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GTÜ: Neue Kategorie "Gefährlicher Mangel" bei der Hauptuntersuchung (FOTO)

ID: 1611981


(ots) -
Bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen wird
im Zuge der EU-Harmonisierung zum 20. Mai 2018 eine neue
Mangelkategorie eingeführt. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung hin. Künftig gibt es neben dem "Geringen
Mangel" und dem "Erheblichen Mangel" auch eine Kategorie
"Gefährlicher Mangel".

Dieses HU-Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der
Kategorie "Verkehrsunsicher" dar. Konkret bedeutet dies für den
Autofahrer, dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber er
darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die
Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.

Als "Gefährlicher Mangel" gilt beispielsweise ein schadhafter
Bremszylinder, verschlissene Bremsscheiben, ein undichter
Bremsschlauch, ein funktionsunfähiges Reifendruckkontrollsystem und
defekte Leuchten oder Streuscheiben am Scheinwerfer.

Bei einem Fahrzeug mit der Einstufung "Gefährlicher Mangel" müssen
alle Mängel unverzüglich behoben und das Auto zur Nachuntersuchung in
der Prüfstelle oder dem Prüfstützpunkt innerhalb eines Monats erneut
vorgeführt werden.

Bei einem Prüfergebnis "Verkehrsunsicher" wird hingegen wie bisher
auch die alte Plakette entfernt und das Fahrzeug stillgelegt,
erklären die GTÜ-Sicherheitsexperten den Unterschied. Zudem wird die
Zulassungsbehörde darüber informiert.



Pressekontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz · Leiter Unernehmenskommunikation
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: hans-juergen.goetz(at)gtue.de · http://presse.gtue.de

Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 17.05.2018 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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