcomputer möglichst wenig während der Fahrt bedienen (FOTO)
(ots) -
Smartphones, Navigationsgeräte und Bordcomputer sind inzwischen in
Autos eine Selbstverständlichkeit. Kehrseite der Medaille: Ablenkung
am Steuer gilt inzwischen als häufigste Unfallursache. Zwar gibt es
hierzu keine offizielle Statistik, doch sind sich alle Experten in
dieser Einschätzung einig. Auch Informationskampagnen und höhere
Bußgelder bei Handynutzung am Steuer - derzeit mindestens 100 Euro -
konnten an dem Trend bislang nicht ändern. Dabei nehmen die möglichen
Ursachen für eine Ablenkung sogar noch zu: "Autos haben immer
umfangreichere Komfortelemente und Multimedia-Funktionen integriert.
Fahrerinnen und Fahrer sollten ihren Gebrauch auf das absolut
Notwendige beschränken, denn der Blick gehört auf die Straße", sagt
Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
Die Straßenverkehrs-Ordnung verweist ausdrücklich darauf, dass der
Blick zur Bedienung nur kurz vom Straßenverkehr abgewendet werden
darf, wenn es die Fahrsituation erlaubt. Besonders riskanter Trend:
Videos auf dem Smartphone zu schauen oder TV-Livestreaming sind für
den Fahrer absolut tabu, selbst wenn das Mobiltelefon in einer
Halterung installiert ist.
Immer auf das Fahren konzentrieren
Ideal ist es vielmehr, wenn möglichst jede Tätigkeit vermieden
wird, die nichts mit dem Fahren an sich zu tun hat. "Ein Fahrer -
egal ob auf zwei oder vier Rädern - hat die Verantwortung, sein
Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu steuern. Alles, was ihn davon
ablenkt, sollte unterbleiben", betont Mißbach. Beispiel: Wer eine
Sekunde auf das Smartphone blickt, legt bei Tempo 50 bereits 14 Meter
zurück, ohne zu sehen, was auf der Straße passiert.
Kommt es zum Unfall, weil der Fahrer durch die Nutzung seines
Handys abgelenkt war, ist dies im Nachhinein meist leicht
festzustellen. So ist die Polizei in diesen Fällen berechtigt, Handy
oder andere Mobilgeräte sicherzustellen und die Nutzerdaten mit dem
Zeitpunkt des Unfalls zu vergleichen - besonders bei schwereren
Vorfällen ein inzwischen gängiges Verfahren. Ist dann nachweisbar,
dass das Smartphone benutzt wurde, hat das bei einem Unfall
erhebliche Konsequenzen für die Schuldfrage.
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Datum: 18.05.2018 - 10:00 Uhr
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