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Geld verloren durch miese Anlageberatung, zweifelhafte Produkte oder Anlagebetrug? Prozessfinanzierung hilft! Stellen Sie uns einfach Ihre Finanzieru

ID: 1612046

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen das Risiko ab!

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(IINews) - Geld verloren durch miese Anlageberatung, zweifelhafte Produkte oder Anlagebetrug? Prozessfinanzierung hilft! Stellen Sie uns einfach Ihre Finanzierungsanfrage.

Bei Kapitalanlagen wird oft Ausgeblendet, dass die schönsten Pläne sich nicht so verwirklichen, wie man sich dies als Anleger vorgestellt hat oder auch völlig scheitern können, denn auch am Markt gut positionierte Unternehmen können plötzlich zusammenbrechen.

So sind zum Beispiel wegen der anhaltenden Schifffahrtskrise zahlreiche Schiffsfonds in Insolvenz oder finanzielle Not geraten. Besonders bei einer Insolvenz besteht für den Anleger die finanzielle Bedrohung durch erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust. Dazu kann der Insolvenzverwalter im Rahmen seines Aufgabenkreises die Ausschüttungen zur Insolvenzmasse ziehen.

Für Anleger denen beim Abschluss der Investition in den Schiffsfonds versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Möglicherweise geschädigte Anleger sind dem Geschehen aber nicht rechtlos ausgeliefert!

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung.

Daraus abgeleitet müssen Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.




Wird die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann dies zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Anlageberater oder Beratungsgesellschaften können sich dann nicht mit Nichtwissen oder bloßen Vermutungen aus der Verantwortung stehlen, wie ein Urteil der Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 zeigt (Az.: 11 U 96/16).

Der 11. Zivilsenat des OLG Celle hatte über die Schadensersatzansprüche eines Anlegers, der sich an einem Schiffsfonds beteiligt hatte, zu entscheiden. Dieser machte die Forderungen geltend, da er von seinem Berater, ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft, fehlerhaft beraten worden sei. Das OLG sprach dem Anleger Schadensersatz zu. Es stellte sich heraus, dass die Kosten für Vertrieb und Verwaltung schon mehr als 15 Prozent des investierten Kapitals des Anlegers betragen hätten. Hohe Vertriebsprovisionen ließen Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Für den Anleger seien dies aber entscheidende Punkte, um sich an einer Kapitalanlage zu beteiligen. Zudem hätte der Anleger auch über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung zwingend aufgeklärt werden müssen, stellte das OLG klar.

Die Einwände der Beratungsgesellschaft, über Hergang und Inhalt der Gespräche nicht informiert gewesen bzw. davon ausgegangen zu sein, dass ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde, wies das Gericht zurück. Es reiche nicht, die Vorwürfe mit Nichtwissen oder bloßen Vermutungen zu bestreiten. Vielmehr müsse dargelegt werden, dass die Beratung ordnungsgemäß verlaufen sei.

„Nicht nur bei Schiffsfonds, sondern auch bei vielen anderen Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt.

Dazu gehört z.B. auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Insbesondere muss bei Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Umweltfonds und ähnlichen Kapitalanlagen auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht geschehen ist. Stattdessen wurden solche spekulativen Anlageprodukte vielfach als sicher und für die Altersvorsorge geeignet angepriesen. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die verschiedenen Ansatzpunkte bei einer Schieflage des Schiffsfonds sind folgend:

•Rückforderung von erhaltenen Ausschüttungen aus dem Schiffsfonds
•Prospekt und daraus resultierende Prospekthaftung der Verantwortlichen
•Falsche Beratung des Anlegers, weil der Schiffsfonds nicht das angemessene Produkt anhand der anlage- und anlegergerechten Vorgaben des Anlegers war.
•Schiffsfondsbeteiligungen haben einen unternehmerischen Charakter, der auch mit einem hohen Risiko einher geht.

Das zwischen den Banken die ihren Kunden die Schiffsfonds verkauft haben und den Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger sowohl durch die Inanspruchnahme einer Prozessfinanzierungsgesellschaft als auch durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die Meisten.

Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw. Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal auf rechtliche Hilfe angewiesen waren.

Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen bleibt.

Aber auch Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen. Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott!

Prozesskostenfinanzierung als Ausweg.

Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.

Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Finanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.

Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

•Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.

•Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen Verluste zu mindern oder gar auszugleichen. Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur Schadensregulierung hat.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen das Risiko ab!

Stellen Sie uns einfach Ihre Finanzierungsanfrage.

•Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
•Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
•Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
•Sie haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
•Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
•Für Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

•Kapitalanlageverluste
•Versicherungsstreitigkeiten
•Lebensversicherungen
•Fondsverluste
•Schadensersatz bei Personenschäden
•Falschberatung durch Banken
•Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zur rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei Versicherungen werden benötigt:
1.Antrag
2.Versicherungsschein
3.AGB`s
4.Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
5.Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
1.Zeichnungsschein
2.AGB`s
3.Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
4.Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Ohne Risiko sicher gewinnen!

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.

•Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!

Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten werden darf.

Direkter Link zum Anmeldeformular
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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E-Mail: BSZ-eV(at)t-online.de
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Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.



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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 17.05.2018 - 16:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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